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Zitat von: KlausP am 04. November 2018, 20:16:50Anderen hier "unseriöse Aussagen" zu unterstellen, ist schon ziemlich daneben.Zitat... Im Bereich der UKV ergeben sich übrigens demnächst Änderungen ...
Das mag ja sein, aber es ist doch unseriös, damit jetzt herumzuspekulieren, so lange das nicht in Sack und Tüten ist. Jetzt gilt, das was @wolverine geschrieben hat - ohne anerkannte Wohnung und Nichtzusage der UKV kein TG und damit kein Anspruch auf keine dienstlich bereitgestellte Unterkunft.
Zitat von: alpha_de am 04. November 2018, 19:48:54
Im Bereich der UKV ergeben sich übrigens demnächst Änderungen so dass es zu einem weitgehenden Wahlrecht zwischen Umzug und Pendeln kommt.
Zitat... Im Bereich der UKV ergeben sich übrigens demnächst Änderungen ...
Zitat von: Matze 78 am 04. November 2018, 00:51:46
d.h. mir wird bei Bedarf gegen Kosten eine Stube gestellt.