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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 16. November 2018, 03:51:37
Die braucht nicht beglaubigt zu werden.
Autor Mirko H.
 - 15. November 2018, 21:27:05
Zitat von: Ralf am 15. November 2018, 20:14:15
Die deiner Erziehungsberechtigten.

Die der Erziehungsberechtigten leuchtet ein.

Aber was ist mit meiner Unterschrift ? (Die habe ich nämlich schon im jugendlichen Überschwang ohne Anwesenheit eines Behördenmitarbeiters geleistet ...)

Autor KlausP
 - 15. November 2018, 20:18:40
Zitat von: Ralf am 15. November 2018, 20:14:15
Die deiner Erziehungsberechtigten.

Meine Meinung, weil mir der Vorgang an sich nicht geläufig ist: eine Behörde muss deren Unterschriften beglaubigen um auszuschließen, dass nicht Sie selber unterschrieben haben.
Autor Ralf
 - 15. November 2018, 20:14:15
Die deiner Erziehungsberechtigten.
Autor Mirko H.
 - 15. November 2018, 20:12:17
Hallo,

ich (17 Jahre alt) will zur Bundeswehr und habe hier eine "Widerrufliche Verpflichtungserklärung" vor mir liegen.

Ein Unterpunkt des Formulars ist ein "Beglaubigungsvermerk einer Behörde".

Was eine Behörde iSd §§ 33,34 VwVfG ist weiß ich.

Jedoch: Was genau soll diese Behörde beglaubigen ?

Ich vermute Unterschriften. Aber wessen ?

Grüße Mirko