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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 23. November 2018, 09:57:31
Und Fragen dazu beantwortet der Sicherheitsbeauftrage der Dienststelle - der eine entsprechende MilSich ATB hat.
Autor LwPersFw
 - 23. November 2018, 05:08:57
Zitat von: F_K am 22. November 2018, 22:10:34
@ TomTom und alle:

Mit abgeschlossener Ü2 und eingeleiteter Ü3 kann man aber Ü3 ermächtigen, ist also kein Problem.

Auch dies geht auf Grund der konkreten geheim zu haltenden Vorgänge/Technik/etc. nicht immer... Deshalb richtigerweise "kann"...

Und wir reden hier über das Verfahren bei Einstellung...

Da wird nicht erst eine Ü2 gemacht... sondern direkt die Ü3... ohne zwischendurch die Ü2 zu vergeben... es "kann" aber auch hier eine Ausnahme erfolgen... Stichwort "vorläufiges Ergebnis".

Also auch wieder abhängig vom jeweiligen Einzelfall...
Autor F_K
 - 22. November 2018, 22:10:34
@ TomTom und alle:

Mit abgeschlossener Ü2 und eingeleiteter Ü3 kann man aber Ü3 ermächtigen, ist also kein Problem.
Autor TomTom2017
 - 22. November 2018, 19:18:27
Eine Kameradin, die bereits eine abgeschlossene Ü2 hat - und eine Ü3 braucht - wartet nun seit über 1,5 Jahre auf ihre Ü3. Ende: Unbekannt. Die Ü2 bzw. Ü3 kann auch nur nach Einstellung eingeleitet werden.

Die Einstellungs-SÜ (§ 37 Abs. 3 SG) bzw. Ü1 geht dagegen schneller, eine vorläufige Einschätzung von Seiten des MAD sollte innerhalb von 4 Wochen nach Einstellung vorliegen - ohne positive Einschätzung keine Waffenausbildung.

Zitat
Folge u.U. ... der Soldat wird irgendwo in der Stammeinheit "geparkt"...
[...]
Passiert z.B. im OrgBer CIR regelmäßig...
Kann ich bestätigen. Auch eine Alternative: Man darf nichts alleine machen und darf die Räume etc. nur mit Aufsicht betreten und nur unter Aufsicht arbeiten.
Autor KillBurn93
 - 22. November 2018, 18:18:29
Alles kann nichts muss...
Das ist eine Frage für die Glaskugel aber die ist leider noch defekt ::)
Es kommt ganz darauf an wie stark das Amt ausgelastet ist und wie einfach sich die Nachforschungen gestalten.
Es soll Leute geben die in 1 Jahr geprüft wurden und bei anderen dauert es mehrere Jahre.
Autor Heady
 - 22. November 2018, 18:06:29
Die SÜ sollte doch bis zum Ende der ZAW fertig sein oder?
Autor LwPersFw
 - 22. November 2018, 16:35:20
Der weitere Lauf der Ü3 hat keinen Einfluss auf die spezielle SÜ im Rahmen der Einstellung, um z.B. an der Waffe ausgebildet werden zu können.
Dazu gibt es entsprechende Vorgaben für die zuständigen Stellen.

Was aber sein wird ... bis die Ü3 nicht abgeschlossen ist...

...kein Einsatz in den Bereichen die diese erfordern und auch kein Besuch von Lehrgängen, die eine Ü3 erfordern...

Folge u.U. ... der Soldat wird irgendwo in der Stammeinheit "geparkt"...

...und bekommt Aufgaben... die oft nichts mit seiner zukünftigen Tätigkeit zu tun haben...

Ist sicherlich unbefriedigend... lässt sich aber nicht ändern...

Passiert z.B. im OrgBer CIR regelmäßig...
Autor slider
 - 22. November 2018, 15:04:43
Die Bundeswehr will ihre Stellen ja auch besetzen und ihren Prozess schon so gestalten, damit man arbeitsfähig bleibt. Oder sollen sich Bewerber, die auf Dienstposten mit SÜ3 eingeplant werden jetzt 2 Jahre im Voraus bewerben?
Autor Heady
 - 22. November 2018, 14:51:21
Ich habe vor 4 Wochen die SÜ für die Ü3 abgegeben. Und das mit der Ü1 wurde mir auch mal gesagt.
Autor F_K
 - 22. November 2018, 14:48:15
Ein "cleverer" Bearbeiter wird zuerst eine Ü1 einleiten - diese ist schnell "durch" (damit die Waffenausbildung erfolgen kann)

Eine Ü3 "läuft" ggf. SEHR, SEHR lange ... ("mein" Erfahrungswert trotz vorab abgeschlossener / aktualisierter Ü2, 1 Jahr und läuft noch ...)
Autor Andi
 - 22. November 2018, 14:23:03
Für die Einstellung reicht die Einleitung, für die Waffenausbildung bedarf es eines gesonderten positiven Zwischenbescheides oder des Abschlusses der Sicherheitsüberprüfungvon Seiten des BAMAD. Ob das klappt wirst du dann sehen.

Gruß Andi
Autor Heady
 - 22. November 2018, 14:19:29
Also reicht es, dass die SÜ eingeleitet wurde, um eingestellt zu werden? Normalerweise darf man die Waffenausbildung ohne abgeschlossene SÜ ja nicht machen.
Autor Ralf
 - 22. November 2018, 14:12:17
Ewig.
Und deine SÜ muss nicht abgeschlossen sein, sondern sie muss eingeleitet sein und das ist ja erfolgt.
Autor Heady
 - 22. November 2018, 14:10:32
Guten Tag,

werde am 02.01.2019 als Feldwebelanwärter in Sondershausen eingestellt. Dazu habe ich eine Ü3 abgeben müssen. Einige zukünftige Kameraden haben wegen ihrer Ü1 schon eine Antwort (ja, ich weiß, das geht schneller). Wie lange dauert es, bis ein Ergebnis für die Ü3 feststeht? Ich habe Bedenken, dass ich nicht zum 02.01.2019, sondern dann zum 01.04.2019 eingestellt werde. Ein Offizier, den ich kenne, meinte, dass erst eine Ü1 und im Laufe der Dienstzeit eine Ü3 gemacht wird. Stimmt das?