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Zusammenfassung

Autor InstUffzSEAKlima
 - 29. November 2018, 18:50:35
Ferner wird bei gl Fahrzeugen noch zwischen einer Einweisung auf Straßen und dem Geländebetrieb unterschieden. Für den Geländebetrieb sind oft eine Reihe von zusätzlichen techn. Kenntnissen erforderlich und der Fahrbetrieb stellt wesentlich höheren Anforderungen an Material und Personal. Nur dadurch sind die MKF in der Lage, das Fahrzeug unter allen Betriebsbedingungen sicher und materialschonend zu bewegen. Mit der Größe des Fahrzeugs wachsen die Anforderungen natürlich auch. Betrieb mit verlasteter Kabine ist nochmal eine eigene Einweisung, auch für Gelände.
Autor Andi
 - 29. November 2018, 16:30:35
Ich ergänze:

Eine Einweisung durch geschultes Personal muss der Kraftfahrer auf jeden von ihm zu lenkenden Fahrzeugtyp erhalten!
Das ist keine Idee der Bundeswehr, das geht - auch zivil verbindlich - aus der StVO (§1 Grundregeln i.V.m. § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden) hervor.
Deswegen gibt es so irritierend erscheinende Urteile, dass eine Autovermietung Teilmitschuld an einem Unfall des Mieters mit dem gemieteten Fahrzeug haben kann, wenn eine Einweisung in die Spezifika des Fahrzeugs durch Mitarbeiter des Vermieters unterblieben ist. Gilt übrigens auch, wenn man das eigene Auto z.B. dem Nachbarn leiht.

Die Überprüfung durch einen Kraftfahrfeldwebel muss innerhalb der Bundeswehr zusätzlich zur Einweisung bei all denjenigen Fahrzeugtypen erfolgen, die über eine von der handelsüblichen Ausstattung abweichende militärische Ausstattung und/oder einen gesonderten militärischen Rüstsatz verfügen. Da kann schon die eingerüstete militärische Beleuchtung für reichen oder z.B. beim Fuchs der Unterschied zwischen dem 1A4 und dem Rüstsatzträger "Hummel", "Peiler", Spürpanzer.

Auch wenn der Rüstsatz vielleicht bereits von einem anderen Fahrzeugtyp bekannt ist verändert er vielleicht das Fahrverhalten des anderen Fahrzeugtyps in anderer Weise (z.B. durch eine andere Gewichtsverlagerung, anderen Einbau, usw.).

Gruß Andi
Autor MMG-2.0
 - 29. November 2018, 15:54:13
Einweisung und Überprüfung (nach BesAnMilKfW Teil I A) von MKF erfolgt grundsätzlich bei unbekannten Fahrzeugtypen nach ZMK abgestimmten Ausbildungsplänen.

Auch eine bereits erfolgte Einweisung in den Fahrzeugtyp muss, wenn sich bei Umrüstung/Nachrüstung oder verlastete Kabinen das Fahrverhalten geändert hat, wiederholt werden.

Die Überprüfung übernimmt i.d.R. der Kraftfahrfeldwebel (Schirmmeister i.d.R.)

Quelle (alt): ZDV 43/01 Nr. 520
Quelle (neu): derzeit kann Zugang
Autor Ondre
 - 29. November 2018, 12:40:09
Die Vorschrift habe ich gegenwärtig, aufgrund von Urlaub nicht zur Hand. Ich kann aber sagen daß ich auf einen MAN TGA, auf einen Iveco EuroTruck, auf einen MB Axor usw von einem bereits eingewiesen und überprüften Fahrer eine Einweisung erhalten haben. Im Anschluss würde ich dann vom Schirrmeister überprüft. Diese Überprüfung durfte nicht jeder machen der "nur" eine Einweisung erhalten hatte und eine Überprüfung war immer notwendig um diese Fahrzeuge selbständig zu bewegen. Eine Fahrt nur mit einer Einweisung, also ohne Überprüfung ist bei uns nicht gestattet.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 29. November 2018, 00:50:28
Bei uns war es so, dass die, die auf 7t-Anhänger die KF-Ausbildung hatten, auch den 4t-Anänger ohne zusätzliche E&Ü bewegen konnten.
Autor F_K
 - 27. November 2018, 14:09:11
@ Ondre:

Quelle?

Eine Überprüfungsfahrt ist ja nur dann notwendig, wenn es ein "neuer Fahrzeugtyp" nach "Bundeswehrkonzept" ist. Für einen CE Fahrer, BW ausgebildet, sollte das regelmäßig nicht der Fall sein - hier geht es ja explizit um eine Einweisungsfahrt.

Eine Einweisungsfahrt kann (mEn) jeder eingewiesene Fahrer durchführen, es geht dabei um fahrzeugspezifische Besonderheiten - bei einer solchen Fahrt ist das Fahrzeug immer mit Beifahrer / Fahrer beladen / besetzt - wieso sollte da keine Ladung erlaubt sein?
Autor Ondre
 - 27. November 2018, 13:56:58
Solange das Fahrzeug nicht beladen ist und der Zweck der Fahrt im Fahrauftrag niedergeschrieben ist, ist die Einweisung/Überprüfung rechtens.
Autor MSI32
 - 27. November 2018, 13:13:59
Kann geschlossen werden
Autor MSI32
 - 27. November 2018, 13:13:22
Danke für die Antworten hat mir weiter geholfen.
Autor OSB
 - 27. November 2018, 00:49:34
Ich vermute er meint einen 7to mit Anhänger.
Autor KlausP
 - 26. November 2018, 19:29:45
Zitat... Das fzg ist ein 7to Anhänger  ...

Ich bin ja schon 'ne Weile raus, aber braucht man für einen Anhänger eine gesonderte Einweisungsfahrt?
Autor MSI32
 - 26. November 2018, 19:27:48
Wird kurz vor der fahrt gemacht @pzHurra
Autor PzHurra
 - 26. November 2018, 19:25:22
Interessanter wäre ob der Theoretische und Technische-teil der Einweisung  durchgeführt wurde.

Aber die Fahrt ist grundsätzlich so möglich.

Autor ulli76
 - 26. November 2018, 19:12:37
Eine Einweisungsfahrt ist eine Einweisungsfahrt (so grob: Da sitzt jemand nebendran der einem das Fahrzeug erklärt- also er erklärt es vorher und dann noch das was unklar ist, während der Fahrt/Bedienung).
Und eine Überprüfungsfahrt ist eine Überprüfungsfahrt (so grob: Da sitzt jemand nebendran der schaut, ob du das Fahrzeug bedienen kannst).
Und ja, es geht auch beides direkt hintereinander.

Bei einem Marsch in einer Kolonne muss man halt prüfen, ob der Einzuweisende sicher genug in der Bedienung ist, dass es kein erhöhtes Unfallrisiko gibt.
Autor KlausP
 - 26. November 2018, 19:02:23
Ja, und? Dann steht im Fahrauftrag eben nur "Einweisungsfahrt".