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Zitat von: F_K am 28. November 2018, 12:22:47ZitatDa Sie in der GMU wohnen, zählen Sie also aktuell zum Personenkreis der zum Wohnen in der GMU Verpflichteten.
Die Argumentationskette ist nicht schlüssig - ggf. darf er (gegen Entgeld) in der GMU wohnen.
Diese Frage wäre also erstmal zu klären.
Zitat
401. Für die Unterbringung der nach Maßgabe der A-225/1, Nr. 607 zum Wohnen in
Gemeinschaftsunterkunft verpflichteten ZAW-Teilnehmerinnen und ZAW-Teilnehmer sind
grundsätzlich Unterkünfte analog zum Standard gemäß der Bereichsvorschrift C1-1810/0-6002
,,Grundsätzliche Infrastrukturforderung für eine Truppenunterkunft" vorzusehen.
ZitatDa Sie in der GMU wohnen, zählen Sie also aktuell zum Personenkreis der zum Wohnen in der GMU Verpflichteten.
ZitatIch bin momentan auf ZAW, habe keine anerkannte Wohnung, wohne in der Gemeinschaftsunterkunft der ZAW ...
... Praktikumsphase die sechs Monate...
...Zu meinem Praktikumsbetrieb bin ich kommandiert...
...100km hin und zurück...
Zitat von: Provost am 27. November 2018, 16:04:32
Gestern kam die erste Kostenaufstellung wegen der ich mich erstmal ein wenig erschrocken habe.
Dort wurde vorgerechnet, was ich nach §6 bekommen würde, was meine Kosten auch vollends decken würde.
Darunter wurde dann der Tagessatz 8,19 pro Tag für die 20 Tage im Monat gerechnet.
Am Ende der Kostenrechnung wurden die beiden Summen gegenübergestellt und das Güstigere, nach §3 wurde dann ausgezahlt.
Mit 163€ monatlich kann ich aber unter nahezu keinen Umständen meine Fahrtkosten für das Praktikum decken.