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Zitat von: BSG1966 am 06. Dezember 2018, 20:27:06Manche Sachen muss man halt auch mal akzeptieren.
Zitat von: Marcel. am 06. Dezember 2018, 16:51:08
ulli76
Sagen wir mal ich würde Wiederspruch einlegen, da das EEG ja normal war kann man letzteres von ZDv 46/1 Anlage 3.1/87 ja ausschließen.
Also trifft ja nur diese Aussage der ZDv zu: Nachgewiesene, mehrfache zerebrale Anfälle in der Vorgeschichte (u. a. nach dem Vorschulalter)
Also hat der Arzt das EEG vielleicht nur machen lassen weil dass eventuell bei einem Wiederspruch nicht ausreichen würde?
Zitat von: Marcel. am 06. Dezember 2018, 16:51:08
ulli76
Sagen wir mal ich würde Wiederspruch einlegen, da das EEG ja normal war kann man letzteres von ZDv 46/1 Anlage 3.1/87 ja ausschließen.
Also trifft ja nur diese Aussage der ZDv zu: Nachgewiesene, mehrfache zerebrale Anfälle in der Vorgeschichte (u. a. nach dem Vorschulalter)
Also hat der Arzt das EEG vielleicht nur machen lassen weil dass eventuell bei einem Wiederspruch nicht ausreichen würde?
Zitat von: Marcel. am 05. Dezember 2018, 17:01:10
Warum musste ich dann ein neues EEG machen und dem Arzt den Bericht zuschicken lassen wenn das so eindeutig ist?
Dann hätte ich mir ja das EEG sparen können.
Zitat... Nachgewiesene, mehrfache zerebrale
Anfälle in der Vorgeschichte (u. a. nach
dem Vorschulalter) ...