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Autor mailman
 - 21. August 2006, 12:16:50
Naja wer schon auf Exmun nicht aufpassen kann der kann auch nicht auf echte Muni aufpassen. Deshalb wird da meiner Meinung nach so auf die Exmun geachtet.
Autor Huey
 - 21. August 2006, 11:01:10
Die Pzfst 3 EXGer sind Munition....keine Waffenteile....

Das ganze muss man mal aus Sicht des DV sehen:

Da fehlen 4 Expatronen, und als die Sucherei losgeht, kommt ein Soldat und sagt "die waren bei mir im Rucksack...ehrlich,ich habe keine Ahnung, wie die da reinkommen".

Ähnliches hören die Drogenfahnder an jedem Flughafen, wenn mal wieder einer mit Drogen erwischt wird..


Ich will damit nicht sagen, das du es warst...aber versetz dich mal in die Lage eines "Unbeteiligten"....Es sieht wohl zunächst einmal so aus, das du der Täter bist...

Aber Exmun ist eigentlich "Schrott", und kein Munitionsteil....mach dir da also keine Gedanken...
Autor mailman
 - 21. August 2006, 10:35:46
Ich würde mal sagen ja. Die Abschußgeräte für die Panzerfaust (EX) fallen ja auch darunter obwohl man damit nicht schießen kann.

Mit dem Kompaß ist es ja auch so ähnlich der ist waffenkammerpflichtiges material
Autor schlammtreiber
 - 21. August 2006, 08:29:29
Im Grunde könnte ich Timids Beitrag hier nochmal duplizieren, lasse es aber.

Nur mal interessehalber zwischengefragt:

fällt Ex-Mun eigentlich rechtlich unter "Munition und Munitionsteile"? Is doch nur ein Dummy.
Autor Murphy
 - 20. August 2006, 22:31:13
Das ist insgesamt wohl etwas unglücklich gelaufen, aber du musst dir keine großartigen Sorgen machen, denke ich. Du wirst auf keinen Fall "eingebuchtet", und FALLS dein Zugführer mehr als einfache erzieherische Maßnahmen anwenden wird, dann wird nichts davon deiner Laufbahn ernsthaft schaden.

Also Kopf hoch und nicht so viele Gedanken machen. Das passt schon.
Autor Timid
 - 20. August 2006, 19:59:06
Der Zugführer hat da nur vermutlich relativ wenig zu melden - für sowas gibt es den Disziplinarvorgesetzten.

Und auch bei der Bundeswehr gilt das Unschuldsprinzip - nicht DU musst deine Unschuld beweisen, sondern DIR muss deine Schuld nachgewiesen werden!
Autor meisterjäger
 - 20. August 2006, 19:52:59
Ich will hoffen, dass dein Zugführer besonnen genug ist, und den ganzen Fall genauer untersucht. Immerhin bist du nach dem Auffinden der Munition sofort zu ihm gekommen. Alleine das bestärkt ja schon die Unschuldsvermutung zu deinen Gunsten. Wenn es so war, wie du es geschildert hast, wird dir keiner was unterstellen können!
...und dem Kameradenschwein, welches die Munition in deinen Rucksack getan hat, würde ich am liebsten die Fr.... einschlagen. Wenn es einen Paragraphen im Soldatengestz gibt, der heilig seien sollte, dann ist es der §12.
Viel Glück noch in der Sache!!
Autor Das_HirN
 - 20. August 2006, 18:29:13
Am donnerstag wurden 4 patronen (Exerziermumpe) geklaut und nach langem intensivem suchens habe ich sie in meinem rucksack gefunden und hab dies zu gleich gemeldet beim zugführer.
Irgendéin "kamerad" hat sie geklaut und aus angst vor den konsequenzen bei mir im rucksack versteckt... was lass ich den auch offen rumliegen -.-
Und zu allem überfluss war ich waffenwache eine zeit lang (nicht durchgehend aber lange) und hatte mit die beste gelegenheit die 4 patronen zu nehmen... jetzt frage : was passiert wenn der Zugführer mir keinen glauben schenkt.
Kann ich eingebuchtet werden weil ich nich beweisen kann das ich sie nicht geklaut habe?
und wie hoch ist die strafe dafür`? ich will nur das es endlich vorbei is