ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Odysso am 14. Dezember 2018, 03:20:11
...ein Quentchen Hoffnung.
Zitat von: pzmeier am 12. Dezember 2018, 11:54:46Ja und Nein. Es gilt das VwVfG und hier besteht grds. die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, § 32 VwVfG. Aber dieser ist an engen Voraussetzungen geknüpft. Ob diese vorliegen, muss der TE prüfen (lassen). Aber nach der bisherigen Sachverhaltsdarstellung dürfte es für den § 32 nicht so gut aussehen.
Die TGV und das BRKG kennen keine Ausnahmen bei der Ausschlussfrist für Erstattungsanträge.