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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 29. Dezember 2018, 18:41:34
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,63534.msg652819.html#msg652819
Autor TomTom2017
 - 29. Dezember 2018, 08:41:09
Wtf, d.h. dein Arbeitgeber möchte nicht der Krankenkasse mitteilen, dass die EÜ ab Zeitpunkt X beginnt? Ich tippe mal, hier ist pure Ideologie im Spiel. Rational lässt sich das nicht erklären, da die Firma rein gar nichts davon hat - außer einen verärgerten Mitarbeiter und ggf. einen Rechtsstreit inkl. Kosten an der Backe.

Halte Rücksprache mit deiner Krankenkasse und erkläre denen den Sachverhalt. Vielleicht kann die Druck aufbauen. Ggf. wirst du den Beginn der EÜ dann halt selbst melden müssen, auch wenn es so vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist... aber besser so, als wenn die Krankenkasse dich als Selbstzahler einstuft. Rechtsgrundlage ist übrigens § 8 Abs. 2 Eignungsübungsgesetz (EÜG).

Die Bw wird hier nichts machen, da dies ein Problem zwischen Krankenkasse, Arbeitgeber und dir ist.
Autor Somethingwrong
 - 28. Dezember 2018, 22:31:15
Mein Arbeitgeber möchte mir das von der Bundeswehr geschickte Formular auch nicht mehr aushändigen.  Bin Eignungsübender.

Auf nachfrage meinte mein nächster vorgesetzter auch nur "ach darum würde ich mich an deiner stelle nicht kümmern das kann die Bundeswehr machen" what the ?
Mal sehen was da noch auf mich zukommt.
Autor TomTom2017
 - 28. Dezember 2018, 17:31:15
Bist du Eignungsübender? - Wenn ja, gilt § 6 BUrlG nicht, da der Arbeitsvertrag nur suspendiert ist, aber weiterhin besteht. Rechtsgrundlage ist dann § 3 Verordnung zum Eignungsübungsgesetz (EÜGV).

Endet der Arbeitsvertrag, gilt - wie gesagt - § 6 BUrlG. Der Arbeitgeber hat dann mit Ende des Arbeitsverhältnisses unverzüglich die Arbeitspapiere auszuhändigen - und dazu gehört unter anderem die Urlaubsbescheinigung.
Autor KlausP
 - 28. Dezember 2018, 11:23:12
Und der von @Amkebo eingestellte Ausschnitt aus dem Bundesurlaubsgesetz bezieht sich auf jeden Wechsel des Arbeitgebers, nicht nur, wenn man bei der Bw eingestellt wird.
Autor ulli76
 - 28. Dezember 2018, 10:44:06
Warum soll dein Chef das verweigern? Und wenn du es nicht zum Dienstantritt hast, dann reichst das nach.
Autor Amkebo
 - 28. Dezember 2018, 06:08:32
Die Gesetzeslage gibt folgendes her:

Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
§ 6 Ausschluß von Doppelansprüchen
(1)
Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.
(2)
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen

Falls dein Arbeitgeber es dennoch verweigert, forderst du ihn per Einschreiben dazu auf und setzt ihm eine Frist. Dieses schreiben kannst du auch als Nachweis über den Vorgang auf der Dienststelle vorzeigen und falls dein Arbeitgeber darauf nicht reagiert für weitere rechtliche Schritte nutzen.

Viel Erfolg und alles Gute
Autor Chrismk
 - 28. Dezember 2018, 02:18:57
Guten Abend! Ich muss zum Dienstantritt am 01.02.2019 eine von meinem letzten Arbeitgeber beglaubigte Urlaubsbescheinigung mitbringen. Was wenn mein ehemaliger Chef sich weigert? Oder es so verzögert das ich sie nicht bis zum Dienstantritt dabei habe?

Lg Chris