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Autor Kestrel
 - 02. Januar 2019, 22:34:35
Zitat von: Dns Hox am 02. Januar 2019, 21:58:02In wiefern ein Sicherheitsrisiko?
Deshalb: Es existiert eine Liste Staaten mit besonderem Sicherheitsrisko; diese wird durch das BMI festgelegt. Die Staaten dieser Liste finden sich auch im Sicherheitsüberprüfungsgesetz wieder, denn in einer Sicherheitserklärung sind anzugeben:
ZitatWohnsitze, Aufenthalte, Reisen, nahe Angehörige und sonstige Beziehungen in und zu Staaten, in denen nach Feststellung des Bundesministeriums des Innern besondere Sicherheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit befassten Personen zu besorgen sind,

Die Ehefrau ist ein "naher Angehöriger"; als "einzubeziehende Person" wird sie automatisch bis zu einem gewissen Grad mit überprüft. Aber mit der Staatsangehörigkeit einer der Staaten auf der o.a. Liste besteht ein Verfahrenshindernis und die Sicherheitsüberprüfung kann / darf nicht duchgeführt werden. Warum? Weil deutsche Sicherheitsbehörden in diesen Staaten sensible Informationen nicht anfragen fragen können.

Das heisst ganz konkret: Die eingangs angedachte Idee einer Laufbahn als Offizier in der Bundeswehr ist derzeit nicht möglich. Erst nach Ablegen der kosovarischen Staatsbürgerschaft der Ehefrau und mindestens fünf Jahren durchgehenden Aufenthalt in Deutschland könnte eine Sicherheistüberprüfung durchgeführt werden - und diese ist Voraussetzung für jede militärische Laufbahn in der Bundeswehr.

Aus verschiedenen Gründen wird einem das aber nicht beim Karriereberater und vermutlich nicht mal beim Assessmentcenter in Köln gesagt; das vorhersagbare Ergebnis kommt dann später immer wieder als "große Überraschung" daher...

Autor HubschrauBär
 - 02. Januar 2019, 22:28:26
Zitat von: Dns Hox am 02. Januar 2019, 21:58:02
Zitat von: HubschrauBär am 02. Januar 2019, 20:14:29
Das Kosovo steht nach wie vor auf der Staatenliste gem SÜG. Nahe Angehörige (Ehefrau) von dort stellen mit Sicherheit ein besonderes Sicherheitsrisiko dar.

In wiefern ein Sicherheitsrisiko?

Zitat von: Dns Hox am 02. Januar 2019, 21:58:02

In wiefern ein Sicherheitsrisiko?

Das Sicherheitsüberprüfugsgesetzt fordert bei der Sicherheitserklärung unter anderem Auskunft über:

"Wohnsitze, Aufenthalte, Reisen, nahe Angehörige und sonstige Beziehungen in und zu Staaten, in denen nach Feststellung des Bundesministeriums des Innern besondere Sicherheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit befassten Personen zu besorgen sind,"
(Vgl SÜG §13, Abs.1 Nr 17)

Dazu hat das Bundesministerium des Inneren eine Liste veröffentlicht

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/sicherheit/staatenliste-anleitung-sicherheitserklaerung.html
Autor ulli76
 - 02. Januar 2019, 22:28:01
Alleine die Familie väterlicherseits kann da schon ein Problem darstellen.

Und deine Familie will sich nicht um deine Frau kümmern, weil die sie nicht leiden können?
Autor KlausP
 - 02. Januar 2019, 22:09:49
Zitat von: Dns Hox am 02. Januar 2019, 21:58:02
Zitat von: HubschrauBär am 02. Januar 2019, 20:14:29
Das Kosovo steht nach wie vor auf der Staatenliste gem SÜG. Nahe Angehörige (Ehefrau) von dort stellen mit Sicherheit ein besonderes Sicherheitsrisiko dar.

In wiefern ein Sicherheitsrisiko?

Das dürfte spätestens dann ein Problem werden, wenn Sie eine Sicherheitsüberprüfung Ü2 oder gar Ü3 für Ihren Sienstposten benötigen sollten. Ich weiß ja nicht, für welche Laufbahn und welche Verwendung Sie sich bewerben wollen.
Autor Dns Hox
 - 02. Januar 2019, 22:00:37
Zitat von: 2Cent am 02. Januar 2019, 19:33:50
Kosovarische Staatsangehörige als Ehefrau mit Familie die dort lebt führte zumindest vor 10 Jahren noch zum Verlust der Ü2.

Und Kinder haben wir keine es geht nur um sie.
Autor Dns Hox
 - 02. Januar 2019, 21:59:48
Zitat von: ulli76 am 02. Januar 2019, 20:56:11
Äh- wo kommt denn die eigene Familie her? Du schreibst ja selbst Ausland? Deutsche Staatsangehörigkeit hast du?

Meine Mutter ist deutsche, mein Vater aus Kosovo. Ich selber habe die deutsche Staatsangehörigkeit.
Autor Dns Hox
 - 02. Januar 2019, 21:58:02
Zitat von: HubschrauBär am 02. Januar 2019, 20:14:29
Das Kosovo steht nach wie vor auf der Staatenliste gem SÜG. Nahe Angehörige (Ehefrau) von dort stellen mit Sicherheit ein besonderes Sicherheitsrisiko dar.

In wiefern ein Sicherheitsrisiko?
Autor ulli76
 - 02. Januar 2019, 20:56:11
Äh- wo kommt denn die eigene Familie her? Du schreibst ja selbst Ausland? Deutsche Staatsangehörigkeit hast du?
Autor HubschrauBär
 - 02. Januar 2019, 20:14:29
Das Kosovo steht nach wie vor auf der Staatenliste gem SÜG. Nahe Angehörige (Ehefrau) von dort stellen mit Sicherheit ein besonderes Sicherheitsrisiko dar.
Autor 2Cent
 - 02. Januar 2019, 19:33:50
Kosovarische Staatsangehörige als Ehefrau mit Familie die dort lebt führte zumindest vor 10 Jahren noch zum Verlust der Ü2.



Autor Dns Hox
 - 02. Januar 2019, 18:39:16
Zitat von: Kestrel am 02. Januar 2019, 15:21:44
Zitat von: Dns Hox am 01. Januar 2019, 18:06:28(...)Ich wohne bei meinen Eltern und meine Frau lebt im Ausland, sie benötigt ein Visum. (...)
Aus welchem Land genau kommt denn die Ehefrau, welche Staatsbürgerschaft(en) hat sie?

Aus Kosovo, also die Kosovarische Staatsangehörigkeit.
Autor Kestrel
 - 02. Januar 2019, 15:21:44
Zitat von: Dns Hox am 01. Januar 2019, 18:06:28(...)Ich wohne bei meinen Eltern und meine Frau lebt im Ausland, sie benötigt ein Visum. (...)
Aus welchem Land genau kommt denn die Ehefrau, welche Staatsbürgerschaft(en) hat sie?
Autor ulli76
 - 01. Januar 2019, 20:16:06
Nein, gibt es nicht. Warum auch.
Autor Dns Hox
 - 01. Januar 2019, 20:08:58
Zitat von: Ralf am 01. Januar 2019, 19:50:48
Es ist nicht wirklich überraschend, dass du in der Ausbildungszeit oftmals anderweitig gebunden und auch unterwegs sein wirst. Ob du das nebenher dann "gebacken" kriegst, musst du selbst bewerten. Du bekommst als Auszubildender ein recht hohes Gehalt, da wird dann auch erwartet, dass du Ausbildungserfolge erzielst. Und mit dem Geld kannst du auch Sprachkurse bezahlen.

Ja das ist auch ein Grund, weswegen ich das in Erwägung ziehe, wie gesagt die Konditionen stimmen einfach. Gebacken bekommen muss ich das, es geht wirklich nur um die erste Zeit, wenn sie hier ist, quasi die Orientierungsphase für sie. Zu schaffen ist das, mich interessiert halt, ob es allgemein auch für solche Fälle Hilfestellung seitens des Bundeswehr gibt, weil ich einiges über Hilfen finde, aber mein Fall was spezielleres ist. Und du hast recht, was die Ziele der Ausbildung betrifft, sonst würde, wie du sagtest, die Vergütung nicht so hoch sein.
Autor Ralf
 - 01. Januar 2019, 19:50:48
Es ist nicht wirklich überraschend, dass du in der Ausbildungszeit oftmals anderweitig gebunden und auch unterwegs sein wirst. Ob du das nebenher dann "gebacken" kriegst, musst du selbst bewerten. Du bekommst als Auszubildender ein recht hohes Gehalt, da wird dann auch erwartet, dass du Ausbildungserfolge erzielst. Und mit dem Geld kannst du auch Sprachkurse bezahlen.