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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Azor am 06. Januar 2019, 12:16:10
ok vielen Dank, ich sehe jetzt schon viel klarerZitat
Er soll Ihnen auch einmal genau das TG nach 6 ausrechnen.
TG nach §6 schließt sich für mich mmn aus, weil mir die Entfernung zu weit ist, zumindest um sie jeden Tag zu fahren. Einmal unter der Woche nach Hause wäre aus aktueller Sicht ok, aber nicht täglich. Also TG nach §3 wäre völlig ok...
Zitat
Er soll Ihnen auch einmal genau das TG nach 6 ausrechnen.
ZitatDer Rechnungsführer hat mir gesagt die Zeiträume müssten sich überschneiden. Soll heißen wenn ich das Haus zum 31.01.2019 beziehe sollte ich meine bisherige Wohnung z.B. erst zum 28.02.2019 kündigen, damit ich permanent eine Wohnung nachweisen kann und nicht nur einen einzigen Tag ohne anerkannten Hausstand dastehe. Ist das richtig was er mir gesagt hat?
ZitatBezieht sich das nur auf das TG nach §3 (also am täglich TG Satz von 8,19 bei auswärtigem verbleiben wird sich ja nichts ändern, lediglich die RBH wird niedriger ausfallen, da sich die Entfernung mehr als halbieren wird) oder wird sich die zu zahlende höhe auf TG nach §6 beziehen?
Zitat1. Sobald ich das neue Haus bezogen habe, melde ich mich um.
2. Mit der Ummeldungsbestätigung vom Einwohnermeldeamt gehe ich zum Refü, lege die Ummeldung vor und beantrage die Anerkennung des Hauses als neue ,,Wohnung".
3. Wenn das Haus anerkannt wurde, kündige ich meine alte Wohnung, da ich bei zu früher Kündigung evtl meine TG Ansprüche verliere.