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Zusammenfassung

Autor Eisensoldat
 - 07. Januar 2019, 08:51:14
Ich kann aus eigener Erfahrung F_K zustimmen, die Bundeswehr macht das im Einzelfall schon richtig. Ich wurde mit weit über 40 Jahren wieder eingestellt, Bedingung war dass ich tauglich und auslandsverwendungsfähig bin, und daraus folgernd natürlich auch die KLF/IGF etc ablege.
In meinem Fall war jetzt keine zusätzliche Ausbildung bezüglich der fachlichen Seite mehr nötig, ich hatte die für meine DP benötigten ATNs bereits, und konnte bereits am ersten Tag der Dienstzeit, direkt nach der Vereidigung, loslegen. In diesem meinen Fall ist also die Verpflichtungszeit "netto" Dienstzeit.
Also wenn jemand Interesse hat, einfach bewerben und dann schauen was passiert, die uns bisher bekannten (Alters)grenzen haben im Bedarfsfall nur noch "empfehlende" Wirkung  ;D
Autor F_K
 - 06. Januar 2019, 15:23:22
Da stimme ich Dir doch zu.

Ich würde allerdings bei Beförderung / Förderung mehr Wert auf solche Dinge legen - und nicht "Regelbeförderung" ohne Berücksichtigung dieser Forderungen. (Ist ja auch nur meine Meinung, bin ja nicht in dem Bereich tätig).
Autor KlausP
 - 06. Januar 2019, 15:20:39
Zitat... Das ist jetzt aber eine Grundsatzdiskussion, die an der eigentlichen Frage vorbei geht. ...

Warum wusste ich, dass der Appell ungehört verhallen würde?  ::)
Autor Ralf
 - 06. Januar 2019, 15:15:12
Wie gesagt, das gibt es doch bereits heute schon mit einem verwertbaren Beruf. Deswegen ist das ja nicht der Untergang des Abendlandes.

ZitatD. h. es werden 4 x so viele Soldaten benötigt ... und da haben wir ja jetzt schon zu wenig.
Das würde nur zutreffen, wenn man bei den älteren auch nur eine 5jährige Verwendung ansetzen würde, macht man aber nicht. Auch hier werden die Verpflichtungszeiten voll gerechnet.
Denn sonst müsste man auch 4 mal so viele DP ausbringen.
Was natürlich ist, dass je weniger Einsatzverwendungsfähig sind, desto mehr müssen die anderen, die es sind, ran. Gibt aber auch jede Menge DP, wo man es halt nicht braucht.
Man könnte genauso gut die Argumention umdrehen: vorher war der DP nicht besetzt, nur wird er mit einem Ü30 besetzt. Die Chance, dass er in den Einsatz gehen kann isr damit größer als bei einem unbesetzten DP. Und zur Not leistet er seinen Dienst eben Zuhause und behebt damit eine Vakanz.
Aber das ist doch genau die von mir eben erwähnte Grundsatzdiskussion, die hier völlig Fehl am Platz ist, denn sonst dienen nur alle bis 40 und das  von dir angeführte Ziel wird erreicht. Nur weil man jetzt noch die letzte Gruppe auch ohne Altersgrenze einsteigen lässt, wird sich da nicht viel ändern.
Autor F_K
 - 06. Januar 2019, 15:06:35
Schon  richtig, allerdings hat ein 18 jähriger nach 3 Jahre Ausbildung bis ca. 40 noch 20 Jahre "Auslandsverwendung ", der 35 jährige nur 5 - wenn wir mal bis 40 rechnen (ist natürlich individuell).

D. h. es werden 4 x so viele Soldaten benötigt ... und da haben wir ja jetzt schon zu wenig.
Autor Ralf
 - 06. Januar 2019, 14:47:42
Mit dem Alter stiegen i.d.R. auch die körperlichen Gebrechen. Das ist ja nicht nur bei der Bw so.
Würde man aber nur danach gehen, würde man wohl als allgemeine Altersgrenze das 40. Lj festlegen. BS bräuchte man dann nicht mehr.
Das ist jetzt aber eine Grundsatzdiskussion, die an der eigentlichen Frage vorbei geht.

Bereits heute können auch über 30jährige eingestellt werden, wenn sie einen verwertbaren Zivilberuf bei berufsnaher Verwendung haben. Da ist es ja nur ein kleiner Schritt, das auch ohne Beruf zuzulassen. Das Alter und damit die körperlichen Einschränkungen sind ja mit/ohne Beruf identisch.
Autor F_K
 - 06. Januar 2019, 14:34:15
Ich möchte es weniger am Alter festmachen - sondern an der (Auslands-) Verwendungsfähigkeit und KLF.

Da habe ich zwar keine Statistiken, aber alle Eindrücke zeigen, dass diese bei höheren Dienstgraden nicht mehr gut gegeben ist (so gefühlt weniger als 50 %) - KLF und WtHR kann man ja teilweise "sehen".
Autor Ralf
 - 06. Januar 2019, 13:37:10
Wer sagt denn, dass das Durchschnittsalter bereits zu hoch ist? Woraus leitest du das denn ab?
Autor F_K
 - 06. Januar 2019, 11:47:39
@ Ralf:

Der 48 setzt eine Obergrenze - er verhindert nicht einen Anstieg des jetzt schon zu hohen Durchschnittsalters.

Leider ist die BW einfach "schlecht" beim Setzen von sinnvollen Grenzen. (Notwendige KLF, Verwendungsfähigkeit usw.).
Autor Ralf
 - 06. Januar 2019, 11:26:11
Dafür gibt es ja den §48 BHO.
Autor F_K
 - 06. Januar 2019, 11:12:18
Frage:

Wenn bei BS dann das Eintrittsalter signifikant steigt (also z. B. 40 statt 20), dann wird das Verhältnis Ausbildung / Nutzzeit und auch das Verhältnis Dienstzeit / Pension immer ungünstiger - und Verlängerung auf SaZ 25 unmöglich.

Im Einzelfall sind solche Einstellungen sicherlich sinnvoll, in der Breite sehe ich deutliche Nachteile.
Autor Ralf
 - 06. Januar 2019, 11:01:36
ZitatBtw: wie ist das eigentlich gedacht: geht dann auch eine Laufbahn mit benötigter ZAW über 30?
Erst einmal heißt die Antwort dazu "ja". Die untergesetzlichen Bestimmungen müssen ja (dann?) erst noch geschrieben werden, da könnten ja auch noch Einschränkungen hinzukommen. N.m.B. aber dahingehend nicht. Letztendlich muss ein ausgewogenes Verhältnis Ausbildung-Nutzung bestehen, dann ist das Alter egal. Ggf. werden ja einige Verwendungen im Alter reglementiert, das wäre möglich, wenn sich das ableiten ließe. Beispiele könnten sein: Infanteristen nur bis x, FlgDst nur bis x (wobei hier ja die spezielle Eigungsfeststellung sowieso erfolgt und man aufgrund dessen von einem Grenzalter absehen könnte, weil sich das durch die EF feststellen ließe).
Autor wolverine
 - 06. Januar 2019, 08:14:03
Ja, habe ich ja auch so gesehen. Trotzdem ist es doch ein Unterschied, ob ich im Kampfraum eines Marder/ Puma hocke oder in einer Werkstatt schraube oder Nachschub fahre. Ich habe bisher keine Ahnung, was ihr Spaß machen würde.
Dann gehen wir ja noch von der Möglichkeit des Laufbahnaufstiegs aus. Da ist es doch um so wichtiger, dass einem die Arbeit liegt und Spaß macht. Wie soll man denn sonst überzeugen und sich für Höheres empfehlen?
Oder wenn die Altersgrenzen in 2019 fallen sollen.
Btw: wie ist das eigentlich gedacht: geht dann auch eine Laufbahn mit benötigter ZAW über 30?
Autor Ralf
 - 06. Januar 2019, 06:49:44
Geht ja nur die Msch-Lfb. Das hatten wir ja schon.
Auch der Fw-Fachdienst geht nicht. Das ist eine 2jährige Ausbildung, die nicht als verwertbar anerkannt ist.
https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index;BERUFENETJSESSIONID=W9ohtwkt2Hh6fXtladAIbFGqjfzu7OFpcBDZsygocqPmHycf3vQE!220398258?path=null/kurzbeschreibung&dkz=70148

Zitat von: Lexy610 am 28. Dezember 2018, 16:48:40
Ausbildung zur Servicekraft und Sicherheit. Keine Weiterbildung, eine richtige Ausbildung-
Der 3jährige Ausbildungsberuf wäre die Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Und soweit ich mich erinnere, ist die auch nicht für den Fachdienst verwertbar. Für den Truppendienst kann eine Ausbildung per se nicht verwertbar sein.
Autor wolverine
 - 05. Januar 2019, 22:28:58
Da ist eine solide Grundfittness vorhanden. Wir wissen aber immer noch nicht, was Sie eigentlich beim Bund machen möchten? Eher etwas Technisches oder Nachschub oder richtig ,,Kampf", also Panzer, Grenadiere oder Infanterie?