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Zitat von: schlammtreiber am 22. August 2006, 13:16:35Zitat von: harrier am 22. August 2006, 13:02:44
Es ist jedoch nicht legitim, einen Mannschafter pauschal für die Dauer der AGA zum Vorgesetzten zu erklären. § 5 VorgV bedarf immer einer bestimmten, einmaligen Aufgabe und endet nach Durchführung dieser Aufgabe.
Kann man das Erreichen eines bestimmten Ausbildungszieles (ATN) als solche Aufgabe definieren?
Zitat(1) Ein Offizier oder Unteroffizier kann sich in und außer Dienst über andere Soldaten, die im Dienstgrad nicht über ihm stehen, zum Vorgesetzten erklären, wenn er dies für notwendig hält, weil
1.
eine Notlage sofortige Hilfe erfordert,
2.
zur Aufrechterhaltung der Disziplin oder Sicherheit ein sofortiges Eingreifen unerläßlich ist oder
3.
eine einheitliche Befehlsgebung an Ort und Stelle unabhängig von der gliederungsmäßigen Zusammengehörigkeit der Soldaten zur Behebung einer kritischen Lage hergestellt werden muß.
(2) Niemand kann sich zum Vorgesetzten von Soldaten erklären, die auf Grund der §§ 1 bis 3 und 5 Befehlsbefugnis über ihn haben.
(3) Mit der Erklärung erhält der Offizier oder Unteroffizier die Befugnis, den Soldaten, an die er die Erklärung gerichtet hat, Befehle zu erteilen, die nach der Lage erforderlich sind. In eine fachliche Tätigkeit soll nur ein facherfahrener Offizier oder Unteroffizier eingreifen.
Zitat von: harrier am 22. August 2006, 13:05:59Zitat von: gecon am 18. August 2006, 20:35:35
Jein, die sind es auch, jeder der einen Auftrag erhällt bei dem es unumgänglich ist Vorgesetzter zu sein, der wird damit Vorgesetzter im besondern Aufgabenbereich.
Schlechtes Beispiel aber naja:
Gehen wir mal von einem Vorfall aus bei dem der Gruppenführer ausfällt (erschossen, schwer verwundet was auch immer), so wäre der der dann die Führung ergreift auch Vorgesetzter aber nur beschränkt auf die Befehle die zum Erteilen des Zieles nötig sind. Somit hat der Dienstherr ihm mit dem Pahagrafen das Recht eingeräumt.
Schlicht und ergreifend - Null Punkte
Zitat von: harrier am 22. August 2006, 13:02:44
Es ist jedoch nicht legitim, einen Mannschafter pauschal für die Dauer der AGA zum Vorgesetzten zu erklären. § 5 VorgV bedarf immer einer bestimmten, einmaligen Aufgabe und endet nach Durchführung dieser Aufgabe.
Zitat von: gecon am 18. August 2006, 20:35:35
Jein, die sind es auch, jeder der einen Auftrag erhällt bei dem es unumgänglich ist Vorgesetzter zu sein, der wird damit Vorgesetzter im besondern Aufgabenbereich.
Schlechtes Beispiel aber naja:
Gehen wir mal von einem Vorfall aus bei dem der Gruppenführer ausfällt (erschossen, schwer verwundet was auch immer), so wäre der der dann die Führung ergreift auch Vorgesetzter aber nur beschränkt auf die Befehle die zum Erteilen des Zieles nötig sind. Somit hat der Dienstherr ihm mit dem Pahagrafen das Recht eingeräumt.