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Autor MaikG
 - 08. Februar 2020, 12:42:50
Oh
Autor Ralf
 - 08. Februar 2020, 12:18:52
Der TE war das letzte Mal Ende 2018 online, wahrscheinlich ist das Thema für ihn abgehakt. Ich hatte das alte Thema nur reaktiviert, weil hier der Link zu AER gut reingepasst hat und somit über die Suchfunktion gefunden werden kann.
Autor MaikG
 - 08. Februar 2020, 08:55:39
Mag an mir liegen, aber ich sehe die Erfolgsaussichten beim TE für ein Cockpit eher als gering an. Ich habe die EF durchlaufen und befinde mich in der Ausbildung. Ich kann mit Sicherheit sagen, dass es nicht ausreicht, wenn man nach Wunstorf kommt, die hübschen grauen Vogel sieht und sich denkt ,,Och das wäre ja auch ganz nett.". Bei der benötigten Passion für diese Verwendung würden solche Fragen gar nicht in einem öffentlichen Forum auftauchen. Erst recht nicht, wenn man bereits in Wunstorf ,,an der Quelle" stationiert ist. Davon abgesehen ist die Ausbildung für jemanden, der grade Physik und Mathe als seine Schwächen bezeichnet sowieso nicht unbedingt schön und realistisch machbar. In der Fliegerei ist es nunmal nicht damit getan, wenn man weiß ,,drücken=große Häuser, ziehen=kleine Häuser" sondern es kommt darüber hinaus auf die Beherrschung von sehr sehr viel Theorie, vorallem aus den Bereichen Physik und Mathe an..

Von daher, auch wenn Sie es nicht hören wollen: Erst einmal die Eignungsfeststellung machen.. Zumindest mal die Phase II, hier wird es mMn im Gespräch nämlich schon zu einer sehr hohen Hürde kommen.
Autor Ralf
 - 06. Februar 2020, 17:21:03
Hier ein Bericht zum Abschluss der ersten Absolventen des Studiums Aeronautical Engineering; beschreibt auch ein wenig die Inhalte der Ausbildung.
https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/aeronautical-engeneering-jet-quartett-macht-den-anfang-174870
Autor KlausP
 - 12. Januar 2019, 11:32:01
Wie wäre es denn, wenn Sie sich einfach mal in die einschlägigen Gesetze einlesen würden? Das Soldatengesetz wäre z.B. ein guter Anfang ...
Autor JR1Super
 - 12. Januar 2019, 11:08:38
Zitat von: Ralf am 08. Januar 2019, 08:00:18
Ja, es steht jedem BS frei zu kündigen. I.d.R. erfolgt die Kündigung aber mit einem Arbeitsangebot, dass deutlich (und wir reden hier nicht von "nem tausender oder zwei") lukrativer ist, als die derzeitige Bezahlung.

Apropos, wie ist das eigentlich mit der Rückzahlungspflicht für solche Fälle? Entfällt die nach einer gewissen Zeit (ein Pilot muss ja als SaZ nach Ende seiner Verpflichtung auch nix zurückzahlen)?
Eigentlich wohl eher nicht, oder?
Autor HubschrauBär
 - 08. Januar 2019, 19:13:36
Das mit den Jet-Piloten ist ja aber kein deutsches Problem ;-)

https://youtu.be/1BzU1sYPjzo
Autor JR1Super
 - 08. Januar 2019, 13:25:50
Dann haben wir wohl aneinander vorbei geredet, Ralf.
Bzw. habe ich meine Aussage in meinem ersten Post nicht so gemeint, wie du sie verstanden hast.

Ich dachte die Scheinerhalter gibt es nicht mehr?
Autor FoxtrotUniform
 - 08. Januar 2019, 10:33:26
Ralf hat meine volle Zustimmung.

Zu dem Bericht: Viele Piloten vergessen, dass sie Offizier und keine Airline Piloten sind. Neben dem Wunsch nichts anderes zu tun als Fliegen, wird eine große Karriere angestrebt. Aber: Der Inspekteur Luftwaffe ist ebenfalls Pilot, seine jetzige Position hat er aber ganz sicher nicht aufgrund der Vielzahl seiner Flugstunden erreicht (das ist übrigens für Vorstandsmitglieder in großen Airlines nichts anderes), sondern unter anderem durch Leistung und Verwendungsaufbau.

Des Weiteren wird auch eine nicht unerhebliche Flugstundenkapazität durch Scheinerhalter verbraucht. Das sind die Piloten, die Karriere machen, aber nicht auf das Cockpit bzw. die Zulagen verzichten wollen. Denn dass ein Oberst im Einsatz ein WaSys fliegt kommt nicht vor, also gibt es keinen rationalen Sinn aber einer gewissen Dotierungshöhe regelmäßig im Cockpit zu sitzen (selbst im Verteidigungsfall müsste erstmal eine entsprechende Anzahl an WaSys vorgehalten werden, um auf Scheinerhalter zurückgreifen zu müssen).

Ferner bedarf es auch in Kommandostrukturen der Expertise (ehemaliger) Luftfahrzeugführer. In der Konsequenz ist der Arbeitgeber (unser Dienstherr) daran interessiert, Piloten auch entsprechend einzusetzen, um das Know How und Verständnis in die Führungsebenen 1 & 2 zu bringen. In der Transportfliegerei übrigens auch kein Problem.

Zu guter letzt darf man nicht vergessen, dass imnerhalb der Luftwaffe besonders Fighter Piloten von Anfang an in den Himmel (Wortspiel) gelobt werden und militärisch so erzogen werden, dass sie sich Nabel als der Welt fühlen. Das beginnt in Fürstenfeldbruck wo die Schulkommandeure im Fliegerkombi auftreten, der ominösen "Kombitaufe", einer (bisherigen) Ausbildung in einer ländlichen Gegend der USA wo jeder Pilot ohnehin vergöttert wird und gipfelt dann in der fliegerischen Ausbildung.

Ganz vielen Luftfahrzeugführern tue ich jetzt bestimmt unrecht, aber zumindest bei den "Jetties" ist es genau so eher die Regel, als die Ausnahme.
Autor Ralf
 - 08. Januar 2019, 08:00:18
Ich kenne den Bericht und die Forderungen der Piloten, die sie derzeit artikulieren. Und da stehen nicht die Flugstunden ganz vorne. Wasser predigen und Wein saufen. Mehr will ich dazu nicht sagen.

Man muss sich doch eh im klaren sein, dass ab 41 eine eher weniger fliegende/oder andere fliegerische Verwendung auf einen zukommt. Das ist kein Geheimnis.

Und selbst wenn, urteilt das BVerwG da ganz eindeutig, auch wenn es manchen nicht passt:
ZitatNach ständiger Rechtsprechung hat ein Soldat grundsätzlich keinen
Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung. Dies gilt auch für die Entscheidung
über die Ausbildung eines Soldaten.
Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Ausbildung handelt, die ihre Grundlage in den
laufbahnrechtlichen Vorschriften nach § 27 SG und der darauf beruhenden Soldatenlaufbahnverordnung
hat, oder ob es um eine verwendungsbezogene Ausbildung geht.
Ja, es steht jedem BS frei zu kündigen. I.d.R. erfolgt die Kündigung aber mit einem Arbeitsangebot, dass deutlich (und wir reden hier nicht von "nem tausender oder zwei") lukrativer ist, als die derzeitige Bezahlung.

ZitatIch habe auch nie behauptet, dass ein dauerhafter Werdegangwechsel stattfindet.
Da muss ich dir widersprechen, denn genau das heißt es:
ZitatOder dass einem der A400M versprochen wird, und am Ende wird es dann doch Drohne...
Da bin ich auch kleinkariert, wenn ich Wert darauf lege, dass die Einstellungszusagen eingehalten werden (unter durch HubschrauBär genannten Einschränkungen).
Autor JR1Super
 - 08. Januar 2019, 07:39:12
Ich habe auch nie behauptet, dass ein dauerhafter Werdegangwechsel stattfindet.

https://www.google.de/amp/s/amp.focus.de/politik/deutschland/desastroese-zustaende-der-truppe-bundeswehr-pilot-packt-aus-hauptaufgabe-ist-inzwischen-verwaltung-statt-fliegen_id_8886679.html

Über die Zuverlässigkeit der Quelle lässt's sich bekanntlich streiten, aber weder bin ich aktiver Soldat, noch Personen meines näheren Bekanntenkreises. Daher würde ich auch nicht sagen, dass ich Gerüchte in die Welt setze. Immerhin kann jeder diese Artikel einsehen.

Und selbst wenn es nur eine temporäre Abordnung ist, so fliegt man letztenendes nicht das, wofür man ausgebildet wurde.

Ob es am Ende so viel besser ist, wenn die Attraktivität des Arbeitgebers BW vielleicht zu Beginn hoch ist, am Ende jedoch frustrierte BS ihre Entlassung beantragen, weil es eben doch nicht so ist, wie sie es sich vorgestellt haben?
Autor Ralf
 - 07. Januar 2019, 20:54:50
Danke, dem habe ich nichts hinzuzufügen.
Autor HubschrauBär
 - 07. Januar 2019, 20:50:37
Also ich kenne persönlich Kameraden, die von UH1 und C160 auf Heron ausgebildet wurden.
Gezwungen wurde hier sicher niemand. Die Alternative wäre dann eben eine nicht fliegerische Verwendung gewesen.

Ebenso kenne ich Kameraden des Heeres, die im Rahmen des Fähigkeitstransfers und der Reduzierung von zwei auf ein Kampfhubschrauberregiment fliegerisch entpflichtet wurden.
Und das ist noch nicht so lange her.

Natürlich muss es das erste Ziel der Personalführung sein, die Kameraden dort einzusetzen für was sie eingestellt wurden.

Eine Garantie für eine bestimmte Tätigkeit bis zum Ruhestand kann es dennoch nie geben.
Gesundheitliche Gründe oder mangelnde Leistungen hier mal nicht betrachtet.

Wenn Verbände aufgelöst oder umstrukturiert werden, kann sich niemand etwas von einer Zusage kaufen, die unter anderen Bedingungen ausgesprochen wurde.
Autor Ralf
 - 07. Januar 2019, 20:22:38
Ja, dich meinte ich. Du haust ja da eine Behauptung raus, dessen Beweis du nicht antreten kannst.
RPA-Führer werden auch eingestellt. TrspLFF werden auch eingestellt. Es ist erst einmal grundsätzlich nicht vorgesehen, dass ein Werdegangswechsel erfolgt. Temporäre Unterstützung/Abordnung durch bereits ausgebildete wird durch aus geleistet. Gerade, wenn es nicht genügend Flugstunden gibt.
Das hat aber nichts mit einem Werdegangswechsel zu tun, das wäre ein Entpflichtung oder eine Rücknahme der Zusage mit einem gezwungenen Werdegangswechsel. Das wird (bisher) im Einvernehmen durchgeführt. Entpflichtungen gab es mal so um 2002 rum, als von vom 2-Sitzer auf 1-Sitzer (Tor zu EF) umgestellt wurde.
Also bitte vorsicht, wenn solche Gedanken in die Welt gesetzt werden, denn das:
ZitatOder dass einem der A400M versprochen wird, und am Ende wird es dann doch Drohne...
findet bei einer Einstellungszusage nicht statt. Das setzt Gerüchte in die Welt, die nicht stimmen und beim Lesen durchaus dazu führen können, dass sich Bewerber gegen den AG Bundeswehr entscheiden.
Es gibt eine Ausnahme: wenn man so unterirdische Flugleistungen in der Ausbildung zeigt, dass man abgelöst wird. Dann kann ggf. -je nach Beschluss des Boards- eine RPA-Verwendung in Betracht gezogen werden.
Autor JR1Super
 - 07. Januar 2019, 19:10:50
Wenn du mich meintest:
War es nicht so, dass bereits ausgebildete Lfz-Führer für Jet und Trapo am Ende Drohnen aus 'nem Keller heraus steuern mussten, weil nicht jeder, so wie du es mir erklärt hast, sozusagen "ein Cockpit bekommen" konnte?

Auch wenn Drohnenpilot (mittlerweile nehme ich an?) eine eigene Verwendung ist, liegt es ja nahe, dann entsprechendes Personal aus dem Personenkreis zu rekrutieren, der dieselbe Ausbildung genossen hat.