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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 14. Januar 2019, 08:49:44
Zitat von: ulli76 am 13. Januar 2019, 19:01:02

Weisst du wie es in Bayern gerade mit privaten/gewerblichen Gebäuden aussieht und wie FFw ... das mit den Kosten real handhaben?


"Bayerisches Feuerwehrgesetz  (BayFwG)

Art. 28 Ersatz von Kosten

(1) Die Gemeinden können nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen Ersatz der notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken,
Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1 und 2) oder durch Einsätze hilfeleistender Werkfeuerwehren (Art. 15 Abs. 7) entstanden sind.
Der Anspruch wird durch Leistungsbescheid geltend gemacht.
Auf Aufwendungsersatz soll verzichtet werden, wenn eine Inanspruchnahme der Billigkeit widerspräche.

(2) Kostenersatz nach Abs. 1 kann verlangt werden
1.
für Einsätze im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst, bei denen die Gefahr oder der Schaden durch den Betrieb von Kraft-, Luft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen oder eines Anhängers,
der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, veranlaßt war, mit Ausnahme der Einsätze oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen,
2.
für sonstige Einsätze im technischen Hilfsdienst, mit Ausnahme der Einsätze oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen,
3.
für aufgewendete Sonderlöschmittel bei Bränden in Gewerbe- und Industriebetrieben,
4.
für Einsätze, die durch eine vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Gefahr veranlaßt waren,
5.
bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschalarmierung der Feuerwehr oder bei Falschalarmen, die durch eine private Brandmeldeanlage ausgelöst wurden,
6.
wenn ein Sicherheitsdienst einen Notruf trotz fehlender Anhaltspunkte für die Notwendigkeit eines Feuerwehreinsatzes weitergeleitet hat und keine Tätigkeit zur unmittelbaren Rettung oder Bergung von Menschen erforderlich war,
7.
für das Ausrücken einer alarmierten Feuerwehr zu einem Einsatz, für den die Gemeinden der eingesetzten Feuerwehren die Aufwendungen nach den Nrn. 1, 2 oder 4 ersetzt verlangen können, deren eigenes Tätigwerden aber nicht erforderlich geworden ist,
8.
für Sicherheitswachen.

(3) Zum Ersatz der Kosten ist verpflichtet,
1.
wer in den Fällen des Abs. 2 Nrn. 1, 2, 3 und 4 die Gefahr, die zu dem Einsatz der Feuerwehr geführt hat, verursacht hat oder sonst zur Beseitigung der von der Feuerwehr behobenen Gefahr verpflichtet war,"



Autor wolverine
 - 14. Januar 2019, 07:52:41
Es gibt ja zig Bea für alles mögliche. Aber wahrscheinlich ist der gemeint, ja.
Autor MMG-2.0
 - 14. Januar 2019, 00:15:18
Richtigerweise: Beauftragte der Bundeswehr zur Zivil-Militärischen Zusammenarbeit, kurz BeaBwZMZ
Autor Tannenbaum
 - 13. Januar 2019, 21:43:16
Danke
Autor wolverine
 - 13. Januar 2019, 21:42:34
Beauftragter
Autor Tannenbaum
 - 13. Januar 2019, 21:35:47
kurze Nebenfrage: F_K schreibt ..."Lehrgang für Beas". Was bedeutet Bea ?
Autor IcemanLw
 - 13. Januar 2019, 21:19:43
Nun zumindest für die Freiwillige Feuerwehr gibt es da einen Lehrgang der sozusagen zur Grundausbildung gehört.
Autor ulli76
 - 13. Januar 2019, 21:12:53
Vermutlich hilft man sich da aber insgesamt gegenseitig. Ein riesiges Problem ist halt die Absturzgefahr vom Dach. Deswegen kann man da nicht einfach irgendwelche Freiwilligen hoch lassen. Und die Sicherung, dass unten keiner vom Schnee erschlagen wird.
Autor Tannenbaum
 - 13. Januar 2019, 20:09:59
Danke für die Antworten  :)
Autor bayern bazi
 - 13. Januar 2019, 19:17:04
Zitat von: Andi am 13. Januar 2019, 19:05:11
der Versuch einen Handwerker mit sowieso gut gefülltem Terminplan"ad hoc" zum Arbeiten zu bewegen ist eher aussichtslos.
da durch den vielen Schnee nicht im Baugewerbe gearbeitet werden kann  - stehen hier dementsprechnd ausgebildete Leute zur Verfügung - die aus der näheren Umgebung haben auch innerhalb von Stunden Aufträge bekommen  - aber nachdem es ja EILIG ist könenn die ja auch nur von einem auf den anderen Tag planen

die Straßen im allgemeinen zwischn den Ortschften sind frei und gut befahrbar - kritisch ist es eigentlich nur  im Gefahrenbereich von Wäldern (Schneebruch) oder im Gebirge (Lawinengefahr) und innerhalb von Ortschaften, da hier durch die hohen Schneemassen die kleineren Strassen zum Teil nur einspurig befahrbar sind
Autor Andi
 - 13. Januar 2019, 19:05:11
Zitat von: ulli76 am 13. Januar 2019, 19:01:02
Zahlt das dann eigentlich die Versicherung?

Nein, ist im Normalfall eine Obliegenheitspflicht des Versicherten, wenn die Elementarschadenversicherung Schneebruch abdeckt.

Das Problem in den Alpen ist derzeit eher, dass die Handwerksbetriebe gar nicht zum Einsatzort kommen können. Abgesehen davon: der Versuch einen Handwerker mit sowieso gut gefülltem Terminplan"ad hoc" zum Arbeiten zu bewegen ist eher aussichtslos.

Gruß Andi
Autor ulli76
 - 13. Januar 2019, 19:01:02
Weisst du wie es in Bayern gerade mit privaten/gewerblichen Gebäuden aussieht und wie FFw, THW und Bw das mit den Kosten real handhaben? Zahlt das dann eigentlich die Versicherung?
Genau die Handwerker die dafür zuständig wären, sind ja oft in der freiw. Feuerwehr und stehen aktuell für private Gebäude dann auch wieder nicht zur Verfügung. Gerade aufm Land. Ist zumindest bei uns im Norden so.
Autor bayern bazi
 - 13. Januar 2019, 18:56:55
und da issa auch ;)

Zitat von: F_K am 13. Januar 2019, 18:50:06
.. und dem StOffz, der auf dem Lehrgang für Beas war, dem glaubt man nicht?

traue niemals nem StOffz ;)



WIESO immer ICH ??????




ERSTRANGIG werden die HiOrg zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur und zum Schutz der öffentlichen Gebäude / Einrichtungen  verwendet

wenn Gefahr für Leib und Leben besteht können die Hilfskräfte auch so eingesetzt werden

private und gewerbliche Gebäude müssen von den Eigentümern geräumt werden - hierzu sind in erster Linie  Dachdecker - Zimmerer und Spengler zu beauftragen - in Notfall (Gefahr im Verzug) und bei überhängender Kapazität können von den HiOrgs auch privat Gebäude geräumt werden (hier zu muss allerdings der Hauseigentümer dann unter Umständen mit einer Rechnung rechnen, genau so, wie ein Autofahrer der bei einem Unfall einen Ölschaden verursacht hat welcher durch eine FFW beseitigt wurde)

Autor F_K
 - 13. Januar 2019, 18:50:06
.. und dem StOffz, der auf dem Lehrgang für Beas war, dem glaubt man nicht?
Autor ulli76
 - 13. Januar 2019, 18:36:41
Der Bazi könnte das wissen.