ZUR INFORMATION:
Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.
REGISTRIERUNGSMAILS:
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat von: Staff Sergeant am 14. Januar 2019, 15:32:45
Mach dir also keine Sorgen die Wahrheit zu sagen.
Zitat von: Ralf am 14. Januar 2019, 11:44:42
Wenn due Stelle benennen könntest, wäre das einfacher nachzuvollziehen.
Zitat von: KlausP am 14. Januar 2019, 09:15:59
Ist doch egal. Die ZDv 46/1 wurde durch eine Nachfolgevorschrift ersetzt (Bezeichnung weiß ich nicht, steht aber irgendwo im Forum) und viele Regelungen wurden übernommen.
Zitat von: Andi8111 am 14. Januar 2019, 09:58:56Ich kann das Zitat nicht nachvollziehen. Gem A1-831/0-4000 Version 2.1 steht bei der II:
5.3.15 GNr 15 – Drogen, Rauschmittel und Medikamente
III
1. Gelegentlicher Konsum weicher Drogen (z. B. Cannabis), mindestens 6, aber weniger als 12 Monate zurückliegend, bei aktuell negativem Drogenscreening. Positives Drogenscreening (weiche Drogen) mit negativer Kontrolle nach 14-21 Tagen (nur bei der Einstellungsuntersuchung).
II
1. Gelegentlicher Konsum weicher Drogen (z.B. Cannabis), mindestens 12 maximal 36 Monate zurückliegend, bei aktuell negativem Drogenscreening.
Ausschlüsse sind bei GRadation II sie Selben geblieben, bei Gradation III hat man noch ne Schippe draufgelegt...
ZitatNur für aktive SaZ, BS, RDL undVon daher in dem vorliegenden Fall keine Einschränkungen, zumal II keinen Ausschluss bewirkt.
Reservisten:
Mehr als 24 Monate zurückliegende
erfolgreich abgeschlossene
Entwöhnungsbehandlung von
psychotropen Substanzen bei