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Zitat von: barkas am 05. April 2019, 11:19:56
Wegen der PKV Thematik - prüfe, ob Du für die Öffnungsaktion in Frage kommst - beim ersten Antrag (und nur dem) anlässlich Beamtenverhältnis kannst/musst du mit nur 30% Risikozuschlag in einen Tarif der PKVer aufgenommen werden.
Zitat von: JustMe am 28. Januar 2019, 07:55:31
Danke für die Auskunft. Leider versteh ich diesen Auszug so gar nicht
Sehr kompliziert geschrieben. Kannst du das evtl. verständlicher wiedergeben?
Danke.
ZitatUnd der Basistarif ist mir die Rennerei nicht wert
ZitatDu weißt aber, dass du dann den kompletten Beitrag zahlen musst?
ZitatIst mir bewusst.
Zitat von: JustMe am 22. Januar 2019, 09:56:47Selbstverständlich steht dir Trennungsgeld zu. Alle Infos findest du beim Bundesverwaltungsamt.
ich würde gerne wissen, mit welchen Zulagen man rechnen kann als Anwärter im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst (Beamter auf Widerruf).
Der anfängliche Bruttolohn beträgt, meines Wissens nach, momentan 1.209€. Abzüglich Lohnsteuer und Krankenkasse (bei mir bleibt es die GKV) bleiben nach meiner Rechnung um die 1.000€ netto.
Nun werde ich die kommenden Monate an der Bundesverwaltungsschule in Berlin, den Lehrgang besuchen und die Unterkunft im Wohnheim vor Ort in Anspruch nehmen.
Die tägliche Heimfahrt ist aufgrund von 230km (einfacher Weg) unzumutbar.
Ich werde Sonntags gegen 18:00 Uhr hinreisen und Freitags vermutlich gegen 13:00 Uhr abreisen.
Steht mir als Anwärter überhaupt Trennungsgeld zu? Und gibt es dabei einen Höchstsatz, den es zu beachten gibt? Ich bin mir unsicher, wie ich das berechnen soll.
Danke im Vorraus.