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Autor SolSim
 - 28. Januar 2019, 20:05:45
Haben Sie eine Lösung für ihr Problem gefunden?
Autor Lehre- und Ausbildung
 - 28. Januar 2019, 19:52:49
Warum?
Weil hier offensichtlich nie ein richtiges Gespräch stattgefunden hat, ein Gespräch wie man es unter Kameraden führen sollte. Gerade wenn es um das gemeinsame zusammenleben auf einer Stube geht.
Diese Möglichkeit sollte man einem Kameraden schon geben, auch weil ich nicht erkennen ob es denn schon Gespräche dies bezüglich gab oder nicht.
Hilft so ein Gespräch nicht!? SO wurden ja schon genügend Möglichkeiten aufgezeigt ....

Beide zeigen ein Fehlverhalten auf und verstößen gegen Gesetzte und Vorschriften
Autor Andi
 - 28. Januar 2019, 13:36:37
Da es heutzutage im Normalfall keinen UvD mehr gibt, der genau für solche Fälle zuständig wäre wendet man sich unmittelbar an die Wache, lässt diese die Situation klären und meldet das ganze am nächsten Morgen dem Spieß.

Inwieweit man hier noch mal (sinnbefreit) auf einen unbelehrbaren (Un)Kamerad zugehen sollte erschließt sich mir nicht mal im Ansatz.

Gruß Andi
Autor IT-nerd
 - 28. Januar 2019, 10:09:50
Ich frage mich nur wie seine Leistungen aufn Lehrgang sind wenn er immer bis 2-3 nachts Spielt.


Autor F_K
 - 27. Januar 2019, 19:36:39
Ganz allgemein:

Nach mehrmaliger Aufforderung, unberechtigten Lärm zu unterlassen, ist nach Ankündigung ein Abstellen gerechtfertigt.
Mögliche, aber unwahrscheinliche Schäden verantwortet der Verursacher - sogenannte Störerhaftung.

Unabhängig davon gibt es bei so einer Konstellation keine Rechtfertigung für die Anwendung von Gewalt gegen Personen.
Autor Stromius
 - 27. Januar 2019, 19:18:27
Da stimme ich Amkebo zu. Einfach den Stromstecker an einem vermeindlich hochwertigem PC zu ziehen, ist mal überhaupt nicht die feine Art.

Zum Glück für dich, scheint nichts kaputt gegangen zu sein.

Als StUffz wäre ich längst auf die Idee gekommen, mit dem Spieß über eine Alternative zu sprechen.
Autor Amkebo
 - 27. Januar 2019, 12:59:11
Körperliche Gewalt; den Stromstecker zu ziehen ist auch nicht die feinste Art. Dabei können ebenso Schäden an der Elektronik oder an den darauf gespeicherten Datensätzen hervorgerufen werden. Ich kann für meinen Teil die Reaktion vom ,,Gamer" nachvollziehen.

Das Spielverhalten ist rücksichtslos, das steht nicht zur Debatte. Ist dennoch für den Betroffenen keine Freikarte Hand an Privateigentum zu legen.
Autor funker08
 - 27. Januar 2019, 12:08:50
Mit Spielsucht hat das meistens noch nichts zu tun, eher mit den bei vielen Onlinespielern üblichen Angewohnheit recht spät noch ein Spiel zu starten....wenn man mitten drin raus geht, stehen die Mitspieler doof da.

Leise geht da meistens nicht, weil son Gamingrechner beim Spielen die Lüfter ziemlich hochdrehen lässt (neben meinem Computer [kein High-End-Gaming] könnte ich selbst bei mittlerer Auslastung der Grafikkarte nicht schlafen).
Außerdem nutzen die meisten beim gemeinesamen Onlinespiel Teamspeak o.Ä. um mit Headset miteinander zu reden.
...das hatte der TE aber in seinem Eingangspost auch geschrieben...

In die Teeküche umzuziehen ist Blödsinn. So nen Computer mit Monitor usw baut man nicht mal eben schnell in der Teeküche auf und spätestens beim Rückbau (Hardware für teils 2000€ lässt man da nicht über Nacht) würde der Stubenkamerad auch wach.

Das Einzige, was hier wohl hilft: Spielzeit reduzieren und frühzeitig dran denken, dass ein Match (je nach Spiel) auch mal länger dauert.

Der Dienstgrad muss nicht zwingend bedeuten, dass der Kamerad gesprächsbereit und militärisch sozialisiert ist - ich gehe stark davon aus, dass er als StUffz eingestelt wurde.
Mit der körperlichen Gewalt sollte aber eine Schwelle überschritten sein, in der man offiziell handeln sollte...noch hat die Bundeswehr vermutlich auch die Gelegenheit einen ungeeigneten Kameraden zügig wieder loszuwerden.
Autor FoxtrotUniform
 - 27. Januar 2019, 10:40:57


Zitat von: 2Cent am 26. Januar 2019, 18:25:18
Bei diesen Online Games und Communitys herrscht ja doch auch gerne Mal ein großer Druck da zu sein.
Kompromiss 23 Uhr?

Aka Spielsucht?! Wenn er Kopfhörer verwendet und sich leise / geräuschlos verhält sehe ich kein Problem. Da dies nicht der Fall ist, soll der Soldat außerhalb der Unterkunft (z.B. Sozialraum, Teeküche...) zocken. Spätestens mit dem Schubsen war die Grenze überschritten, bis zur Verfügbarkeit des Spießes und des Disziplinarvorgesetzten gibt es auch für solche Fälle den militärischen Wach- und Ordnungs(!)dienst.
Autor 2Cent
 - 26. Januar 2019, 18:25:18
Versuchen sie mit ihm zu reden. Bei diesen Online Games und Communitys herrscht ja doch auch gerne Mal ein großer Druck da zu sein.
Kompromiss 23 Uhr?  Fragen Sie ihn Mal was er denkt wie die Geschichte ausgeht wenn sie sich mit dem Problem an den Spieß wenden?
Sollte er das nicht annähernd verstehen ab zum Spieß.
Unter dem Schlafmangel leidet ja auch gerne Mal die Leistungsfähigkeit, dies sollte auf einem Lehrgang natürlich nicht passieren.wenn sie wollen können Sie es auch vorher über die VP probieren aber grundsätzlich sind sie ja im Recht und die Vorgesetzten werden das bei Bedarf Regeln.

Lassen sie sich aber auf keinen Fall durch falsche Rücksichtnahme ich lehrgangsergebniss versauen.
Autor Ondre
 - 26. Januar 2019, 17:33:07
Zitat von: Simon SU am 26. Januar 2019, 09:50:27
Habe dann bis 23:30 versucht einzuschlafen, dann ist mir der kragen geplatzt und ich hab nach vorheriger Warnung seinen Stromstecker abgezogen. Daraufhin ist er ausgerastet und hat angefangen rumzuschreien und mich zu schubsen.

Spätestens nach dem er dich geschubst hat, hätte ich mich am darauffolgenden Freitag an den Vorgesetzten gewandt.
Autor Lehre- und Ausbildung
 - 26. Januar 2019, 16:00:32
Das persönichee Gespräch suchen, unter Beachtung der "Regeln zur Gesprächsführung" - ich gehe davon aus das Sie beide im im Range eines Uffz o. P.sind da sollte so etwas möglich sein - mit der Aussicht, wenn es sich nicht ändert, dieses Verhalten zu Melden! Hier der Verweis auf die Vorschrift "Leben in der militärischen Gemeinschaft" wie schon weiter ein Auszug übermittelt wurde.
Kein Erfolg!?
Meldung über den Dienstweg.
Autor BSG1966
 - 26. Januar 2019, 15:00:00
StUffz, ja?  ;D ;D ;D
Autor Megawaldi
 - 26. Januar 2019, 14:36:25
Zitat von: CptSpeckhals am 26. Januar 2019, 14:30:20
Swatten lassen ? 🤔
https://de.wikipedia.org/wiki/Swatting
Autor CptSpeckhals
 - 26. Januar 2019, 14:30:20
Zitat von: S1NCO am 26. Januar 2019, 11:31:46
Keine Ahnung, was das für ein Lehrgang ist wie wäre es mit (unter Berücksichtigung des Dienstweges) das ganze zu melden?
Entweder an den Gruppenführer, Hörsaalleiter/ Hörsaalfeldwebel oder wem auch immer.

Notfalls einfach swatten lassen  ;D


Swatten lassen ? 🤔