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Zusammenfassung

Autor BSG1966
 - 30. Januar 2019, 20:21:08
Die, die ihr Studium über die Bundeswehr "bekommen" haben, erhalten 12 Monate, es sei denn, die dienen länger als 12 Jahre, dann sind es 24 Monate.

BFD-Rechner gut und schön - der Gesetzestext ist aber glaube ich die sicherere Quelle.
Autor BSG1966
 - 30. Januar 2019, 20:18:00
Soldatenversorgungsgesetz §5 (9)

"[...]Für Offiziere, die mit einem nach den Laufbahnvorschriften geforderten Hochschulabschluss im Sinne des § 1 des Hochschulrahmengesetzes in die Bundeswehr eingestellt worden sind, [...] beträgt die Dauer der Förderung nach einer Dienstzeit von

[...]

6 und weniger als 7 Jahren                bis zu 12 Monate"

http://www.gesetze-im-internet.de/svg/BJNR007850957.html#BJNR007850957BJNG012702360

Autor aniki44
 - 30. Januar 2019, 20:09:50
Hallo zusammen.
Folgender Sachstand: Ich bin SaZ 6 und werde nächstes Jahr entlassen. Ich bin als Seiteneinsteiger mit abgeschlossenem Studium in die Bundeswehr und nun folgende Frage. Weshalb wird mir gesagt, dass mir nur BFD Ansprüche für 12 Monate zustehen?
Laut BFD Rechner sollten es 24 Monate sein, und 12 wenn ich ein Studium über die Bundeswehr abgeschlossen hätte.
Ich weiss, dass 12 Monate schon viel sind, aber das wäre durchaus entscheidend für mich, da ich ein zweites Studium nach meiner aktiven Zeit plane.

Vielen Dank im Voraus