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Zusammenfassung

Autor doc.
 - 14. März 2025, 19:37:26
Zitat von: Danger Spieß am 14. März 2025, 17:06:41Welcher Teil ist so?
Darf der H oder darf er nicht?
Ich meine nicht.
Der $3 dient ja genau dazu das nicht jeder einfach in den Aufgabenbereich rein befehlen kann.

Deswegen kann in Stäben die Befehlsbefugnis nach §4 eingeschränkt werden. In einer Kompanie aber nicht, da darf der H das, aber natürlich. Er darf das ja nur zu dienstlichen Zwecken. Er dürfte das ja sogar dem Spieß selbst befehlen.
Autor KlausP
 - 14. März 2025, 18:02:26
Die GeZi- Soldaten gehören in aller Regel zum KpFwTrp und damit ist der Spieß ihnen gegenüber Vorgesetzter nach §1 VorgV.
Autor SolSim
 - 14. März 2025, 17:46:15
§3 betrifft die Funktion des Spießes. Seine Mitarbeiter fallen nicht darunter.
Autor Danger Spieß
 - 14. März 2025, 17:06:41
Welcher Teil ist so?
Darf der H oder darf er nicht?
Ich meine nicht.
Der $3 dient ja genau dazu das nicht jeder einfach in den Aufgabenbereich rein befehlen kann.
Autor wolverine
 - 14. März 2025, 17:01:20
Ja, so ist es.
Autor Danger Spieß
 - 14. März 2025, 16:49:56
Wie verhält es dich denn mit den Kameraden des Geschäftszimners sind die dann nicht ebenfalls im Aufgabenbereich des KpFw und niemand außerhalb des Aufgabenbereiches ist ihnen Vorgesetzt? Z.B. Ein Hauptmann befiehlt einem Gezi Soldaten den Bereich zu verlassen um für ihn wichtige Aufträge zu erfüllen, obwohl der Soldat im Gezi Aufträge erledigen muss. Hat der Hauptmann dann den Anspruch, auf Grund letzter Befehl gilt, dass der Soldsten seinen Podten verlässt und den Befehl ausführt? Begründung des Hauptmann ist der
$4VorgVo.
Autor S1NCO
 - 02. Februar 2019, 17:09:45
Zitat von: KlausP am 02. Februar 2019, 10:48:27
Ja, man soll's nicht glauben, aber sowas ändert sich öfter mal. In einer noch älteren Fassung der 10/5 stand z.B.:

Zitat... Der Kompaniefeldwebel ist Vorgesetzter im besonderen Aufgabenbereich gem. § 3 VorgV gegenüber allen Unteroffizieren und Mannschaften seiner Einheit mit Ausnahme der Stabs- und Oberstabsfeldwebel. ...

Zu der Zeit war die große Masse der Spieße aber "nur" HptFw und nicht wie jetzt OStFw.

Okay, ich weiß, "Kriegsgeschichte".  ;)

Hat sich langsam so "hochgeschaukelt".
Ich kenne es noch so dass der Spieß 6./- (AGA-Kompanie) ein HptFw ist,
die Spieße der 2./- bis 5./- StFw sind und der Spieß 1./- ein OStFw ist.
Das war aber noch die Zeit, als man Angst vor einem OStGefr hatte und es keine 5 Offiziere pro Kompanie (SOLL) gab  ;D.
Autor Jens79
 - 02. Februar 2019, 13:46:29
Zitates wäre mal bei der VVO so gelehrt worden.

VorgV  ;)
Autor LwPersFw
 - 02. Februar 2019, 13:13:42
Zitat von: Dusty4711 am 02. Februar 2019, 11:12:14
Den Passus im Erlass EM kenne ich, aber auch meine Kameraden im näheren Umfeld dachten, es wäre mal bei der VVO so gelehrt worden.

Wobei der erlass EM auch etwas unschlüssig ist, da KpFw keinen DG-Höheren eine ZEM erteilen dürfen, aber Uffz mP die nach 1,2,3 o.5 vorgesetzt sind, dürfen ALLEN Untergeben eine ZEM erteilen.

Der Erlass wurde schlicht bis heute nicht an die Vorschrift angepasst.

Rechtlich ist es auch nicht relevant, wenn die Dienstanweisung/Dienstpostenbeschreibung des KpFw wie o.g. verfasst ist.
Autor Dusty4711
 - 02. Februar 2019, 11:12:14
Den Passus im Erlass EM kenne ich, aber auch meine Kameraden im näheren Umfeld dachten, es wäre mal bei der VVO so gelehrt worden.

Wobei der erlass EM auch etwas unschlüssig ist, da KpFw keinen DG-Höheren eine ZEM erteilen dürfen, aber Uffz mP die nach 1,2,3 o.5 vorgesetzt sind, dürfen ALLEN Untergeben eine ZEM erteilen.
Autor ulli76
 - 02. Februar 2019, 10:57:26
Und es gab/gibt einen entsprechenden Passus im Erlass Erzieherische Maßnahmen.

@Klaus- ja das kenn ich auch noch.
Autor KlausP
 - 02. Februar 2019, 10:48:27
Ja, man soll's nicht glauben, aber sowas ändert sich öfter mal. In einer noch älteren Fassung der 10/5 stand z.B.:

Zitat... Der Kompaniefeldwebel ist Vorgesetzter im besonderen Aufgabenbereich gem. § 3 VorgV gegenüber allen Unteroffizieren und Mannschaften seiner Einheit mit Ausnahme der Stabs- und Oberstabsfeldwebel. ...

Zu der Zeit war die große Masse der Spieße aber "nur" HptFw und nicht wie jetzt OStFw.

Okay, ich weiß, "Kriegsgeschichte".  ;)
Autor Dusty4711
 - 02. Februar 2019, 10:42:06
Herzlichen Dank Pers und Klaus!

Da lag ich wohl ziemlich daneben, oder es änderte sich in der Vergangenheit.
Dann ist der Spieß allen Uffzen und Mannschaftern vorgesetzt. DANKE
Autor KlausP
 - 02. Februar 2019, 10:33:43
In der "alten" ZDv 10/5 "Leben in der militärischen Gemeinschaft" stand dazu:

Zitat... 206. Der KpFw steht unabhängig von der Dienstgradstruktur an der Spitze des Unter-
offizierkorps der Einheit und soll durch Charakter, Können und Pflichterfüllung  beispielgebend sein.
Er fördert den Zusammenhalt des Unteroffizierkorps.
207. Er  ist Vorgesetzter mit besonderem Aufgabenbereich gemäß §3 der Vorgesetztenverordnung (VorgV) gegenüber allen Unteroffizieren und Mannschaften seiner Einheit.
Innerhalb seiner Teileinheit ist der KpFw unmittelbarer Vorgesetzter (§ 1 VorgV) ...

Das dürfte in der aktuellen Fassung nicht wesentlich anders sein.  (Danke, @LwPersFw)
Autor LwPersFw
 - 02. Februar 2019, 10:28:24
A2-2630/0-0-2 , Anlagen, 2.2


"Der KpFw untersteht unmittelbar der/dem nächsten Disziplinarvorgesetzten. Der KpFw ist
Vorgesetzter mit besonderem Aufgabenbereich gemäß § 3 der Vorgesetztenverordnung
(VorgV) gegenüber allen Unteroffizieren und Mannschaften der Einheit. Innerhalb ,,klassischer
Truppenstrukturen" ist der KpFw in seiner Teileinheit zudem unmittelbarer Vorgesetzter
gemäß § 1 VorgV. Er ist befugt, den zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seines
Aufgabenbereiches sowie seiner Teileinheit im Rahmen der arbeits- und tarif- bzw.
beamtenrechtlichen Bestimmungen dienstliche Anordnungen zu erteilen."


Was "früher" ggf. einmal war, spielt keine Rolle.  ;)

Was Sie benennen, gilt aber für den UvD. (siehe Anlage 2.3)