Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Al Terego
 - 17. Februar 2019, 20:48:00
Also auf meiner Abrechnug steht sehr wohl die BVA Adresse drauf. Das entsprechende Referat verbirgt sich dann zusätzlich als Info noch in der angegebenen Mailadresse. Also alles was man braucht.
Autor Twarik83
 - 17. Februar 2019, 19:04:15
Hallo und danke für die Antworten.

Jetzt habe ich leider noch eine Frage. Vielleicht können Sie mir da auch noch helfen.

Für den Familienzuschlag muss man ja auf der Seite des Bundes ein Bezügereferath angeben. Wir haben jetzt im Internet geschaut und auch auf der Seite des Bundes, aber werden leider nicht schlau aus der Geschichte.
Auf der Lohnabrechnung steht es auch nicht mit drauf.

Autor LwPersFw
 - 14. Februar 2019, 06:26:27
Und noch als Hinweis...

Beim Familienzuschlag wird es Änderungen geben...

siehe hier https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,63015.0.html

im dort zu findenden Entwurf
Autor StOPfr
 - 11. Februar 2019, 22:55:59
Danke. Diese Verbindung hatte ich gar nicht hergestellt.
Autor 200/3
 - 11. Februar 2019, 21:32:43
Weil der Familienzuschlag Teil der Beamtenbesoldung ist. Und verbeamtete Krankenschwestern sind meines Wissens nach relativ selten...
Autor StOPfr
 - 11. Februar 2019, 21:25:13
Zitat von: Twarik83 am 11. Februar 2019, 21:19:58
Ich habe mich erkundigt und als Krankenschwester bekommt man keinen Familienzuschlag.
Unabhängig davon, dass das jetzt für euch geklärt ist: Warum wird einer Krankenschwester der Familienzuschlag verweigert?
Autor Twarik83
 - 11. Februar 2019, 21:19:58
Hallo ihr Alle

und erstmal ein liebes und dickes Danke für die schnellen Antworten.

Also, sein Pers ist jetzt wieder da. Er hatte wohl eine Vertretung, aber derjenige hat wohl noch zwei vertreten und war hoffnungslos überarbeitet.

Ich habe mich erkundigt und als Krankenschwester bekommt man keinen Familienzuschlag. Somit lassen wir es jetzt über ihn laufen.

Danke für die Glückwünsche  :)

Autor Maj a.D.
 - 07. Februar 2019, 08:19:23
Wer von Ihnen beiden Kindergeld bezieht ist tatsächlich egal. Meine (jetzt) Frau und ich haben das Kindergeld immer über sie laufen lassen und das nach der späten Heirat auch nie geändert.

Der einzige Knackpunkt ist die Reduzierung der Wochenarbeitszeit um 1 Stunde für Soldaten mit Kindern unter 12 Jahren. Formal ist die Reduzierung nämlich nicht an den Familienzuschlag (den ich ab Geburt immer bezogen habe) gekoppelt, sondern an die Auszahlung des Kindergeldes durch die Besoldungsstelle. Die Verkürzung ist an jeder neuen Dienststelle neu zu beantragen, der DV ist der Entscheider. Bei mir haben sich über die Jahre 50% der DV an die Buchstaben des Gesetzes gehalten, die anderen 50% haben sich am Leitgedanken "Kind unter 12 --> 1h weniger" orientiert und die Verkürzung trotzdem genehmigt.

Zu der Situation in Fürsty: nicht nur der Pers, sondern auch der Spieß kann die Daten im System erfassen, alternativ ist der Schulstab am Übergang zur Küche, der dortige S1 Bereich kann die Daten ebenfalls pflegen. In den anderen Inspektionen dürfte keiner Zugriff auf den Datensatz haben, aber auch dort kann sicher Hilfe erfragt werden.

PS: herzlichen Glückwunsch zur Geburt!
Autor Mero89
 - 07. Februar 2019, 06:53:59
An der OSLw hat jede Inspektion ihren PersFw und er wird in der 1-4 Inspektion sein, selbst wenn die alle ausfallen gibt es PersFw bzw PersOffz für den Stab, findet man direkt gegenüber der Truppenküche ;)
Autor KlausP
 - 06. Februar 2019, 19:47:55
ZitatEr ist als Offiziersanwärter in der Fürstenfeldbruck Kaserne.

Und da gibt es definitiv einen Personaler, der das in das System einpflegen kann, wenn der für ihn zuständige nicht da ist. Für solche Fälle gibt es Vertreterregelungen, da muss er sich eben kundig machen.
Autor Twarik83
 - 06. Februar 2019, 19:34:30
Er ist als Offiziersanwärter in der Fürstenfeldbruck Kaserne.

Okay, wenn ich es richtig verstehe, dann kann mein Partner nur reduzieren, wenn er den Kindergeldantrag stellt.

Dankeschön, für die schnelle Beantwortung hier.
Autor LwPersFw
 - 06. Februar 2019, 17:31:32
 
ZitatLaut der Aussage meines Partners gibt es keine Vertretung seines Pers. Er hat die Geburtsurkunde dabei und wollte sie eigentlich bei ihm abgeben. Macht er dann, wenn sein Pers wieder da ist.

In welcher Dienststelle ist er den aktuell zur Ausbildung ?

Denn ... erst muss das Kind im System erfasst werden ...

Denn ... das BVA kann ja nicht für ein Kind zahlen... das es im System nicht gibt...
Autor 12Cent
 - 06. Februar 2019, 17:19:32
Ist die Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 40 nicht immernoch an den Empfang des Kindergeldes gekoppelt?

Wenn ja, sollte vielleicht er das Kindergeld beantragen.in der Ausbildung hilft es vielleicht nichts aber danach halt.
Autor didi62
 - 06. Februar 2019, 16:40:09
Zur Beantragung von Familienzuschlag werden die Formblätter "Familienzuschlag_Basisbogen", Familienzuschlag_Anlage H und Familienzuschlag_Anlage K benötigt.

Diese gibt es hier: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Arbeit-Beruf/Besoldung/_documents/Vordrucke_Einleitung.html;jsessionid=9B34D2EB9D4C095B5EDC9E4474A5B49D.intranet672

Der kinderbezogene Anteil wird vorrangig an denjenigen gezahlt, der das Kindergeld erhält. Haben Sie selber keinen Anspruch auf Familienzuschlag oder vergleichbare Leistungen spielt es keine Rolle, wer das Kindergeld erhält.
Autor Twarik83
 - 06. Februar 2019, 15:48:07
Hallo

und danke für die schnelle Beantwortung. Laut der Aussage meines Partners gibt es keine Vertretung seines Pers. Er hat die Geburtsurkunde dabei und wollte sie eigentlich bei ihm abgeben. Macht er dann, wenn sein Pers wieder da ist.

Dann wird es wahrscheinlich auch andere Formulare geben vom Bund für die Beantragung des Kindergeldes? Wo würde ich die denn finden?
Und es tut sehr leid, das ich nochmal nachfragen muss, aber ich verstehe leider nicht ganz, ob er nun auch Familienzuschlag beantragen kann, wenn ich das Kindergeld beantrage. Im Prinzip sehe ich das ja richtig, das wir beide vom Gesetz her berechtigt sind. Käme es dann zu Problemen, wenn er quasi "nur" den Familienzuschlag beim Bund beantragt?

Vielen lieben Dank für eine Beantwortung. Bin hier zu Hause ein wenig überfordert mit der ganzen Rechtslage mit Kind und ich muss mich hier leider um alles alleine kümmern.
Bin schon sehr dankbar, das ich hier dieses Forum gefunden habe :)