Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor BSG1966
 - 14. Februar 2019, 12:13:48
Zitat von: Thomas28 am 12. Februar 2019, 20:17:02
Und wenn man Glück hat, dann ist Bedarf da und man kann noch einmal verlängern.

Wenn Sie Ihre Zukunft Glückssache sein wollen, ist das Ihre Entscheidung.
Autor LwPersFw
 - 13. Februar 2019, 09:57:45
Zitat von: Thomas28 am 12. Februar 2019, 20:17:02
Das ist wie in die Glaskugel schauen.

Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Realitäten ... ist es dies nicht.

Lebensältere, die nicht zu Berufsgruppen zählen, die auf dem zivilen Arbeitsmarkt sehr gefragt und sehr gut bezahlt sind (z.B. Ärzte, IT-Spezis),
brauchen keine Glaskugel um zu wissen ... der ggf. erforderliche Wiedereinstieg in den zivilen Arbeitsmarkt

+ wird sehr schwierig und ein hartes Stück Arbeit ... und je älter ... je schwerer ...
+ wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu finanziellen Einbußen führen (da z.B. das letzte Netto-Gehalt als SaZ nicht mal ansatzweise erreicht wird...)
+ und dies vor dem Hintergrund des normalen Renteneintrittsalters von 67


Zitat von: Thomas28 am 12. Februar 2019, 20:17:02
Aber ich bin der Meinung, dass 13 Jahre Verpflichtung schon eine Menge Zeit ist, um zu planen.

Dies ist grundsätzlich richtig ... birgt aber einen kleinen Punkt ... den Viele übersehen...

Sie schließen keinen normalen Arbeitsvertrag, den Sie bei Bedarf kündigen können.

Als SaZ verpflichten Sie sich z.B. 13 Jahre zu dienen.

"Mir ist (ferner) bekannt, dass ich nach meiner Ernennung zur Soldatin auf Zeit/zum Soldaten auf Zeit
die Verpflichtungserklärung nicht mehr widerrufen kann..."


Und aus dieser Verpflichtung kann Sie nur einer entlassen - der Dienstherr.
Gemäß § 55 Abs 3 Soldatengesetz oder § 40 Abs 7 Soldatengesetz.
Er muss es aber nicht.



Stellen Sie also z.B. nach 5 Jahren dann doch plötzlich fest, dass Ihre Planungen für die Zeit nach der Bw doch nicht so
umsetzbar sind, wie Sie es sich wünschen ... und es wäre doch sinnvoll sofort wieder in den zivilen Arbeitsmarkt zu
wechseln ... kann dies an Ihrer gesetzlichen Bindung an die Bundeswehr scheitern.

Ein besseres Arbeitsangebot war noch nie ein Grund für eine vorzeitige Entlassung aus der freiwillig abgegebenen
Bereitschaft z.B. 13 Jahre zu dienen (dies ist auch ständige Rechtsprechung, ist kein Grund im Sinne des Soldatengesetz).

Sie sehen also ... tiefgreifende Überlegungen sollte man als lebensälterer Bewerber schon anstellen.

Wenn man dann trotzdem diesen Weg gehen will - jeder muss für sich entscheiden.

Funktioniert dieses Lebensprojekt dann aber später doch nicht wie gedacht ... ist nicht die Bundeswehr daran schuld.

Ich weiß ... Sie haben dies nicht unterstellt ...

Ich verweise nur darauf ... weil ich in fast 30 Jahren Diensterfahrung diesen Satz schon zig mal gehört habe...

...wenn beantragte Dienstzeitverkürzungen abgelehnt wurden.
Autor Thomas28
 - 12. Februar 2019, 20:17:02
Das ist wie in die Glaskugel schauen. Aber ich bin der Meinung, dass 13 Jahre Verpflichtung schon eine Menge Zeit ist, um zu planen. Und wenn man Glück hat, dann ist Bedarf da und man kann noch einmal verlängern.
Autor BSG1966
 - 12. Februar 2019, 17:22:01
Zitat von: TomTom2017 am 11. Februar 2019, 21:29:42
Zitat von: BSG1966 am 11. Februar 2019, 17:47:39
Sprich: Einen Plan b) sollten Sie für den Fall durchaus haben.
Naja, viel Plan B gibt es nicht außer BFD und ziviler Arbeitsmarkt. Und jetzt für 13 Jahre in die Zukunft planen, halte ich für nicht zweckmäßig.

Ich sehr wohl!!!

Auf die Frage, "was mach ich wenn ich mit 50 aus der Bundeswehr ausscheide" sollte jemand, der sich im Alter von 37 für 13 Jahre bindet, sehr wohl eine Antwort haben. Angefangen damit dass man selbst mit 50 als Arbeitnehmer möglicherweise nicht gefragt sein könnte, bis dahin dass es auf dem zivilen Arbeitsmarkt finanziell in einigen Verwendungen erheblich mauer aussieht als bei der Bundeswehr. Beispiel, MatBew, da kann man im Zivilen in den meisten Fällen von den Dienstbezügen eines Hauptfeldwebels nicht mal ansatzweise träumen.
Autor FoxtrotUniform
 - 12. Februar 2019, 10:25:18
Darauf wollte ich hinaus Ralf ;-)
Autor Ralf
 - 12. Februar 2019, 08:30:31
Zitat von: Dusty4711 am 12. Februar 2019, 08:05:13
Quelle:  S1 LTG 62

+ Eigene Erfahrung im LTG 62
Empfehle hierzu sich zum einen die Ausschreibungen anzuschauen und zum anderen das PersOM in ISOrg anzuschauen. Auch dort steht nun nicht mehr 25 sondern 15 Jahre als Regelverpflichtungszeit.
Autor Dusty4711
 - 12. Februar 2019, 08:05:13
Quelle:  S1 LTG 62

+ Eigene Erfahrung im LTG 62

Autor FoxtrotUniform
 - 12. Februar 2019, 07:41:28


Zitat von: Dusty4711 am 12. Februar 2019, 03:35:58

Z.b. werden TLM A400M nur noch eingestellt, wenn sie sich für 25 Jahre binden.
Hier haben selbst Ungediente Vorrang, die sich mit SaZ 25 den eigenen Gnadenstoß versetzen, vor bereits aktiven Soldaten, die zwar bereits über eine technische Ausbildung verfügen, sich aber nicht für 25 Jahre verpflichten "wollen".

Quelle? Davon ab, TLM Neueinstellungen dürften immer noch eher die Ausnahme, als die Regel seien. Bei dem Werdegang wollte man eine eiermilchlegende Wollsau, Techniker im Status MR mit Freigaberechten + LM eines komplexen WaSys, die Retourkutsche darf man im LTG 62 erleben.

Autor Ralf
 - 12. Februar 2019, 04:57:31
Zitat von: Dusty4711 am 12. Februar 2019, 03:35:58
Die Möglichkeit besteht!Z.b. werden TLM A400M nur noch eingestellt, wenn sie sich für 25 Jahre binden.
Nein, die Regelverpflichtungszeit sind 16 Jahre. Diese irrige Annahme einiger weniger wurde bereits wieder korrigiert. Es ist weder im Sinne des Dienstherrn noch des jungen Bewerbers, dass dieses von vorneherein auf 25 Jahre hinausläuft.
Ohne Vordienstzeiten wage ich zu behaupten, wird keiner als SaZ25 eingestellt. Es sei denn, ein Einplaner handelt gegen alle gültigen Vorgaben.
Autor Dusty4711
 - 12. Februar 2019, 03:35:58
Die Möglichkeit besteht!
Allerdings gilt auch hier das Prinzip "Wenn ein dienstl. Bedarf besteht..." , wie Ralf bereits erwähnte.

Z.b. werden TLM A400M nur noch eingestellt, wenn sie sich für 25 Jahre binden.
Hier haben selbst Ungediente Vorrang, die sich mit SaZ 25 den eigenen Gnadenstoß versetzen, vor bereits aktiven Soldaten, die zwar bereits über eine technische Ausbildung verfügen, sich aber nicht für 25 Jahre verpflichten "wollen".

Autor Thomas28
 - 11. Februar 2019, 22:19:09
Gibt es denn gleich die Möglichkeit sich für 25 Jahre zu verpflichten?
Autor TomTom2017
 - 11. Februar 2019, 21:29:42
Zitat von: BSG1966 am 11. Februar 2019, 17:47:39
Sprich: Einen Plan b) sollten Sie für den Fall durchaus haben.
Naja, viel Plan B gibt es nicht außer BFD und ziviler Arbeitsmarkt. Und jetzt für 13 Jahre in die Zukunft planen, halte ich für nicht zweckmäßig.
Autor BSG1966
 - 11. Februar 2019, 17:47:39
Zitat von: Ralf am 11. Februar 2019, 04:47:41
Wenn ein dienstl. Bedarf besteht, geht auch eine Weiterverpflichtung.

!!

Das ist der springende Punkt. Es KANN (!!!!!!!!!) passieren dass Sie dann auf SaZ25 verlängert werden, es kann aber auch sein, dass irgendwer sagt "Och. Nö." Und Sie dann mit Ihrem Willen sich zu verpflichten herzlich allein da stehen.

Sprich: Einen Plan b) sollten Sie für den Fall durchaus haben.
Autor Ralf
 - 11. Februar 2019, 04:47:41
Wenn ein dienstl. Bedarf besteht, geht auch eine Weiterverpflichtung.
Autor Thomas28
 - 10. Februar 2019, 23:14:23
Das interpretiere ich so, dass einer 25 jährigen Dienstzeit nichts im Wege steht, laut Absatz 2