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Autor Interessiert
 - 14. Oktober 2020, 08:36:46
Gibt es hier vielleicht bereits eine Antwort der Personalstelle?
Autor lowsounder
 - 15. Februar 2019, 10:23:26
Also bei 12 Jahren (144 Monate):

9 Monate GWDL - komplett anrechenbar
9 Monate FWDL zusätzlich - komplett anrechenbar
126 Monate SaZ (die restlichen 10 1/2 Jahre) - zu 1/3 anrechenbar = 42 Monate
+3 Monate nach §5 geförderte Maßnahme nach der Dienstzeit - kompett anrechenbar

Ergibt 63 Monate Anrechnung was 5 Jahre und 3 Monate wären.

Oder wird die nach §5 geförderte Maßnahme komplett angerechnet (also der Teil, der währen der Dienstzeit schon stattgefunden hat?)

Dann wären es:
9 Monate GWDL - komplett anrechenbar
9 Monate FWDL zusätzlich - komplett anrechenbar
110 Monate SaZ - zu 1/3 anrechenbar = 36,6 Monate
19 Monate nach §5 geförderte Maßnahme nach der Dienstzeit - kompett anrechenbar

Ergibt 73,6 Monate Anrechnung was 6 Jahre und ca 8 Wochen wären.
Autor lowsounder
 - 14. Februar 2019, 13:39:55
... darum meine Frage oben.
Damit ich gleich auch seinen Job machen kann und ihn sagen kann: Nach SVG §8 Absatz 4 so und so viel anrechen. Feuer frei.

Ich weiss halt nur nicht ob es geht (weil 2 Jahre "andere" Tätigkeit zwischen den Dienstverhältnissen liegen) (Meines Erachtens bezieht sich bezieht sich das Urteil des Bundesarbeitsgericht v. 22.05.1974, Az.: 5 AZR 427/73 nur auf Absatz 3 des §8 SVG)

Und ich weiß nicht wie viel angerechnet wird. Grundwehrdienst + 1/3 SaZ oder volle 12 Jahre und was ist mit dem Studium das ich noch in der Dienstzeit angefangen hab?
Autor BulleMölders
 - 14. Februar 2019, 13:24:57
Dann würde ich denen mal Beine machen. Nicht das da dann irgendwann mal irgendwelche Ansprüche verjähren.
Autor lowsounder
 - 14. Februar 2019, 13:06:56
Stimmt 2004, ist korrigiert.

Aussager der Personalstelle war "Wissen wir nicht, müssen wir prüfen." Nunja, das ist 4 Monate her.
Autor BulleMölders
 - 14. Februar 2019, 12:53:58
Ist das nicht eher eine Frage für Ihre jetzige Personalstelle. Denn öffendlicher Dienst ist ja nicht gleich öffendlicher Dienst. Je nach Bund, Land oder Komune wird es dafür sicher entsprechende Ausführungsbestimmungen geben und die kommen ja nicht von Der Bundeswehr.

Und ich vermute mal, dass:
Zitat von: lowsounder am 14. Februar 2019, 11:50:14
Hintergrund: ich war von Anfang 2014 - Ende 2015 SaZ (SaZ12) und habe nach dem Ende meiner Dienstzeit über den BFD noch bis zum 31.03.2016 studiert.
sollte 2004 heißen.
Autor lowsounder
 - 14. Februar 2019, 11:50:14
Hallo, ich habe mal eine Frage zum SVG §8.

und dort steht unter Absatz 4: Bei Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst werden Zeiten einer nach § 5 geförderten Maßnahme der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes nach Maßgabe der Absätze 1 und 2 auf die Dienst- und Beschäftigungszeit angerechnet, wenn der ehemalige Soldat nach Beendigung des Dienstverhältnisses sechs Monate im öffentlichen Dienst beschäftigt ist.

Hintergrund: ich war von Anfang 2004 - Ende 2015 SaZ (SaZ12) und habe nach dem Ende meiner Dienstzeit über den BFD noch bis zum 31.03.2016 studiert. Ich hatte eine Verwendung im IT-Bereich. Das Studium war auch im IT Bereich.
Mitte April 2016 - Mitte Oktober 2018 hab ich dann in der freien Wirtschaft gearbeitet (IT) und bin seit Mitte Oktober 2018 im öffentlichen Dienst beschäftigt (TV-L, IT-Bereich).

Wird meine Bundeswehrdienstzeit im öffentlichen Dienst jetzt anerkannt bzw angerechnet?
Wenn ja, wie viel und was für Auswirkungen hat das?

Erwähnenswert ist vielleicht auch, das ich keinen Z- oder E-Schein in Anspruch genommen habe.