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Zitat- entweder dafür zu sorgen, dass Sie einen Führerschein machen (also ja "beim Bund machen" und ja "dann auch finanziert wird")
ODER
Zitat von: KlausP am 14. Februar 2019, 18:39:08
Wenn Ihr Dienstposten einen Führerschein erfordert, erwerben Sie den bei der Bw.
Zitat von: KlausP am 14. Februar 2019, 18:39:08
Wenn Ihr Dienstposten einen Führerschein erfordert, erwerben Sie den bei der Bw. Natürlich trägt diese die Kosten. Bei B-Anfänger wird das aber eher nichts, wenn Sie nicht als SaZ eingestellt werden. Für FWDL ist einfach die "Restnutzungsdauer" für den Dienstherrn zu gering.
Zitat von: F_K am 14. Februar 2019, 18:34:22
Frage: welches Dienstverhältnis und Dauer?