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Zusammenfassung

Autor S1NCO
 - 15. Februar 2019, 19:33:44
Zitat- entweder dafür zu sorgen, dass Sie einen Führerschein machen (also ja "beim Bund machen" und ja "dann auch finanziert wird")
ODER

Kommt auf die Einheit an.
Wenn ein Soldat auf einem DP in einem schweren InfZg eingeplant wird und die Zweitverwendung KF B ist, weil er einen MILAN-Wolf fahren soll, so kriegt der bestimmt keinen B-Führerschein als Lehrgang. Dann nutzt man einfach andere Soldaten, die den Führerschein schon haben.

Aber mit der Verwendung als StDstSdt SK ist die Wahrscheinlichkeit schon höher.
Autor BSG1966
 - 15. Februar 2019, 18:15:43
Wenn Sie keine Führerschein HABEN, für Ihren Dienstposten aber einen BRAUCHEN, dann ist der Dienstherr gefordert:

- entweder dafür zu sorgen, dass Sie einen Führerschein machen (also ja "beim Bund machen" und ja "dann auch finanziert wird")
ODER
- sie ggf im Verlauf anderweitig einzuplanen.

Da ersteres meist einfacher ist, danke ich, dass eher das passieren wird.
Autor KlausP
 - 14. Februar 2019, 19:33:35
Wie heisst der Dienstposten denn genau?

1. Personalbegriff: StDstSdt SK
2. Personalbegriff: MKF B

Wenn das so aussieht, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie den Dienstführerschein erwerben.
Autor Ralf
 - 14. Februar 2019, 19:32:19
Zitat von: KlausP am 14. Februar 2019, 18:39:08
Wenn Ihr Dienstposten einen Führerschein erfordert, erwerben Sie den bei der Bw.
Autor Nico w
 - 14. Februar 2019, 19:15:13
Zitat von: KlausP am 14. Februar 2019, 18:39:08
Wenn Ihr Dienstposten einen Führerschein erfordert, erwerben Sie den bei der Bw. Natürlich trägt diese die Kosten. Bei B-Anfänger wird das aber eher nichts, wenn Sie nicht als SaZ eingestellt werden. Für FWDL ist einfach die "Restnutzungsdauer" für den Dienstherrn zu gering.

Als SaZ ist es also möglich ?
Autor Nico w
 - 14. Februar 2019, 19:14:08
Zitat von: F_K am 14. Februar 2019, 18:34:22
Frage: welches Dienstverhältnis und Dauer?

8 Jahre SaZ
Autor KlausP
 - 14. Februar 2019, 18:39:08
Wenn Ihr Dienstposten einen Führerschein erfordert, erwerben Sie den bei der Bw. Natürlich trägt diese die Kosten. Bei B-Anfänger wird das aber eher nichts, wenn Sie nicht als SaZ eingestellt werden. Für FWDL ist einfach die "Restnutzungsdauer" für den Dienstherrn zu gering.
Autor F_K
 - 14. Februar 2019, 18:34:22
Frage: welches Dienstverhältnis und Dauer?
Autor Nico w
 - 14. Februar 2019, 18:33:20
Servus,
ich wurde als Stabsdienstsoldat Streitkräfte eingeplant ( StDstSdt SK ) nun steht in Eigenschaften der Stelle ( einen Zettel über meine Verwendung, Grundausbildung etc. ) das eine Fahrerlaubnis gefordert ist und dies als Kraftfahrer B. Aufgrund das ich noch keinen Führerschein besitze den aber bald machen möchte weis hier jemand ob ich den Führerschein dann einfach beim Bund machen kann und dieser dort auch dann Finanziert wird, weil ich ihn für meinen Dienstposten brauche ?

Mit freundlichen Grüßen