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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: jiink am 20. Februar 2018, 21:17:35
Das Gesetz mit der Gleichstellung steht im Grundgesetz.
Artikel 3 Absatz 3
[...]
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Zitat von: Andi8111 am 20. Februar 2018, 22:10:28
Das ist doch quatsch. Eine Schwerbehinderung schließt die Übernahme zum BS grundsätzlich aus. Die zugrundeliegende Entscheidung fußt auf der gesundheitlichen Nichteignung. Das ist doch logisch. Und in diesem Fall hat eine Ausnahmegenehmigung auch keinen Erfolg. Das wäre doch ein Einfallstor für jeden Versehrten. Ich kenn keinen Fall, bei dem das geklappt hätte.
Zitatwer schwerbehindert ist, wird kein Soldat. Wer als Soldat schwerbehindert wird, wird nicht verlängert.
ZitatIGF / KLF / DSA sind zentrale Anforderungen an einen Soldaten