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Autor SolSim
 - 01. März 2019, 15:43:25
Zitat von: Chris12345 am 01. März 2019, 15:24:27
So wie ich das jetzt verstanden habe, kann ich nach Ernennung zu SaZ einen Laufbahnwechsel beantragen.

Dieser geht dann direkt zum BAPersBw?

Es steht auch in der Dienstpostenbeschreibung drin, dass ich nach Eintritt in die Bundeswehr einen Laufbahnwechsel machen möchte und das die Kp auf freie Stellen prüfen soll. Habe heute meinen Voreinplanungsvermerk bekommen. Der Einplaner gab mir nochmal 4 Wochen Zeit um mich zu entscheiden.

Klar kannst du einen Laufbahnwechsel beantragen und das kann auch so wie du dir es wünschst funktionieren.

Allerdings solltest du dabei im Hinterkopf haben, dass da noch einiges nicht nach deinen Wünschen laufen kann.
Autor Chris12345
 - 01. März 2019, 15:24:27
So wie ich das jetzt verstanden habe, kann ich nach Ernennung zu SaZ einen Laufbahnwechsel beantragen.

Dieser geht dann direkt zum BAPersBw?

Es steht auch in der Dienstpostenbeschreibung drin, dass ich nach Eintritt in die Bundeswehr einen Laufbahnwechsel machen möchte und das die Kp auf freie Stellen prüfen soll. Habe heute meinen Voreinplanungsvermerk bekommen. Der Einplaner gab mir nochmal 4 Wochen Zeit um mich zu entscheiden.
Autor Andi
 - 01. März 2019, 09:13:17
Zitat von: Ralf am 01. März 2019, 04:39:50
Auch die aktuelle Bewerbersofortmeldung, die eine Aussage zur Befürwortung/Nichtbefürwortung enthält, gibt keinen Hinweis auf ein Jahr Dienstzeit.

Es leben die jeden Tag sinnbefreit änderbaren Vorschriften und regelungen. Aber zugegebenermaßen ist meine Info aus der Praxis hier tatsächlich drei Jahre alt. :D
Autor LwPersFw
 - 01. März 2019, 08:58:47
Die GAIP ist doch eindeutig...

"Bewerbungen von Mannschaften ... sind umgehend BAPersBw Ref IV 2.1.2 Laufbahnwechsel ... mitzuteilen."


U.a. vorzulegen

•das Formblatt "Bewerbungssofortmeldung"  > inkl. StN nächster DV
•der Ergebnisbericht positiv durchgeführter Eignungsfeststellungen (sofern vorhanden)

Will der nächste DV nicht befürworten > kann er > dann aber Vorlage des Vorgangs mit StN nächster und nächsthöherer DV, unter Beachtung der Anhörungsvorschriften.
Autor Ralf
 - 01. März 2019, 04:39:50
Zitat von: Andi am 28. Februar 2019, 15:08:28
Der Chef muss erst nach einem Jahr Dienstzeit eine Stellungnahme zum Bewerbungsvorgang abgeben. Vorher nicht, deswegen ist das ein "Wenn" weniger.
Auch die aktuelle Bewerbersofortmeldung, die eine Aussage zur Befürwortung/Nichtbefürwortung enthält, gibt keinen Hinweis auf ein Jahr Dienstzeit.
Autor Ralf
 - 28. Februar 2019, 16:02:52
Zitat von: Andi am 28. Februar 2019, 15:34:38
Nein, vorher wird der Antrag ohne Stellungnahme bearbeitet.
Ist das neu? Die mir vorliegenden Bewerbersofortmeldung (auf eine mglw. aktuelle kann ich derzeit nicht zugreifen) sieht das generell vor
Autor Andi
 - 28. Februar 2019, 15:34:38
Nein, vorher wird der Antrag ohne Stellungnahme bearbeitet.
Autor Chris12345
 - 28. Februar 2019, 15:21:50
Also kann ich erst nach einen Jahr einen Laufbahnwechsel beantragen?
Autor Andi
 - 28. Februar 2019, 15:08:28
Der Chef muss erst nach einem Jahr Dienstzeit eine Stellungnahme zum Bewerbungsvorgang abgeben. Vorher nicht, deswegen ist das ein "Wenn" weniger.
Autor F_K
 - 28. Februar 2019, 14:55:52
ZitatDer Chef muss schon begründen können warum ich nicht geeignet bin. Und da er mich nicht kennt kann er es nicht.

Lustige Sichtweise - gerade mit dem Argument "kenne ich nicht", kann ich NICHT beurteilen und eben keine positive Eignung vergeben - sondern völlig berechtigt sagen, den schaue ich mir erstmal "an", und dann beurteile ich ggf. positiv.
Autor SolSim
 - 28. Februar 2019, 14:55:16
Zitat von: Christian Marschall am 28. Februar 2019, 14:38:02
Der Chef muss schon begründen können warum ich nicht geeignet bin. Und da er mich nicht kennt kann er es nicht.

Man kann auch mit Menschen reden. Da ich mich bei ihm vermutlich vorstellen muss werde ich ihm und den Spieß den Sachverhalt

Und deswegen kann man er es eben doch, wenn er möchte ;)
Autor Christian Marschall
 - 28. Februar 2019, 14:38:02
Der Chef muss schon begründen können warum ich nicht geeignet bin. Und da er mich nicht kennt kann er es nicht.

Man kann auch mit Menschen reden. Da ich mich bei ihm vermutlich vorstellen muss werde ich ihm und den Spieß den Sachverhalt
Autor Ralf
 - 28. Februar 2019, 14:25:24
Und wenn dein Chef sagt, den neuen OSG sehe ich noch nicht als Fw, ich befürworte zum jetzigen Zeitpunkt keinen Laufbahnwechsel?

Letztendlich muss man aber auch mal festhalten, dass hier vorsätzlich eine Laufbahnverordnung umgangen wird.
Und es wird ein Dienstposten auf der Strecke bleiben, nämlich der Msch-Dienstposten. Vielleicht ist das auch hinnehmbar, weil er einfach zu besetzen ist.
Aber wenn alle mitspielen und du mit den vielen wenn/falls leben kannst. Rechtlich jedenfalls umstritten.
Autor Chris12345
 - 28. Februar 2019, 14:05:36
Ich werde als OSG wieder eingestellt. Dann geht das schon
Autor F_K
 - 28. Februar 2019, 13:48:12
Es geht nicht am "Tag der Ernennung", sondern erst mit Erreichen des Gefreitendienstgrades - also nach 3 Monaten ...