ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatDem TE kann nur eine fundierte Überprüfung seines Einzelfalls durch einen Juristen weiterhelfen.
Zitat von: WIR-DIENEN-DEUTSCHLAND am 05. März 2019, 13:27:37
...mit der Info das eine Entscheidung ausgesetzt würde.
Zitat"DAZU erkenne ich in den Ausführungen nichts. Oder bin ich "blind" bzw. deute/verstehe ich falsch?"
ZitatDie WBO kennt nur 2 "Handelnde"
+ den Beschwerdeführer
+ den zuständigen Vorgesetzten/die zuständige Stelle, die über die Beschwerde zu entscheiden hat
ZitatAn die Stelle des "Beschuldigten" nach WDO , tritt der "Beschwerdeführer" nach WBO
Zitat2. Dieser hat ein grundsätzliches Akteneinsichtsrecht (§ 23a Abs 1 WBO i.V.m. § 3 WDO)