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Autor S1NCO
 - 07. März 2019, 21:16:18
Top, danke für die umfassende Antwort!
Alle Fragen beantwortet.
Autor ulli76
 - 07. März 2019, 21:09:15
Der Truppenarzt entscheidet über die Einschränkungen. Für einige Ver-Gradationen gibt es in der 46/1 (oder wie auch immer die jetzt neu heisst) zeitliche Fristen. Die sind meist auch sinnvoll. Ein operiertes Knie braucht nun mal 6 Monate bis es verheilt und wieder auftrainiert ist. Der Soldat kann auch vorher schon fast alles machen. Aber gerade die volle Belastbarkeit und die auch noch zuverlässig dauert länger als man bisweilen denkt.
Eine Kniespiegelung ohne sonstige Maßnahmen im Knie mag im Einzelfall anders bewertet werden.

Ja, es gibt Gesundheitsziffern bei denen zwingend eine fachärztliche Stellungnahme erforderlich ist. Aber der Truppenarzt entscheidet eigenständig (zumindest in der Theorie).

Im Einzelfall kommt es auf die genaue Verwendung an. Was muss der Soldat wo genau tun, wie wahrscheinlich sind Notfälle für die er fit sein muss, in wieweit muss er z.B. Sicherungsaufgaben übernehmen, auch wenn er eigentlich Schreibtischtäter ist. Besteht die Gefahr eines Schadens wenn das Körperteil frühzeitig belastet wird, in wiefern ist der Soldat im Notfall handlungsfähig....
Autor S1NCO
 - 07. März 2019, 20:57:37
Guten Abend liebes Forum,

ich stelle mir, als S1-Personal momentan folgende Frage:

Mit welcher Maßgabe beurteilt der Truppenarzt bei 90/5, hier als Beispiel genannt Auslandsdienstverwendungsfähigkeit die Verwendungsfähigkeit eines Soldaten. Die A1-831/0-4000 habe ich bereits gelesen.
Ich höre hier immer wieder interessante Aussagen, wie "Nach einem operativen Eingriff, ist man grundsätzlich sechs Monate nicht verwendungsfähig".
Aber hier gibt es ja auch wieder massive Unterschiede. Eine Kniespiegelung ohne weitere Behandlung ist ja nicht mit einer Verletzung im Maßstab unhappy triad (mein Liebling  ;D) zu vergleichen.

Verletzt sich ein Soldat beispielsweise im Januar am Kreuzband, wird wird minimalinvasiv operiert, wird dieser dann zwangsläufig für die kommenden 6 Monate nicht verwendungsfähig "geschrieben"? Oder könnte dieser beispielsweise ab Oktober in den Einsatz verlegen oder "combat ready" für eine Verpflichtung ähnlich VJTF sein? Ein günstiges Heilungsergebnis vorausgesetzt. Hat der Truppenarzt sich hier strikt an feste Zeitvorgaben zu halten?

Hat der Truppenarzt sich hier zwingend eine weitere Meinung, hier durch eine Vorstellung des Soldatens beim Facharzt einzuholen?
In wie weit, kann der Truppenarzt hier selbst, die "ärztliche Entscheidung" treffen?

Ich habe diesbezüglich in den letzten Jahren die wildesten Erfahrungen, gerade im Rahmen der Einsatzgestellung von Soldaten, einsatzgleichen Verpflichtungen und Bereitschaftsgeschichten gemacht.

Sorry für die massive Nutzung des Wortes "Truppenarzt"  :D.