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Autor justice005
 - 12. März 2019, 05:42:43
ZitatWas bringt dieser Zirkus denn? Der Urlaub ist weg bzw. ruiniert und das Geschehene ist nicht umkehrbar. Was bringt dann eine Beschwerde?

Es hilft für die Zukunft. Denn wenn dem Chef niemand sagt, dass sein Verhalten falsch ist, dann ändert sich auch nichts. Wenn der Chef einen Einlauf von seinem Vorgesetzten bekommt, wird er in Zukunft das Thema Urlaub vielleicht vorschriftsmäßiger eingehen.

ZitatDer Soldat bekommt in der Regel sowieso nichts davon mit, wenn der nächsthöhere DV das Ganze bearbeitet. Ich habe noch keinen Chef/Spieß/... erlebt, der da mit irgendwelchen Konsequenzen belegt wurde.

Man sollte sich da nicht täuschen. Die Tatsache, dass der Beschwerdeführer davon nichts mitbekommt, heißt ja noch lange nicht, dass auch nichts passiert. Und selbst wenn es für den Chef keine formellen Konsequenzen hat (also z.B. eine Disziplinarmaßnahme etc.), dann wird sich der Kommandeur schon merken, dass einer seiner Chefs nicht grade der Souveränste ist und das taucht in der nächsten Beurteilung dann auch ggf. auf.

Glauben Sie mir: KEINEM Chef ist es egal, ob man einer gegen ihn gerichteten Beschwerde stattgibt oder nicht. Chefs sind heutzutage zumeist nicht mehr als SaZ in der Endverwendung, sondern als Berufssoldaten noch quasi am Anfang der Karriere. Die achten schon darauf, dass sie bei ihrem Kommandeur einen guten Eindruck machen und eine gute Beurteilung kriegen.

Es wird ja auch immer wieder gerne behauptet, der Chef und der Kommandeur wäre ganz dicke und die hielten zusammen. Falsch: Der Kommandeur ist der Vorgesetzte und der Chef ist einer von vielen Untergebenen. Das ist nichts anderes wie das Verhältnis Gruppenführer --> Soldat oder Zugführer --> Gruppenführer oder Regimentskommandeur --> Bataillonskommandeur.  Die Vorgesetzten auf allen Ebenen schauen sich durchaus an, was ihre unterstellten Soldaten so treiben.



Autor Bjoern490
 - 11. März 2019, 23:14:21
Also vorweg ein persönliches Gespräch bringt meist schon sehr viel.
Ich war selber mal in der Situation wo mein Urlaub abgelehnt worden ist, ich zum nächsthöheren DV und dort wurde das Kreuz bei Abgelehnt durchgestrichen und der Urlaub genehmigt.

Deshalb mein Rat ab zum DV dort im persönlichen Gespräch versuchen das ganze zu klären.
Falls das nicht klappt ab zum nächsthöeren DV in deinen Fall bestimmt der Geschwaderkommandeur und dieser wird den Urlaub genehmigen sobald zwingende dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen
Autor InstUffzSEAKlima
 - 11. März 2019, 23:03:29
Für Aussenstehende wirkt das dennoch immer etwas seltsam: Da wird Urlaub nach Wochen abgelehnt, in anderen Fällen wird jemand aus dem Urlaub einbestellt oder sehr kurzfristig für nicht geplante Dienstverrichtungen befohlen, z.B.Freitag Mittag wird plötzlich ein Diensttuer für das Wochenende gesucht und der erstbeste befohlen, der keine Ausrede parat hat. Der Soldat muss gehorchen und den verbindlichen Befehl natürlich ausführen, um danach (nach Ablauf einer Nacht...) ein Blatt Papier zu schwärzen, weil er sich beschwert fühlt...

Was bringt dieser Zirkus denn? Der Urlaub ist weg bzw. ruiniert und das Geschehene ist nicht umkehrbar. Was bringt dann eine Beschwerde? Ok, Kosten für gebuchte Reisen usw. werden erstattet, aber nicht die Freizeit oder anderen Planungen mit Familie usw.

Der Soldat bekommt in der Regel sowieso nichts davon mit, wenn der nächsthöhere DV das Ganze bearbeitet. Ich habe noch keinen Chef/Spieß/... erlebt, der da mit irgendwelchen Konsequenzen belegt wurde. Das Ganz wird als "Reibungsverlust" oder "bedauerliches Einzelschicksal" abgetan und fertig.
Autor bayern bazi
 - 11. März 2019, 21:03:30
und wenn DV 1 nicht erreichbar oder ansprechbar ist - es gibt immer noch einen DV 2 der auch zuständig ist und dann den Laden von oben aufräumt ;)
(nennt sich dann Dienstaufsicht)
Autor justice005
 - 11. März 2019, 21:00:00
ZitatDieser Urlaub wird dann auch nicht vom DV unterschrieben und abgelehnt, sondern im Auftrag. So die Worte des Offiziers. Dieser Offizier ist weder ein Soldat derselben Teileinheit/Hauptabschnitt noch hat er sonst etwas mit Personaldaten zu tun.

Das ist Unsinn und sollte selbstverständlich mit einer formellen Beschwerde beantwortet werden. Warum geht man eigentlich nicht zum IO oder zum Kommandanten (je nachdem, wer D-Vorgesetzter ist) und redet mal mit dem???? Der muss ja wissen, dass nur er über Urlaub entscheiden darf.

Und wenn die Beschwerde zurückgewiesen wird, dann muss weitere Beschwerde eingelegt werden. Spätestens vor dem Truppendienstgericht kriegt man dann seinen Urlaub.

ZitatKönnte Soldat X also eigentlich einfach trotzdem zuhause bleiben, bis der abgelehnte Antrag schriftlich vorliegt?

Nein, auf keinen Fall !!!!!

ZitatIch persönlich wurde auch schon einmal von einer dieser jungen Offiziere (A-wertig) so abgefertigt und warte bis heute auf eine schriftliche Ablehnung.

Wer auf einen Antrag innerhalb eines Monats keinen Bescheid erhält, kann Untätigkeitsbeschwerde einlegen. Ds kann ich nur dringend empfehlen.

ZitatEs war nur ein Tag, weshalb ich es gut sein lassen habe, doch nun wird das auch in meinem unterstellten Bereich versucht und ich weiß das es nicht rechtens ist. Er wird niemals eine schriftliche Ablehnung erhalten.

Wer das mit sich machen lässt, ist auch selber schuld. Wo ist das Problem, eine Beschwerde zu schreiben?? Und übrigens: Die Justiz in Form des Truppendienstgerichts kann übrigens Urlaub gewähren. Der Wehrbeauftragte kann das nicht!!! (Mal als Hinweis, welcher Weg zielführender ist)



Autor Kestrel
 - 11. März 2019, 20:11:55
Alleine schon die sieben Wochen Bearbeitungszeit sind so eine Sache für sich...

Ansonsten: Es gilt auch hier das Highlander-Prinzip, d.h. es gibt nur eine Person, die über Urlaub entscheidet: Der DV.
Nun kann dieser entweder vertreten werden (entweder mit Vertretungsbefehl und Benennung des Zeitraums oder, wenn es gem. Soll/Org einen festen Stellvertreter gibt, auch ohne einen solchen); in diesen Fällen wird auch "i.V." gezeichnet, nicht "i.A.".
"Im Auftrag" zu zeichnen ginge für einen anderen Offizier eigentlich nur, wenn keine offiielle Vertreterregung greift und irgendwie Zeitdruck herrscht, d.h. dass die ENtscheidung des DV nicht abgewartet werden kann. Eine sehr "wacklige" Konstruktion in Personalangelegenheiten, deswegen sollte man die Finger davon lassen. Und in diesem Fall - bei sieben Wochen Bearbeitungszeit - ohnehin irrelevant. Der DV war wohl kaum die letzten sieben Wochen ohne jede Vertreterregelung nicht im Dienst, oder?

Wie schon erwähnt wurde: Einfach wegbleiben geht nicht, das könnte eine böse Überraschung geben.
Stattdessen das Gespräch direkt mit dem DV suchen - denn allein der ist verantwortlich und er muss eine Entscheidung treffen. So oder so... Zur Not eben aus der Kur heraus telefonisch Verbindung aufnehmen oder per Mail oder wie auch immer.

Die Argumente nach acht Monaten Abwesenheit von zu Hause in 2018 (Bestand an Resturlaubstagen 2018 und ggf. 2017?!) sollten auf jeden Fall auf der Seite des Soldaten liegen. Einen Antrag auf Erholungsurlaub muss man auch nicht begründen. Und wenn der DV solch ein Gespräch verweigert, dann zeigen WBO und der Wehrbeauftragte Möglichkeiten auf, sich dagegen zu wehren. Dann werden andere Vorgesetzt die Entscheidung des DV zu überprüfen haben.


Ach ja - bitte mal die "A-Wertigen" definieren. So für die Nicht-Marineangehörigen...

Wenn der DV solch ein
Autor Captnfürsorglich
 - 11. März 2019, 20:04:33
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Es tut gut zu lesen, dass ihr der gleichen Meinung seid.

@
Zitat von: Wüstensand am 11. März 2019, 19:26:07
Wer hat den Antrag denn abgelehnt und wieso zum Teufel dauert das 7 Wochen?!

Der Antrag wurde telefonisch von einem Offizier aus dem Hauptabschnitt 100 abgelehnt. Dieser Offizier hat nichts mit dem Soldaten zu tun außer §4 VVO. Eine schriftliche Ablehnung vom DV existiert schlichtweg derzeit nicht. Sehr gute Frage, unserem Wachoffizier und seinen Gehilfen sind wahrscheinlich die Tragweite solcher Anträge bzw Gesuche nicht bewusst. Doch dieser Zustand ist kein Einzelfall. Die A-Wertigen werden doch immer schlimmer und unbelehrbarer - muss sich nicht jeder angesprochen fühlen doch das ist meine Wahrnehmung aus der Flotte. Es werden Begründungen verlangt, obwohl der Antrag auf "Erholungsurlaub" schon eine ausreichende Begründung in sich beinhaltet.

Zitat von: SolSim am 11. März 2019, 19:41:30
Ganz wichtig: Wenn der Soldat keinen genehmigten Urlaub hat, nimmt er nach der Kur auch pünktlich seinen Dienst wieder auf. Zuhause bleiben ist definitiv der falsche Rat.
Vielen Dank für deinen Rat.

Zitat von: KlausP am 11. März 2019, 19:59:44
Alleine die sieben Wochen "Bearbeitungszeit" sind schon beschwerdefähig.

Das stimmt. Danke

Zitat von: ulli76 am 11. März 2019, 20:00:40
Die lange Bearbeitsungszeit ist beschwerdefähig.

Der einfachste Weg wäre aber schlichtweg mit dem DV zu sprechen. Der hat den Urlaubsantrag auch zu genehmigen oder abzulehnen.

Und ja, der Soldat muss nach der Kur seinen Dienst wieder antreten.

Wenn er denn erreichbar wäre. Doch ich werde es morgen noch einmal probieren. Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass das so in seinem Sinn ist wie es ausgeführt wird.

Danke für deinen Rat.
Autor ulli76
 - 11. März 2019, 20:00:40
Die lange Bearbeitsungszeit ist beschwerdefähig.

Der einfachste Weg wäre aber schlichtweg mit dem DV zu sprechen. Der hat den Urlaubsantrag auch zu genehmigen oder abzulehnen.
Wenn du der Vorgesetzte des betroffenen Soldaten bist, ist es doch sehr gut wenn du dich für deinen Soldaten einsetzt.

Und ja, der Soldat muss nach der Kur seinen Dienst wieder antreten.
Autor KlausP
 - 11. März 2019, 19:59:44
Alleine die sieben Wochen "Bearbeitungszeit" sind schon beschwerdefähig.
Autor SolSim
 - 11. März 2019, 19:41:30
Ganz wichtig: Wenn der Soldat keinen genehmigten Urlaub hat, nimmt er nach der Kur auch pünktlich seinen Dienst wieder auf. Zuhause bleiben ist definitiv der falsche Rat.
Autor Wüstensand
 - 11. März 2019, 19:26:07
Wer hat den Antrag denn abgelehnt und wieso zum Teufel dauert das 7 Wochen?! Und ob Teambuilding wirklich ein zwingender dienstlicher Grund ist? Ich würde mich hier auch nicht verarschen lassen und einen netten Brief an Herrn Bartels schreiben.
Autor Tommie
 - 11. März 2019, 19:11:54
Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil ;D !

Ich würde den Soldaten mal auf die Seite nehmen und ihm einen Tipp geben: "Liebe Tante Uschi, unter Tränen schreibe ich Dir diesen Brief ...!" Anschließend brennt der Baum und um Ihre HAL und den DV brauchen Sie sich dann auch keine Sorgen machen, die haben dann nämlich ganz andere Sorgen ;) !
Autor Captnfürsorglich
 - 11. März 2019, 19:04:25
Moin Moin Kameraden und Kameradinnen,

ich möchte mich einfach mal ausheulen  >:( :'( und Erfahrungen austauschen,

folgendes Problem:

Ein Antrag für Erholungsurlaub eines unterstellten Soldaten wurde nach sieben Wochen Bearbeitungszeit heute (11.03.2019) abgelehnt. Dieser Kamerad befindet sich derzeit noch auf Kur und erholt sich von seinen Einsätzen. Anschließend wollte er noch in den Urlaub, um für Haus und Hof zu sorgen. Nach 8 Monaten Abwesenheit allein im Jahr 2018 ist das wohl auch mehr als notwendig.  Ich bin sein Abschnittsleiter und habe natürlich diese Abwesenheit für unbedenklich erklärt und als gesehen unterschrieben (wir derzeit mal keine Plattform und sind nirgens eingebunden, alles Selbstverwaltung). Genau so hat es auch mein Vorgesetzter (Hauptabschnittsleiter §2 Vvo, Hauptmann bzw KptLt) getan.

(Vorsicht Marine: Der Abschnittsleiter führt den Abschnitt und ist dabei truppendienstlich einem Hauptabschnittsleiter  unterstellt. Auf Booten gibt es zwei "HAL´s" 100 und 200 danach kommt auch schon der Kommandant §1.)

Diesem unterstellten Soldaten wurde aber nun am Telefon von einem jungen Offizier meiner Einheit mitgeteilt, dass sein Urlaubsantrag vom 21.01.2019 abgelehnt ist. Auf die Fragen mit welcher Begründung dieser Urlaub abgelehnt wurde, kam die Antwortet: ,,Teambildende Maßnahme vom Tag X bis zum Tag Y)" aber die schriftliche Begründung/Ablehnung noch verfasst werden müsse. Dieser Urlaub wird dann auch nicht vom DV unterschrieben und abgelehnt, sondern im Auftrag. So die Worte des Offiziers. Dieser Offizier ist weder ein Soldat derselben Teileinheit/Hauptabschnitt noch hat er sonst etwas mit Personaldaten zu tun. Könnte Soldat X also eigentlich einfach trotzdem zuhause bleiben, bis der abgelehnte Antrag schriftlich vorliegt?  Ich persönlich wurde auch schon einmal von einer dieser jungen Offiziere (A-wertig) so abgefertigt und warte bis heute auf eine schriftliche Ablehnung. Es war nur ein Tag, weshalb ich es gut sein lassen habe, doch nun wird das auch in meinem unterstellten Bereich versucht und ich weiß das es nicht rechtens ist. Er wird niemals eine schriftliche Ablehnung erhalten.

Wenn es zur Beschwerde kommt oder kam, hat es natürlich keiner gesagt und es war alles ganz anders gemeint. In dieser Einheit wird schon seit Jahren gemauschelt und gefuscht und über SAZV müssen wir uns erst gar nicht unterhalten. Der DV wird erst auf ansprechen aktiv und ihm fehlt auch das Wissen darüber, da vieles sein Wachoffizier erledigt (1.WO). Dieser ist aber auch nur ein Hauptabschnittsleiter genauso wie mein Hauptmann da es zwei getrennte Hauptabschnitte gibt. Der DV ist derzeit im Urlaub.

Mich würde es interessieren wie ihr darüber denkt und wie ihr euch verhalten würdet als Abschnittsleiter gegenüber euren Untergebenen. Dieses Beispiel ist nur das aktuellste, es gibt noch viel mehr. Es ist so anstrengend und belastend ständig gegen diese Willkür anzukämpfen. Besonders wenn man weiß, dass es so einfach nicht funktionieren kann und darf. Deshalb wollte ich mich hier mal ausheulen und auch die Meinung meiner erfahreneren Kameraden mal hören. Ich freue mich über ehrliche Antworten.


Liebe Grüße von der Küste