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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Tommie am 21. Mai 2019, 20:52:04
Ok , Fehler gefunden, denn ich habe meine Einsatzschädigung im Status eines RDL erlitten!
Zitat von: Tommie am 21. Mai 2019, 18:57:27
Siehe auch EinsWVG, §6, Satz 2 Nr. 2 und damit ist das Ding durch, zumindest laut StHptm H. damals bei mir. Ich bin BS seit 31.10.2014 und war im WbA ab 04.02.2013
ZitatWährend eines ,,Wehrdienstverhältnisses besonderer Art" (WbA) ist eine Pflegeversicherung gar nicht notwendig, weil man Kraft Gesetzes beitragsfrei bei der PV weiter versichert ist
Zitat von: smöre am 02. April 2019, 16:23:36
Das alles ist aber seit heute 13 Uhr Geschichte. Hab da einen Anruf bekommen das mein Antrag auf Wehrdiensbeschädigung / Einsatzschädigung bewilligt und Anerkannt wurde. Erhalte jetzt eine Vorläufige Bewilligung mit einem Gds von 30 es wird dann weiter geprüft ob ein höherer Gds zuerkannt werden kann. Die 30 stehen fest und der Rest ist dann Zugabe. wobei mir erst einmal die 30 für die Anwendung nach dem Einsatzweiterverwendungsgesetz vollkommen ausreichen und das ist erst einmal das wichtigste. GOTT SEI DANK