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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 15. März 2019, 17:03:39
Er meint "nur" die PK - aber Geburtsdatum, Anschrift und Name hat der AG "schon" sowieso - und daraus kann man eine PK ableiten (wenn es nicht mehrere Personen gleichen Geburtsdatum in dem "KC Bezirk" gibt ...).

... Und die anderen Tatsachen / Daten sind eben aus gesetzlichen Pflichten heraus vorzulegen.
Autor Tasty
 - 15. März 2019, 16:49:07
Zitat von: Maikel am 14. März 2019, 15:14:44
Ich meine, da stehen sensible Daten wie PK usw auf dem schreiben.

Na dann nenn doch mal Ross und Reiter...welche  "sensiblen" Daten meinst Du denn konkret?
Autor F_K
 - 15. März 2019, 14:04:05
@ Nouqui:

Was soll die Frage?

Es gibt eine gesetzliche Pflicht zu dieser Meldung - der TE hat da keine Optionen.
Autor Nouqie91
 - 15. März 2019, 12:47:24
Zitat von: F_K am 14. März 2019, 15:22:57
[...]
Dein Arbeitgeber ist dem Datenschutz verpflichtet und hat viel mehr Daten von Dir ...

Und wenn er sowieso schon Daten hat, warum denn noch hinterfragen, ob er nicht noch viel mehr Daten bekommen sollte?...
Autor Maikel
 - 14. März 2019, 15:37:14
Bei mir lag keine Ausfertigung für den Arbeitgeber bei.

Nur ein Merkblatt für das Arbeitsschutzgesetz für Wiedereinsteller usw. und diverse andere Merkblätter.

LG
Maik Kretschmann
Autor F_K
 - 14. März 2019, 15:22:57
Es gibt eine Ausfertigung für den Arbeitgeber - und diese ist abzugeben.

Dein Arbeitgeber ist dem Datenschutz verpflichtet und hat viel mehr Daten von Dir ...
Autor Maikel
 - 14. März 2019, 15:14:44
Hallo,
leider habe ich zu meiner Frage nichts in der Suche gefunden.

Die Aufforderung zum Dienstantritt ist unverzüglich dem Arbeitgeber vorzulegen.

Das beinhaltet doch nicht das er sich davon eine Kopie zieht?
Oder liege ich da falsch?

Ich meine, da stehen sensible Daten wie PK usw auf dem schreiben.

Wie habt Ihr das gehandhabt?

Leider muss ich dazu sagen das mein Arbeitgeber wohl entäuscht ist das ich diesen Schritt gehe.

Liebe Grüße
Maikel