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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 17. März 2019, 10:14:06
Die SLV lässt sich ja hierzu aus:
ZitatVerordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung - SLV)
§ 16 Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter
(1) Die Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter ist nach folgenden Dienstzeiten zulässig:
1.
zum Gefreiten nach drei Monaten,
2.
zum Obergefreiten nach sechs Monaten,
3.
zum Unteroffizier nach zwölf Monaten,
4.
zum Stabsunteroffizier nach 24 Monaten und
5.
zum Feldwebel nach 36 Monaten.
Die Mannschaftsdienstgrade ab dem Dienstgrad Obergefreiter müssen nicht durchlaufen werden.
(2) Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter können zum Feldwebel nur befördert werden, wenn sie eine Unteroffizierprüfung bestanden haben, die sich aus einem allgemeinmilitärischen und einem militärfachlichen Teil zusammensetzt (Feldwebelprüfung). Bestehen sie einen Teil der Prüfung nicht, können sie einmal zur Wiederholung dieses Prüfungsteils zugelassen werden. Die militärfachliche Ausbildung muss mehrere Monate dauern und in Form von Lehrgängen stattfinden. Der militärfachliche Teil der Feldwebelprüfung kann durch einen verwertbaren Berufsabschluss ersetzt werden.
Letzterem Satz wird ggf. auch Rechnung getragen durch eine ATN auf er ZAW-Maßnahme oder halt eben ein Fachlehrgang und dort eine Beförderungs-ATN nach einem speziellen Zwischenschritt, wenn die Ausbildung recht lange dauert.
Gemäß der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV §12 (2) und §16(2)) wird die Befähigung für die Laufbahnen der Feldwebel und damit die Voraussetzung für die Beförderung zum Eingangsdienstgrad Feldwebel durch das Bestehen einer Feldwebelprüfung nachgewiesen. Neben der allgemein-militärischen Befähigung, die durch eine Unterweisung in allgemeine soldatischen Grundfähigkeiten und einen mit einer Prüfung abschließenden Feldwebellehrgang vermittelt wird, bedarf es einer militärfachlichen Befähigung. Diese wird im Rahmen mehrmonatiger Lehrgänge vermittelt und durch das Bestehen einer Prüfung der Ausbildungshöhe 6 nachgewiesen (militärische Meisterebene). In der Laufbahn des Sanitätsdienstes wird die militärfachlichen Befähigung vorrangig mit dem erfolgreichen Abschluss einer definierten zivilberuflichen Ausbildung im Gesundheitswesen nachgewiesen.
Autor KillBurn93
 - 17. März 2019, 07:49:07
Ganz vielleicht sind die Menschen in Köln auch manchmal ein wenig mit der Menge an Soldaten überfordert die sie pflegen sollen und es kommt zu Fehlern...
Habe vor kurzem noch eine aktuelle Planung auf ein Schnellboot gesehen...🤷🏼‍♂️ ::)
Autor Tom49
 - 17. März 2019, 05:26:19
....eben genau das ist ja das, was ich auch nicht verstehe.... :-\
Autor danielr
 - 16. März 2019, 21:09:31
Ich habe schon von Kameraden gehört, dass eine Feldwebel ATN reichen soll, aber bislang habe ich das als Hörensagen abgetan. Keine Ahnung, vielleicht ist doch was dran.
Dann verstehe ich aber nicht, warum die BW AMT und MFT als "Feldwebelprüfung" deklariert, wenn am Ende doch nur die Dienstzeit zählt, sofern am Tag X nicht beide Teile erfüllt sind.
Autor Tom49
 - 16. März 2019, 20:48:37
...das habe ich auch so rausgehört...aber warum habe ich Feldwebel in der Einheit, die als Stuffz FA angefangen haben, bisher nur den AMT und mittlerweile schon Feldwebel sind ?
Diese Situation habe ich auch schon von anderen Stellen so gehört...deswegen bin ich mir eben nicht sicher, ob es eventuell noch andere Voraussetzungen gibt...
...und ich bin ja auch Stuffz ( Dienstgrad endgültig ) geworden, bevor ich den MFT hatte ..
Autor danielr
 - 16. März 2019, 20:40:09
All diejenigen die nicht mit einem Feldwebeldienstgrad eingestellt wurden, werden Feldwebel nachdem Sie die Feldwebelprüfung abgelegt haben, bestehend aus Feldwebellehrgang AMT und MFT.
Autor Tom49
 - 16. März 2019, 20:28:22
.....so richtig verstehe ich die Frage nicht....die kompletten Lehrgänge für die Unteroffizierebene habe ich, für die Feldwebellaufbahn habe ich noch keinen Lehrgang bisher...
Autor Ralf
 - 16. März 2019, 20:09:12
Allgmil. und militfachl. Voraussetzungen erfüllt? Also auch eine militärfachliche ATN?
Autor Tom49
 - 16. März 2019, 19:57:59
moin zusammen,

eine Frage bezüglich der Beförderung zum Feldwebel.

Folgende Ausgangssituation.....ich wurde als Reservist mit vorläufigen Dienstgrad ( Stuffz ) ausgestattet ( verwertbarer Beruf auf Gesellenebene ), nachdem der AMT Lehrgang absolviert wurde, bekam ich am ersten Tag des Fachlehrgangs den Dienstgrad endgültig verliehen. ( das war 2014 )

Im Jahre 2017 ging ich als Wiedereinsteller zurück zur Truppe, im Dienstgrad Stuffz, keine Eignungsübung und volle Dienstzeitfestsetzung ( SaZ 12 ) nach der Ernennung zum Saz.
Letztes Jahr habe ich mich für einen Laufbahnwechsel beworben, die Eignung erhalten und es gibt auch schon eine Stelle.

Die Frage wäre, wann könnte ich mit der Beförderung zum Feldwebel rechnen ? Nachdem absolvieren des AMT oder erst nach dem Fachlehrgang ?

Bei uns in der Einheit gibt es mehrere Feldwebel und auch einen Oberfeldwebel, die alle noch keinen Fachlehrgang haben. Bei dem Oberfeldwebel weiss ich, das er als Feldwebel eingestellt wurde ( war bzw. ist Meister im zivilen gewesen ), das kann ich somit noch nachvollziehen. Bei den Feldwebeln aber weiss ich, das sie allesamt nur eine Ausbildung auf Gesellenebene haben und noch keinen Fachlehrgang.

Ich bin über die unterschiedlichen Aussagen diesbezüglich etwas verwirrt, vielleicht kann jemand von euch hier Licht ins Dunkle bringen.

Viele Grüsse