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Autor miT
 - 05. April 2019, 10:49:31
Dann Buchen wir das wohl unter -> soll nicht verständlicher weise aber ISSO ab :D.
Autor Deepflight
 - 05. April 2019, 10:38:08
Korrekt, Aufkleber im Schießbuch sind schon ok. AGSHP, SKIV-Einweisung, ABC-Schnuffi, Helm, Lärmschutz gehört da alles rein.
Nur für eine Waffenausbildung ists nunmal käsig weil die über die notwendigen Schießübungen nachzuweisen ist.

Ist ja auch logisch, denn mal ne Stunde oder zwei befingern der Waffe ist eben keine fertige Ausbildung an der Waffe, solange die Übungen net nachgewiesen sind
Autor Eisensoldat
 - 05. April 2019, 07:39:42
DEn AGSHP- Bediener hat ich auch mal im Schießbuch, alles gut, du bildest dir nichts ein ;-)
Autor miT
 - 05. April 2019, 07:31:27
Reden wir jetzt darüber das ich einen Aufkleber als solchen nicht erkenne, sie mir einbilde oder die Rechtmäßigkeit nicht gegeben ist ? Ich hab im übrigen noch einen Aufkleber gefunden ,, AGSHP-Evolution" Bediener  :o Auch falsch 🤔?
Autor Eisensoldat
 - 05. April 2019, 07:19:08
und das ist nur blöd wenn das Schießbuch voll ist und noch "gültige" Aufkleber drin sind, dann muss man zwei Schießbücher mit rumschleppen..
Autor Eisensoldat
 - 05. April 2019, 07:14:49
Die einzigen Aufkleber in meinem Schieß sind die versschiedenen MHD (Helm, ABC) sowie Nachweis über Dichtigkeitsprüfung mit CS und Portacount-Test
Autor Deepflight
 - 04. April 2019, 17:50:23
Da hat F_K recht, wenn man die entsprechenden Übungen im Schießbuch hat reicht das vollkommen aus.
Eine Einweisung "wie war das noch gleich" ersetzt eh nicht die für die Ausbildung erforderlichen Übungen aus der einschlägigen Vorschrift.

F_K hat im Weiteren genauso Recht im Bezug auf die alten Kladden. Die zu verwendende Kladde richtet sich wenn überhaupt nach der Art des Schießens. Da man aber auch nSAK in die alten Kladden eintragen kann ist es wayne, welche man nimmt, solange es korrekt gemacht wird. Ist halt deutlich mehr Schreibkram...wobei sich das bei einem separat zu führenden Leistungsnachweis bei einer Einheitsschießkladde auch relativiert.

Im Zweifelsfall hilft euch euer S4 gerne weiter...
Autor F_K
 - 22. März 2019, 13:25:11
Ich mache meine IGF jedes Jahr - und wenn ein Kamerad Bedarf für Waffenausbildung hat, dann schule ich den ... Auch Einweisung für ausländische Kameraden ...

... Soll ich jetzt Aufkleber machen ...
Autor miT
 - 22. März 2019, 09:39:56
Hehe frag mich nicht nach einer Quelle, ihr wisst ja sowas kann ich nicht. Ich habe nachdem ich SE war auch nur nach 1Stündiger ,,Was war noch alles gleich" Erklärung einen Aufkleber ins Schießbuch bekommen. Nachdem ich dann im 1 Jahr die IGF nicht erfüllt habe zeitlich bedingt, gab es den Aufkleber nochmal. Ob das bei erfüllter IGF hinfällig gewesen wäre.... ka
Autor F_K
 - 21. März 2019, 21:47:22
@ JeeDee:

Quelle?

Natürlich benötigt man Ausbildung und Vorübungen ... Aber Aufkleber ?
Autor dunstig
 - 21. März 2019, 21:09:51
Das würde die Schießbücher und vergangenen Leistungen unserer gesamten Dienststelle obsolet machen.
Autor JeeDee
 - 21. März 2019, 20:25:31
Altes Schießbuch nützt wenig, mittlerweile muss man einen Aufkleber im Schießbuch haben mit Angaben zur Waffenausbildung der nicht älter als 2 Jahre ist.. Gerade wieder alles ( was ICH brauche) erneuert, da wurde es uns so kommuniziert.
Autor F_K
 - 19. März 2019, 07:55:52
Negativ - ich sehe die alten Kladden regelmäßig in Nutzung. (FrwResArbeit)
Autor DeltaEcho
 - 19. März 2019, 07:20:27
ZitatGrundsätzlich richtig - allerdings ( müssen?) oft noch alte Kladden genutzt werden
Ich habe seit Jahren keine alte Kladde mehr gesehen, ich bin der Meinung nur noch die Einheitsschießkladde ist zulässig.

5 Jahre aber bitte nagel mich nicht darauf fest.
Autor F_K
 - 18. März 2019, 20:34:52
@ DE:

Grundsätzlich richtig - allerdings ( müssen?) oft noch alte Kladden genutzt werden - ein Zugriff darauf ist allerdings schwierig.

Kennt jemand die Aufbewahrungsfristen?