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Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 22. März 2019, 11:16:05
Neben Sonderurlaub gibt es ja noch die Möglichkeit der Freistellung vom Dienst/von der Arbeit. Das geht wiederum auch stundenweise (oder minutenweise, um Nachfragen diesbezüglich vorzubeugen).
Autor Der Reservist
 - 22. März 2019, 10:00:39
Das bedeutet also, wenn man Sonderurlaub aufgrund eines ehrenamtlichen Dienstes bekommt, man den ganzen Tag frei bekommt, obwohl bspw. die entsprechende Sitzung abends stattfindet und man demnach max. 30 Minuten vor Dienstende abreisen müsste?
Autor LwPersFw
 - 12. Juli 2017, 21:47:11
Der VBB informiert zu o.g. Thema... siehe Anhang


Ebenso wird klargestellt das

+ die lediglich stundenweise Gewährung von Sonderurlaub nicht möglich ist

+ reine Reisetage – also An-/Abreise ohne Wahrnehmung des konkreten Anlasses - nicht sonderurlaubsfähig sind

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