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Autor miguhamburg1
 - 27. März 2019, 18:25:32
Mit Verlaub, ich verstehe die ellenlange Diskussion hier nicht.

@ Tommie hat die - eindeutige - Vorschriftenlage beschrieben. Beides ist möglich und der/die befördernde Vorgesetzte kann über die Art der Beförderung im Rahmen der Vorschriften frei entscheiden, wie er/sie es tun möchte. Und da wir den Grund des Anliegens des Fragenstellers hier genausowenig kennen, wie die Haltung des/der Vorgesetzten zur Beförderungsörtlichkeit, ist das hier doch alles reine Spekulation oder subjet´ktive, völlig irrelevante Einzelmeinung.

Insofern wurde dem Fragensteller doch der bereits einzig hilfreiche Kommentar anheim gestellt: Verbindung mit seinem Vorgesetzten aufzunehmen und sein Anliegen vorzutragen!
Autor lowsounder
 - 27. März 2019, 11:55:11
Ich wurde damals im Rahmen einer Dienstveranstaltung der geselligen Art zum OFw befördert.
Zum Glück war es jedoch noch nicht so spät am Abend, sodass noch ein Teil des formellen Charakters bewahrt werden konnte.  ;) ;D
Autor F_K
 - 26. März 2019, 19:38:55
@ dunstig:

Danke für die Erläuterung - ist dann aber die Ausnahme, die die Regel bestätigt.

Die Entscheidung bleibt aber beim DV - der Soldat kann höchstens die Unterschrift nicht leisten - da wäre es dann aber schon "in der Welt".

(In dunstigs Fall würde ich als DV der Bitte des Soldaten (als Ausnahme) entsprechen ...)
Autor dunstig
 - 26. März 2019, 16:35:26
Naja gibt schon einige Konstellationen, die mir da einfallen. Eine davon durfte ich "live" mitbekommen.

Ich bin nach Abschluss eines Lehrgangs zusammen mit ca. 10 anderen OLt an die neue Dienststelle versetzt worden. Darunter ein "noch"-Lt, der einige Jahre zuvor ein Beförderungsverbot gegen sich verhangen bekommen hatte. Jetzt stand für ihn ca. 1,5 Wochen nach der Versetzung die Beförderung zum OLt an. Auf seine Bitte hin hat der Chef ihn dann in seinem Dienstzimmer und nicht vor der angetretenen Einheit zum OLt befördert. Abgesehen von uns paar hat somit an der neuen Dienststelle keiner etwas von seinem Fehltritt mitbekommen. Das wäre für ihre jetzt nicht so das Problem gewesen, aber er konnte sich so die ca. 100 Rechtfertigungen sparen, warum er denn jetzt erst befördert wurde und musste nicht jedem Hansel seine Story niederlegen.
Autor Tommie
 - 26. März 2019, 15:48:21
Ganz ehrlich, wenn ein Vorgesetzter an einem bestimmten Datum eine gewisse Anzahl von Soldaten zu befördern hat, wird er vermutlich wenig bis gar keine Lust haben, für einen Soldaten nochmal extra in seinem Dienstzimmer "an der Truppenfahne zu tanzen"! Dann könnte er durchaus dazu neigen, dem Soldaten zu befehlen, an der gemeinsamen Beförderung aller Kameraden teilzunehmen. Für den Fall einer einzelnen Beförderung wäre es mir in dieser Situation im Prinzip egal ;) !
Autor 32Cent
 - 26. März 2019, 15:43:36
Vielleicht ist dieser Vorgang für ihn auch so emotional das er nicht möchte das dies jeder sieht.

Machen kann man es auf jeden Fall.
Autor Tommie
 - 26. März 2019, 15:30:08
@ F_K:

Sehe ich genau so wie Du! Ich frage mich, was einen Soldaten dazu bewegen könnte, eine Beförderung im "stillen Kämmerlein" zu wollen, wenn doch ohnehin am nächsten Tag jeder in der Einheit den neuen Dienstgrad sieht ;) ? Und die "Freibiergesichter", die nach der Beförderung einen ausgegeben haben wollen, finden das sowieso als erste heraus ;D !

Was wäre eigentlich, wenn der Disziplinarvorgesetzte dem Soldaten befiehlt, sich vor der Front befördern zu lassen? Könnte er die Urkunde zurück senden, wenn der Soldat dies verweigert? Theoretisch wäre dieser Befehl zu befolgen, eine Gehorsamsverweigerung würde dann wohl den Beginn einer disziplinarischen Ermittlung und damit ein Beförderungshindernis darstellen, denke ich. Oder sehe ich gerade (wieder) den Wald vor lauter Bäumen nicht ;) ?
Autor F_K
 - 26. März 2019, 15:03:42
Man muss ja nicht alle Wünsche verstehen - für mich hat die Aushändigung von Urkunden im ehrenvollen Rahmen zu erfolgen (vor der Truppe), lediglich im Ausnahmefall ggf. telefonisch ( bei möglichen Nachteilen ...)
Autor Tommie
 - 26. März 2019, 09:05:42
Näheres hierzu regelt die Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-3 in der Ziffer 439:

ZitatUrkunden werden im Allgemeinen im Dienstzimmer der bzw. des aushändigenden Vorgesetzten oder von dieser bzw. diesem vor der Front überreicht. Sind die betroffenen Soldatinnen und Soldaten verhindert, gelten besondere Regelungen.
Bei der Aushändigung von Urkunden durch höhere Vorgesetzte sollen die bzw. der nächste Disziplinarvorgesetzte oder die bzw. der unmittelbare Vorgesetzte, der Kompaniefeldwebel oder vglb. (bei Aushändigung von Urkunden an Unteroffiziere) und die Vertrauensperson der jeweiligen Laufbahngruppe zugegen sein.

Daher kann ich den Rat von "miguhamburg1", hier den Kontakt zum Disziplinarvorgesetzten zu suchen, explizit noch einmal unterstreichen!
Autor miguhamburg1
 - 26. März 2019, 08:53:58
Ob eine Beförderung z.B. im Rahmen eines Antretens oder Appells oder in einem Dienstzimmer im kleinen Kreis durchgeführt wird, entscheidet schlicht der (nächsthöhere) Disziplinarvorgesetzte. Das maßgebliche Kriterium hierbei ist, dass dem/der zu Befördernden kein Nachteil durch verzögerte Ernennung und darauf folgende Unterschriftsleistung entstehen darf. In der Regel wird ja die Beförderung "vor der Front" angetretener Soldaten als besondere Wertschätzung empfunden. Wenn Sie es anders haben wollen, dann sollten Sie dies Ihren Disziplinatrvorgesetzten wissen lassen.
Autor OdinsEye
 - 26. März 2019, 08:23:53
Hallo,
meine Frage ist ob man eigentlich immer öffentlich befördert werden muss oder auch auf Wunsch zb in einem Raum nur mit Spieß, Hptm etc ?

Danke für die Antworten im voraus!