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Zitat von: Rekrut84 am 30. März 2019, 13:35:25
Wie darf man denn das ,,hatte keine Möglichkeit das zu bezahlen" verstehen?
Du wüsstest von dem offenen Betrag und bist dann zwei Wochen nicht mehr daheim gewesen und konntest es in der Zeit dann nicht bezahlen?
Wenn ja, dann die Frage: schon mal was von online Banking gehört?
Zitat von: Rekrut84 am 30. März 2019, 13:35:25Zitat von: Gast188 am 29. März 2019, 15:03:21
Guten Tag,
ich bin zur Zeit in Dresden stationiert und fahre deshalb maximal 2 mal im Monat nach Hause.
Im Januar wurde ich mit knapp 9km/h zu viel geblitzt und habe wenige Wochen später eine Aufforderung zum Zahlen des Verwarngeldes in Höhe von 10€ erhalten. Dies muss ja immer innerhalb einer Woche gezahlt werden. Nun war ich jedoch über zwei Wochen nicht daheim und hatte keine Möglichkeit, die 10€ zu zahlen. Habe das Verwarngeld natürlich sofort überwiesen, als ich den Brief geöffnet hatte. Heute bekomme ich einen Bußgeldbescheid in Höhe von 40€, weil die Zahlung des Verwarngeldes zu spät eingegangen ist. Habe schon versucht, jemanden dort zu erreichen, aber vergeblich. Mit einem Einspruch muss ich ja ganz klar beweisen, dass ich wirklich nicht zuhause sein konnte und ich kann mir schwer vorstellen, wie ich den Nachweis erbringen kann.
Vielleicht hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir einen Tipp geben.
Danke, kameradschaftliche Grüße
Wie darf man denn das ,,hatte keine Möglichkeit das zu bezahlen" verstehen?
Du wüsstest von dem offenen Betrag und bist dann zwei Wochen nicht mehr daheim gewesen und konntest es in der Zeit dann nicht bezahlen?
Wenn ja, dann die Frage: schon mal was von online Banking gehört?
Zitat von: Gast188 am 29. März 2019, 15:03:21
Guten Tag,
ich bin zur Zeit in Dresden stationiert und fahre deshalb maximal 2 mal im Monat nach Hause.
Im Januar wurde ich mit knapp 9km/h zu viel geblitzt und habe wenige Wochen später eine Aufforderung zum Zahlen des Verwarngeldes in Höhe von 10€ erhalten. Dies muss ja immer innerhalb einer Woche gezahlt werden. Nun war ich jedoch über zwei Wochen nicht daheim und hatte keine Möglichkeit, die 10€ zu zahlen. Habe das Verwarngeld natürlich sofort überwiesen, als ich den Brief geöffnet hatte. Heute bekomme ich einen Bußgeldbescheid in Höhe von 40€, weil die Zahlung des Verwarngeldes zu spät eingegangen ist. Habe schon versucht, jemanden dort zu erreichen, aber vergeblich. Mit einem Einspruch muss ich ja ganz klar beweisen, dass ich wirklich nicht zuhause sein konnte und ich kann mir schwer vorstellen, wie ich den Nachweis erbringen kann.
Vielleicht hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir einen Tipp geben.
Danke, kameradschaftliche Grüße
Zitat von: HubschrauBär am 30. März 2019, 09:09:35
Der Zeitraum scheint mir auch knapp bemessen. Man kann ja auch durchaus mal ein Paar Wochen auf einer Übung "nicht erreichbar" sein.
Zitat von: HubschrauBär am 30. März 2019, 09:22:12
Das Zahlungsziel von einer Woche.
Zitat von: Tasty am 30. März 2019, 09:11:57Zitat von: HubschrauBär am 30. März 2019, 09:09:35Welcher Zeitraum?
Der Zeitraum scheint mir auch knapp bemessen.
Zitat von: HubschrauBär am 30. März 2019, 09:09:35Welcher Zeitraum?
Der Zeitraum scheint mir auch knapp bemessen.
Zitat... Naja, weil es sich um etwa 600 Lehrgangsteilnehmer handelt.. ...