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Zusammenfassung

Autor Gast188
 - 30. März 2019, 18:23:56
Ja, habe schon vom Online-Banking gehört  ;)
War zwei Wochen nicht daheim, der Brief lag aber schon 1,5 Wochen im Briefkasten..

Werde, wie gesagt, am Montag noch mal dort anrufen, habe am Freitag ja keinen mehr erreichen können- dann bin ich schlauer. Ansonsten zahl ich jetzt eben die 40€.
Wollte mich letztlich auch nur mal umhören, ob jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht hat und was davon berichten kann. Und ob OA oder nicht ist hier ja ganz egal- denke jeder, unabhängig seiner Laufbahn, wird daraus lernen und das werde auch ich.
Danke für die vielen Antworten.
Autor Al Terego
 - 30. März 2019, 13:38:25
Zitat von: Rekrut84 am 30. März 2019, 13:35:25
Wie darf man denn das ,,hatte keine Möglichkeit das zu bezahlen" verstehen?
Du wüsstest von dem offenen Betrag und bist dann zwei Wochen nicht mehr daheim gewesen und konntest es in der Zeit dann nicht bezahlen?

Wenn ja, dann die Frage: schon mal was von online Banking gehört?

Lies Dir den Eingangstext nochmal durch, dann verstehst Du es sicher.
Autor SolSim
 - 30. März 2019, 13:37:27
Zitat von: Rekrut84 am 30. März 2019, 13:35:25
Zitat von: Gast188 am 29. März 2019, 15:03:21
Guten Tag,

ich bin zur Zeit in Dresden stationiert und fahre deshalb maximal 2 mal im Monat nach Hause.
Im Januar wurde ich mit knapp 9km/h zu viel geblitzt und habe wenige Wochen später eine Aufforderung zum Zahlen des Verwarngeldes in Höhe von 10€ erhalten. Dies muss ja immer innerhalb einer Woche gezahlt werden. Nun war ich jedoch über zwei Wochen nicht daheim und hatte keine Möglichkeit, die 10€ zu zahlen. Habe das Verwarngeld natürlich sofort überwiesen, als ich den Brief geöffnet hatte. Heute bekomme ich einen Bußgeldbescheid in Höhe von 40€, weil die Zahlung des Verwarngeldes zu spät eingegangen ist. Habe schon versucht, jemanden dort zu erreichen, aber vergeblich. Mit einem Einspruch muss ich ja ganz klar beweisen, dass ich wirklich nicht zuhause sein konnte und ich kann mir schwer vorstellen, wie ich den Nachweis erbringen kann.
Vielleicht hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir einen Tipp geben.

Danke, kameradschaftliche Grüße

Wie darf man denn das ,,hatte keine Möglichkeit das zu bezahlen" verstehen?
Du wüsstest von dem offenen Betrag und bist dann zwei Wochen nicht mehr daheim gewesen und konntest es in der Zeit dann nicht bezahlen?

Wenn ja, dann die Frage: schon mal was von online Banking gehört?

Lesen und Verstehen ist schon eine Kunst, die mann beherrschen sollte ;-)
Autor Rekrut84
 - 30. März 2019, 13:35:25
Zitat von: Gast188 am 29. März 2019, 15:03:21
Guten Tag,

ich bin zur Zeit in Dresden stationiert und fahre deshalb maximal 2 mal im Monat nach Hause.
Im Januar wurde ich mit knapp 9km/h zu viel geblitzt und habe wenige Wochen später eine Aufforderung zum Zahlen des Verwarngeldes in Höhe von 10€ erhalten. Dies muss ja immer innerhalb einer Woche gezahlt werden. Nun war ich jedoch über zwei Wochen nicht daheim und hatte keine Möglichkeit, die 10€ zu zahlen. Habe das Verwarngeld natürlich sofort überwiesen, als ich den Brief geöffnet hatte. Heute bekomme ich einen Bußgeldbescheid in Höhe von 40€, weil die Zahlung des Verwarngeldes zu spät eingegangen ist. Habe schon versucht, jemanden dort zu erreichen, aber vergeblich. Mit einem Einspruch muss ich ja ganz klar beweisen, dass ich wirklich nicht zuhause sein konnte und ich kann mir schwer vorstellen, wie ich den Nachweis erbringen kann.
Vielleicht hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir einen Tipp geben.

Danke, kameradschaftliche Grüße

Wie darf man denn das ,,hatte keine Möglichkeit das zu bezahlen" verstehen?
Du wüsstest von dem offenen Betrag und bist dann zwei Wochen nicht mehr daheim gewesen und konntest es in der Zeit dann nicht bezahlen?

Wenn ja, dann die Frage: schon mal was von online Banking gehört?
Autor ulli76
 - 30. März 2019, 11:33:51
Naja-das ist auch etwas, das man als Offizier lernen sollte:
Wie bekomme ich etwas geradegebogen, wie viel Aufwand ist für den Nutzen gerechtfertigt. Wie vermeide ich den Fehler in Zukunft oder lebe ich einfach damit.

Also in dem Fall:
Das Mittel der Wahl wäre ein Anruf- wenig Aufwand.
Erfolg ist fraglich.
Möglicher Nutzen: 30€
Nebeneffekt: Man lernt/übt etwas zu erreichen, auf das man kein Anrecht hat.
Für die meisten Menschen passt wohl das Verhältnis Aufwand zu Nutzen.

Wie kann man das Problem in Zukunft vermeiden:
Nachsendeantrag, Nachbarn bitten nach der Post zu schauen.
Ist durchaus mit einem gewissen Aufwand verbunden. Der Lehrgang ist zeitlich begrenzt. Man ist eh alle 2 Wochen zu hause. Wenn man 2-3 Wochen in Urlaub fährt, bleibt die Post meist auch liegen. Man bekommt nicht soo oft unerwartet Post, die so schnell beantwortet werden muss. Mit einem größeren Schaden muss man eher nicht rechnen. Eher eben dass einem nochmal so ein Verwarngeldangebot durch die Lappen geht.
Kommt halt auf die Umstände an, ob man einfach damit lebt, dass sowas in Zukunft mal wieder passieren kann oder ob man irgendwas ändert.

Autor funker07
 - 30. März 2019, 11:05:35
Der Zeitraum ist für ein Verwarngeldangebot üblich. Jetzt, wo das ganze als Bußgeld läuft, wird der Sachbearbeiter das wohl nicht so leicht wieder zurück wandeln können.
Du kannst natürlich mal anrufen, aber erhoffe dir nicht so viel davon - egal, ob der Sachbearbeiter deine Meinung teilt oder nicht.

Ärgerlich, aber ich würde es einfach zahlen und vergessen.
Für die Zukunft entweder nen Nachsendeantrag (hab ich trotz Lehrgängen, bei denen ich vier Wochen nicht zuhause war noch nie gemacht) oder nen Freund/Verwandten bitten, regelmäßig nach der Post zu gucken (so mach ichs, wenn ich in den Einsatz gehe).
Es gibt auch Dienstleister, zu denen du deine Post umleiten lassen kannst und die dir dann alles einscannen und per Mail zuschicken.
Autor sputn!k
 - 30. März 2019, 09:41:27
Zitat von: HubschrauBär am 30. März 2019, 09:09:35
Der Zeitraum scheint mir auch knapp bemessen. Man kann ja auch durchaus mal ein Paar Wochen auf einer Übung "nicht erreichbar" sein.

Da es sich um ein Verwarngeldangebot handelt, ist die Frist imho völlig ausreichend. Man muss es ja nicht annehmen und will es eventuell auch gar nicht. Nur gegen den folgenden Bußgeldbescheid, kann man Rechtsmittel einlegen.

So ein Übungsplatzaufenthalt fällt ja in der Regel nicht vom Himmel. Wenn man schon weiß, dass man ggf. länger die eigene Post nicht empfangen kann, dann muss man eben dafür Sorge tragen, dass eine bevollmächtigte Person den Briefkasten leert und die Post öffnet. Bei einem Verwarngeldangebot über 10€ sind die Folgen ja noch überschaubar. Bei vielen anderen Sachen kommt man da nicht so "günstig" weg, wenn die Fristen erstmal verstrichen sind.
Autor Tasty
 - 30. März 2019, 09:38:37
Zitat von: HubschrauBär am 30. März 2019, 09:22:12
Das Zahlungsziel von einer Woche.

Das ist richtig, eine Woche nach Zugang. Dabei gilt eine Postsendung grundsätzlich 3 Tage nach Aufgabe zur Post als zugegangen, es sei denn sie kam im Einzelfall später an, was bei vielen privaten Postanbietern heute nichts ungewöhnliches ist, da sind Laufzeiten bis zu einer Woche nichts Ungewöhnliches - das haben inzwischen auch die Gerichte (an)erkannt.
Autor HubschrauBär
 - 30. März 2019, 09:22:12
Das Zahlungsziel von einer Woche.

Oft wird in Mahnungen ja auch darauf hingewiesen, dass die Mahnung als hinfällig zu betrachten ist, wenn die Forderung mittlerweile erfüllt ist
Autor SolSim
 - 30. März 2019, 09:21:51
Zitat von: Tasty am 30. März 2019, 09:11:57
Zitat von: HubschrauBär am 30. März 2019, 09:09:35
Der Zeitraum scheint mir auch knapp bemessen.
Welcher Zeitraum?

Das Zahlen des Verwarnendes innerhalb einer Woche ;-)


Musste auch mal 10 Euro an die Stadt bezahlen. Der Brief kam einen Tag vor Fristablauf bei mir an. Ich hab Freitags direkt überwiesen. Geld ging aber nicht pünktlich ein. Ergo musste ich 40 Euro Bussgeld zahlen. Ist aber auch schon 3 Jahre her.
Autor Tasty
 - 30. März 2019, 09:11:57
Zitat von: HubschrauBär am 30. März 2019, 09:09:35
Der Zeitraum scheint mir auch knapp bemessen.
Welcher Zeitraum?
Autor HubschrauBär
 - 30. März 2019, 09:09:35
Kann KlausP da nur zustimmen. Dafür wird ja extra eine eigene Poststelle betrieben.

Ich habe mir selber auch jahrelang die Post in die Verschiedenen Kasernen schicken lassen. Man kommt ja manchmal auch nicht jedes Wochenende nach Hause.

Auch an der OSH gab das keinerlei Probleme.

Ansonsten den Sachbearbeiter anrufen und eine Einigung suchen. Der Zeitraum scheint mir auch knapp bemessen. Man kann ja auch durchaus mal ein Paar Wochen auf einer Übung "nicht erreichbar" sein.
Autor KlausP
 - 30. März 2019, 08:54:31
Zitat... Naja, weil es sich um etwa 600 Lehrgangsteilnehmer handelt..  ...

Na und? Die sind doch auf verschiedene Inspektionen (oder wie auch immer sich das dort nennt) aufgeteilt. So'n PzGrenBtl hat auch um die 900 Mann, von denen viele ihre Post in die Kaserne bekommen. Was glauben Sie, wie viel Privatpost von der Postkarte bis zum Paket da täglich ankommt ...
Autor ulli76
 - 30. März 2019, 08:52:27
Montag anrufen, nett sein, versuchen eine Lösung zu finden. Das schlimmste, was passieren kann ist doch nur dass du 40€ zahlst.
Ähm mit nem Nachsendeantrag ist die Post auch nicht unbedingt soo viel schneller da.

Man kann es auch übertreiben. Alle 2 Wochen ist doch ein normaler Zeitraum-
Autor DeltaEcho
 - 30. März 2019, 08:29:19
Zahle halt die 40 € und lerne aus der Sache, so wie es ein OA machen sollte.