ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: LwPersFw am 01. April 2019, 18:36:41
Wenn das KC/AC nach der aktuellen Vorschriftenlage handelt, muss der Nachweis über einen berücksichtigungsfähigen Hausstand spätestens VOR der verbindlichen Einstellungszusage, durch das KC/AC, dort vorliegen. Ohne Ausnahme !!!
Zitat von: Angemon84 am 31. März 2019, 20:36:43
Möglichst vor Eröffnung der Einplanung im KarrCBw sollten die o.g. Nachweise vorliegen, um diese anerkennen und berücksichtigungsfähig zu machen.. Bei mir hat aber der Nachweis der Wohnung noch 2 Monate vorm Dienstantritt ausgereicht, da ich umgezogen bin.