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Autor alpha_de
 - 01. April 2019, 03:29:24
Zumindest bei Soldaten reicht die einfache Erklärung der nichtselbstständigen Beschäftigung nicht, da die Vorsorgepauschale zu hoch ist... als Soldat kommt man um eine Einkommensteuererklärung nicht herum... aber im Normalfall gibt es Geld zurück...
Autor Rekrut84
 - 31. März 2019, 23:43:35
Zitat von: Al Terego am 31. März 2019, 16:23:55
Also an Deiner Stelle würde ich mir eher die Frage stellen, wieviel Geld Dir bisher verloren gegangen ist, weil Du keine Steuererklärung gemacht hast.

Er sagt ja nur, dass die Steuererklärung freiwillig war und nicht ob er eine gemacht hat.


Die Frage kann man pauschal nicht beantworten weil mehrere Gründe existieren können die eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung begründen können.
Die bloße Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist wie auch die Beschäftigung als Arbeitnehmer im zivilen Bereich kein solcher Grund, da beides unter die Einkommensart der nichtselbständigen Arbeit fällt.

Hast du beispielsweise  im vergangenen Jahr Lohnersatzleistungen erhalten musst du eine Steuererklärung abgeben.

Also beschäftigte mit den Pflichtgründen.


Autor Al Terego
 - 31. März 2019, 16:23:55
Also an Deiner Stelle würde ich mir eher die Frage stellen, wieviel Geld Dir bisher verloren gegangen ist, weil Du keine Steuererklärung gemacht hast.
Autor Trazez90
 - 31. März 2019, 16:18:43
Guten Tag alle zusammen,
ich bin seit 09/18 Beamtenanwärter und beziehe seit dem Sold.
Zu dem Sold habe ich für einige Reisen Trennungsgeld als auch Reisekosten (steuerfrei) erstattet bekommen.

Zu meiner Person, ich bin ledig, keine Kinder und auch keine sonstigen Einkommen.

Ich war in meinen Jahren vor der Anwartschaft Arbeitnehmer und meine Lohnsteuererklärung war freiwillig.

Meine Frage nun ist, ist die Lohnsteuererklärung als Beamter immer noch freiwillig? Wie sieht es aus, wenn ich Trennungsgeld beziehe?

Viele Grüße