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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Löwe von Eutin am 03. April 2019, 10:22:33
Ich bin gerstern nochmal in mich gegangen und habe versucht etwas reflektierter darüber nachzudenken und bin zu dem Entschluss gekommen, die (derzeitige) Ablehnung für die Fw- Laufbaufbahn/ Eignung zu akzeptieren und werde auch keinen Widerruf einlegen.
Ich werde mir von meinen bisherigen ZgFhr und KpChefs der letzten Jahre aussagekräftige Beurteilungen/ Bewertungen schreiben lassen, die ich dann in zwei Jahren zusammen mit dem Antrag zum Laufbahnwechsel mit einer aktuellen Beurteilung abgeben werde. Ich werde mich in meiner neuen Einheit und in meinem neuen Dientrgrad richtig reinhängen und anstrengen und versuchen Leistung zu zeigen. Mit vielem was geschrieben wurde habt Ihr vollkommen Recht.
Bleibt zu hoffen, dass in zwei Jahren die Leistung/ Entwicklung im aktiven Dienst mehr Gewicht hat, als das abgebrochene Studium/ die nicht abgeschlossene Fortbildung (die ich nach DZE zu Ende machen könnte), denn die Vergangenheit ändern kann ich schließlich nicht.
Ich denke auch, dass wenn man sich so sehr etwas wünscht und dann so einen Dämpfer bekommt, dass man das auch erst einmal persönlich nimmt und von sich selber enttäuscht ist. Eine unvoreingenommene Beurteilung ist natürlich auch aussagekräftiger, als eine, die evtl. durch persönliche Sympathie verwässert ist.
Zitat von: Rekrut84 am 02. April 2019, 16:56:53Diese Vorgesetzten sind schlicht nicht für die Bewertung zuständig. Vergleichbar ist das mit den hier immer wieder zitierten Hausärzten, welche Tauglichkeit und Beschwerdefreiheit attestieren. Alles schön und gut aber wenn der Musterungsarzt eben auf untauglich befindet, ist man raus. Nur der ist zuständig für die Bewertung. Nichts anderes ist es mit Offizieren oder anderen Vorgesetzten in der Einheit und dem Prüfer.
1. deine Argumentation geht dahin, dass es Vorgesetzte gibt die dich länger und besser kennen als der Prüfer
Zitat von: Rekrut84 am 02. April 2019, 16:56:53und dass dieser eine falsche Entscheidung getroffen habe.Genau diese Entscheidung ist aber in seinem Ermessen. Das kann man rechtlich angreifen wenn hierbei ersichtlich formelle Fehler begangen wurden. Es ist doch nicht völlig abwegig, von abgebrochenen Ausbildungen auf mangelnden Durchhaltwillen zu schließen oder einen nicht bruchfreien Lebenslauf eben in die Bewertung einzubeziehen.
Zitat von: wolverine am 02. April 2019, 11:38:53Zitat von: Löwe von Eutin am 02. April 2019, 05:21:27Nur einmal aus Neugier: Wie begründen Sie den denn?
Ich werde den mir angebotenen Dienstposten annehmen, aber unabhängig davon Widerspruch gegen die Ablehnung der FW- Bewerbung einreichen.
Zitat von: Löwe von Eutin am 02. April 2019, 05:21:27Nur einmal aus Neugier: Wie begründen Sie den denn?
Ich werde den mir angebotenen Dienstposten annehmen, aber unabhängig davon Widerspruch gegen die Ablehnung der FW- Bewerbung einreichen.
Zitat von: schokoraspel am 02. April 2019, 03:41:16
Das sind erstaunliche Worte Löwe.
Möchte zum ersten Teil noch etwas nachfragen.
Wurde dieser Abbruch explizit genannt oder ist es mehr der Grund, der bei deinem eigenen Ausschlussverfahren übrig bleibt?