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Zitat von: Nachtmensch am 04. April 2019, 12:36:19Zitat von: Direkteinstieg am 04. April 2019, 07:09:27Hast du einen Paragraphen zur Hand wo die 1,5 Jahre für den Vorbereitungsdienst aufgeführt sind?
Die Angabe ist falsch. Eingestellt wird man unmittelbar, vor Verbeamtung sind noch 1,5 Jahre im Angestelltenstatus (E9b) zu verbringen, falls man keine entsprechende Vorbeschäftigungszeit nachweisen kann.
Zitat von: Nachtmensch am 04. April 2019, 12:36:19Zitat von: Direkteinstieg am 04. April 2019, 07:09:27Hast du einen Paragraphen zur Hand wo die 1,5 Jahre für den Vorbereitungsdienst aufgeführt sind?
Die Angabe ist falsch. Eingestellt wird man unmittelbar, vor Verbeamtung sind noch 1,5 Jahre im Angestelltenstatus (E9b) zu verbringen, falls man keine entsprechende Vorbeschäftigungszeit nachweisen kann.
Zitat von: Direkteinstieg am 04. April 2019, 07:09:27Hast du einen Paragraphen zur Hand wo die 1,5 Jahre für den Vorbereitungsdienst aufgeführt sind?
Die Angabe ist falsch. Eingestellt wird man unmittelbar, vor Verbeamtung sind noch 1,5 Jahre im Angestelltenstatus (E9b) zu verbringen, falls man keine entsprechende Vorbeschäftigungszeit nachweisen kann.
Zitat von: Nachtmensch am 03. April 2019, 19:33:30
Selbst wenn man das passende Studium mitbringt, so muss noch der Vorbereitungsdienst absolviert werden und dieses müssten drei Jahre für den gehobenen Dienst sein. Man möge mich korrigieren, falls die Angabe falsch ist.
Zitat von: blubb92 am 03. April 2019, 09:34:16Zitat von: ede-server am 03. April 2019, 09:11:31
Wenn jetzt eine Entscheidung für ein Fernstudium getroffen werden muss, würde ich persönlich den LL.B. machen und dann eine Anerkennung der Laufbahnbefähigung anstreben, denn die ist immer Dreh- und Angelpunkt. Ich meine es gab in Brandenburg auch Hochschulen, wo normale Studierende in einem Studiengang zusätzlich die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Dienst erlangen, ohne Anwärter einer Behörde zu sein.
Wie darf ich mir das vorstellen? Geht es bzgl. der Laufbahnbefähigung um einzelne Module? Das Studium heißt ja auch Bachelor of Laws Public Administration o.ä.
In der FernUni gibt's diese Bezeichnung nicht. Wenn ich das Google, dann komm ich auf einen Master Abschluss. Entweder bin ich zu blöd zum lesen oder hier gibt es tatsächlich einen groben Unterschied, den man nicht mit einer Modulwahl ausgleichen kann.
Zitat von: ede-server am 03. April 2019, 09:11:31
Wenn jetzt eine Entscheidung für ein Fernstudium getroffen werden muss, würde ich persönlich den LL.B. machen und dann eine Anerkennung der Laufbahnbefähigung anstreben, denn die ist immer Dreh- und Angelpunkt. Ich meine es gab in Brandenburg auch Hochschulen, wo normale Studierende in einem Studiengang zusätzlich die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Dienst erlangen, ohne Anwärter einer Behörde zu sein.