ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatDaher müssen auch mindestens zwei Wochen im Jahr zusammenhängend Urlaub gewährt und genommen werden; ein Abtragen in Form eines freien Tages pro Woche über einen längeren Zeitraum ist daher nicht statthaft, wenn keine zwei zusammenhängenden Wochen Urlaub genommen wurden.
Zitat von: FwLwSichTrDR am 11. April 2019, 22:31:59
Auszahlen von Urlaubsansprüchen? Gab es das schon einmal? Ich denke nicht. Allein schon, weil Urlaub ein gesetzlicher Anspruch ist und, egal ob öffentlicher Dienst (Auch dahin gehören Soldaten) oder Privatwirtschaft, wäre das undenkbar.