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Autor LwPersFw
 - 15. April 2019, 08:18:49
Zitat von: Otto1957 am 14. April 2019, 20:01:44

Das mit Steuerklasse 6 sind immer so halbinfornationen die weitergegeben werden.


Viele haben diesen Eindruck ... da es sich hier um nicht laufende Bezüge handelt... die speziellen steuerrechtlichen Regeln unterliegen.

Das hat aber nichts mit der Steuerklasse zu tun.

Stichwort: sonstige Bezüge
Autor BulleMölders
 - 15. April 2019, 07:32:07
Steuerklasse VI ist vollkommener Schwachsinn.
Das Geld fließt Ihnen von Ihrem "ersten" Arbeitgeber zu und wird damit auch nach der Steuerklasse versteuert, nach der auch Ihre normalen Dienstbezüge besteuert werden, also Steuerklasse I, II, III, IV oder V.
Die Steuerklasse VI währe nur von einem oder mehreren weiteren Arbeitgebern zu verwenden.
Autor Otto1957
 - 14. April 2019, 20:01:44
Hallo es handelt sich um eine. Wachauftrag
Jeweils 8 std. Nachtschicht, 8std Rufbereitschaft und 8std Bereitschaft inkl. Wochenende
Das mit Steuerklasse 6 sind immer so halbinfornationen die weitergegeben werden.

Danke für die Antworten. Ich werde mir sobald als möglich mal die Vorschriften zur Hand nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Autor Al Terego
 - 14. April 2019, 13:08:04
Zitat von: Otto1957 am 14. April 2019, 00:00:37
Dann müsste man ja auf ca.189 Stunden kommen.

Na ja, rechnerisch sind es genau 169,75 Stunden. Aber die Rahmenbedingungen sind uns ja nicht klar. Ist es eine Übung (Stichwort Ausnahmetatbestand), handelt es sich tatsächlich um Bereitschaft (oder nicht doch nur um Rufbereitschaft), was ist mit den Pausenzeiten (oder handelt es sich um einen pausenfreien Grundbetrieb) usw.
Autor DeltaEcho
 - 14. April 2019, 08:55:09
Auszahlen ist nur möglich, wenn die Stunden nicht innerhalb von 12 Monaten als Freizeit abgegolten werden können. Entscheidung trifft der DV und nicht sie, dieser kann auch den Abbau der Mehrarbeit anordnen.

189 Stunden erscheint mir ziemlich hoch für 15 Tage. Handelt es sich hier um ein Übung oder ganz normalen Grundbetrieb.
Autor LwPersFw
 - 14. April 2019, 08:22:53
Zitat von: Otto1957 am 14. April 2019, 00:00:37
Hallo,
Danke für die Antwort
Dann müsste man ja auf ca.189 Stunden kommen.
Eine andere Frage habe ich noch.
In welcher Weisung oder Vorschrift steht geschrieben, dass Überstunden welche ausbezahlt werden mit Steuerklasse 6 ,,abgerechnet" werden?

Vielen Dank im Voraus


Was an Mehrarbeit angefallen ist, bemisst sich an der real geleisteten Arbeitszeit im Monat.

Lesen Sie einmal die Vorschriften zur SAZV.  A-1420/34 i.V.m. A-1454/20 (BS/SaZ) , Wehrsoldempfängermehrarbeitsvergütungsverordnung - WSEMVergV (FWDL)
Das Heer hat eine ergänzende dazu erlassen. C1-1420/34-1370


Wie kommen Sie auf Steuerklasse 6 ?
Autor Otto1957
 - 14. April 2019, 00:00:37
Hallo,
Danke für die Antwort
Dann müsste man ja auf ca.189 Stunden kommen.
Eine andere Frage habe ich noch.
In welcher Weisung oder Vorschrift steht geschrieben, dass Überstunden welche ausbezahlt werden mit Steuerklasse 6 ,,abgerechnet" werden?

Vielen Dank im Voraus
Autor Al Terego
 - 13. April 2019, 10:30:59
Bereitschaft und Nachtschicht sind 1:1 Arbeitszeit.
Rufbereitschaft wird addiert, 10 Stunden pro Monat abgezogen und der Rest durch 8 geteilt. Das Ergebnis ist der Ausgleich, der gewährt werden muss.
Autor Otto_1957
 - 13. April 2019, 00:15:55
Hallo,
Ich hoffe einer kennt sich mit der sazV bestens aus. Habe leider schon viele verschiedene Antworten gesehen.
Wie berechnet sich die Mehrarbeit in folgendem Fall?
Bzw. Wie viele Stunden bekommt Soldat x für folgendes bsp.
Soldat arbeitet 15 Tage (Wache). 8 Stunden Bereitschaft, 8 Stunden Nachtschicht dann 8 Stunden Ruhephase/Rufbereitschaft
In den 15 Tagen fallen zwei Wochenenden.

Vielen Dank im Voraus