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Autor Verteidiger
 - 22. April 2019, 21:12:22
Zitat von: KlausP am 22. April 2019, 20:06:59
Ich würde es bleiben lassen. Was ist, wenn Sie sich in der GA verletzen und anschließend nur noch mit Einschränkungen oder gar nicht mehr dienstfähig sind? Dann können Sie die Einstellung zum 01.03.20 unter Umständen vergessen.

Sehe ich anders. Schaden kann es auf keinen Fall. Sie lernen die Bundeswehr schon mal kennen. Ob es klappt kann Ihnen erstmal keiner, aber probieren Sie es aus
Autor KlausP
 - 22. April 2019, 20:06:59
Ich würde es bleiben lassen. Was ist, wenn Sie sich in der GA verletzen und anschließend nur noch mit Einschränkungen oder gar nicht mehr dienstfähig sind? Dann können Sie die Einstellung zum 01.03.20 unter Umständen vergessen.
Autor Guest4454
 - 22. April 2019, 19:59:14
Wenn sich bis nächsten Monat kein Job finden lässt, fände ich es gut mit einem FWDL zu starten, dort kann ich ja auch Erfahrung sammeln, sofern sich eben nichts anderes ergibt.
Autor dunstig
 - 22. April 2019, 18:33:08
Verstehe ich auch nicht. Ich bin bis heute froh, die Monate bis zum Dienstantritt genutzt zu haben und alle möglichen Länder zu bereisen. Von den Erfahrungen konnte ich auch nach Dienstantritt oft profitieren. War mit die beste Zeit meines Lebens.
Autor A-Bomb
 - 22. April 2019, 18:30:11
Nein auf keinen Fall. Ich verstehe auch nicht ganz was du damit bezwecken willst. Du könntest auch ein FSJ oder ähnliches machen. Oder arbeiten gehen.
Autor Guest4454
 - 22. April 2019, 17:54:32
Wenn das nicht klappt, würde es Sinn machen die Stelle zum 1.3 aufs Eis zu legen, mich erstmal für den FWDL zu entscheiden und mich daraus auf die gewünschte Stelle nochmal zu bewerben? Es sieht  ganz danach aus, das nächsten Monat Ausbildungsende ist.
Autor Ralf
 - 19. April 2019, 17:08:18
Das ist ein anderer Status, die Dienstzeit würde angerechnet werden und damit sich auch deine Beförderungszeiten verändern. Vorgesehen ist das nicht, aber fragen kostet auch nichts.
Autor Guest4454
 - 19. April 2019, 16:22:47
Hallo,

Ich hab einen Dienstantritt zum 01.03.2020, ist es möglich die Zeit davor mit einem FWDL zu überbrücken? Beende nächsten Monat meine Ausbildung und wäre dann sogesehen frei, sofern sich nichts anderes ergibt