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Autor LwPersFw
 - 23. April 2019, 11:53:55
Der Dienstpostenwechsel ist keine Personalmaßnahme gem. dem § 3 Abs 1 oder 2 BUKG.

Also "Nein."
Autor Pumba
 - 23. April 2019, 11:01:02
Guten Tag,

folgender Sachverhalt:
Zusage der UKV für Dienstort in 2017. Umzug zum Ort, welcher 50 km entfernt vom Dienstort liegt mit Inanspruchnahme UKV.
2019 erfolgt DP Wechsel von Depäk auf vorgesehenen DP.

Streitthema ist nun, ob eine UKV für den gleichen Dienstort ein zweites Mal zugesagt werden kann durch Einführung 3+5 Regel und die betreffende Person TG Empfänger wird. Schließlich ist es eine neue Personalmaßnahme.
Gem. BUKG wäre ein DP Wechsel ohne Wechsel des Dienstortes prinzipiell ja nicht schädlich aber ggf. die Inanspruchnahme der UKV 2017.

Hat da jemand eine passende Antwort mit Quelle?