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ZitatWie ist folgender Sachverhalt zu bewerten!
Ein Soldat musste vom Standort X einen Transport nach Waren an der Müritz durchführen mit einem BwFuhrpark Fahrzeug (Klasse B). Ein Beifahrer wurde abgelehnt. Die Gesamtstrecke belief sich auf 2.000 km. Die Fahrt wurde von dem Soldaten in 3 Tagen durchgeführt. Die vorgeschrieben Pausen konnten eingehalten werden. Trotzdem hätte sich der Soldat bei dieser langen Strecke einen ablösefähigen Beifahrer gewünscht, da dies sehr anstrengend war.
Zitat von: wolverine am 23. April 2019, 14:43:58Während meiner Zeit als GWDLer hatten wir auch auf längeren Fahrten (Klasse B) keinen Beifahrer dabei. Auf allen Tonnern waren sie vorgeschrieben. Allerdings musste der Beifahrer nicht zwingend über eine für das Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis verfügen. Hier ging es vorrangig um Sicherungs- und Einweisungsaufgaben beim Rangieren etc.
Bei den ersten Fragen kann ich nur auf meine eigene Ausbildung vor zig Jahren rekurrieren; evtl. hat sich da auch etwas geändert und es steht bestimmt im aktuellen Zentralerlass mit irgendeiner Nummer.
Früher musste der Beifahrer definitiv keine Fahrerlaubnis besitzen. Vorgeschrieben war er ab 2 to mil GL, also Klasse C und CE.
Zitat von: Bryan82 am 23. April 2019, 14:11:07Nein, warum auch?
...Fahrzeug (Klasse B). ...Die Gesamtstrecke belief sich auf 2.000 km. Die Fahrt wurde von dem Soldaten in 3 Tagen durchgeführt. Die vorgeschrieben Pausen konnten eingehalten werden... Hätte dem Soldat ein Beifahrer zugestanden? (Vorschrift, Fürsorgepflicht)?