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Autor BulleMölders
 - 30. April 2019, 07:09:18
Und was hat das ganze nun mit dem Thema zu tun?
Autor schlammtreiber
 - 29. April 2019, 14:33:23
Im Süden der Republik auch gerne der Bayerische Defiliermarsch  ;)
Autor miguhamburg1
 - 29. April 2019, 13:53:04
Nun, die Masse unserer Musikkorps spielt zum Einmarsch zu Gelöbnissen/Appellen den Regimentsgruß´. Ist aber auch ein Marsch von weit vor der Nazizeit ....
Autor Tommie
 - 27. April 2019, 10:36:07
Zitat von: Kldsen am 27. April 2019, 06:57:45Übrigens ist die Einmarsch Musik der Bundeswehr bei Vereidigungen immer noch die gleiche wie zur Wehrmachtzeiten!

Tut mir leid, aber Sie werden sich sehr schwer tun, für diese Aussage einen Nachweis zu finden, weil sie schlicht und ergreifend falsch ist! Zum Einmarsch der Truppenfahne wird eine traditioneller deutscher Armeemarsch gespielt! Das kann z. B. Preußens Gloria oder der Yorcksche Marsch sein, die beide älter sind als die Wehrmacht!



Edit:
Letzten Absatz (den mit den Fäkalien) versehentlich gelöscht. Kann passieren  :o
Autor Kldsen
 - 27. April 2019, 09:26:29
Zum Glück darf jeder seine eigene Meinung haben.....Sie haben ihre andere eine andere....
Autor Ralf
 - 27. April 2019, 07:38:24
Das ist ja das schöne, die Gesamtbetrachtung zählt bei der Einstellung.
Wer als junger Mensch sich so etwas eintätowieren lässt, hinterlässt damit einen subjektiven Eindruck, den der eine oder andere Prüfer durchaus kritisch sehen kann. Das würde ich auch.
Autor Kldsen
 - 27. April 2019, 06:57:45
Übrigens ist die Einmarsch Musik der Bundeswehr bei Vereidigungen immer noch die gleiche wie zur Wehrmachtzeiten! Das könnte man dann auch infrage stellen, tut man aber nicht.Entweder ist es dann verboten oder nicht......Ist es nicht also ist auch mit der FDGO vereinbar!
Autor F_K
 - 26. April 2019, 20:42:37
Vergangenheit ändert sich nicht im Nachhinein  ...

Weder verboten, noch Einstellungsproblem - Geschmack ist ein anderes Thema.

Viel Erfolg bei der Bewerbung ...
Autor IcemanLw
 - 26. April 2019, 18:20:52
"Das Verteidigungsministerium antwortete damals auf eine Anfrage der Linksfraktion: ,,Für das in Rede stehende Zitat lässt sich kein historischer Bezug zur Fallschirmjägertruppe der Wehrmacht nachweisen und es ist in der Bundeswehr - unabhängig von einer geschmacklichen Bewertung - nicht verboten." (dpa)"

https://www.berliner-zeitung.de/politik/-klagt-nicht--kaempft--fdp-distanziert-sich-von-niebels-facebook-bild-im-wehrmachtsstil-26897672

Kann man das noch immer so bewerten?
Autor IcemanLw
 - 26. April 2019, 18:16:20
Dann sollte dieser Spruch im Plural aber auch nicht in Bundeswehr Kasernen hängen ;)
Autor SolSim
 - 26. April 2019, 18:14:44
Damit ist der Ärger schon vorprogrammiert. Mit so einer Einstellung, welche das Tattoo suggeriert, kann man Sie in der Bundeswehr nicht gebrauchen.

Dies ist ein Spruch aus der Wehrmacht und gängig in der rechtsextremistischen Szene. Und Personen mit rechtsextremer Einstellung treten gewöhnlich nicht für die FDGO ein.
Autor IcemanLw
 - 26. April 2019, 18:11:27
Wie kommt man auf die Idee, dass das gegen die FDGO ist? Für mich sagt die Aussage auch einfach nur, dass man sich selbst überwinden soll wie "Beißen".
Autor MMG-2.0
 - 26. April 2019, 17:34:11
Ein Tätowierer mit falscher Orthographie! ^^
Autor dunstig
 - 26. April 2019, 16:01:36
Verboten mag es nicht sein, würde jedoch bei mir erhebliche Zweifel an der Einstellung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung hervorrufen.

Warum sonst sollte sich jemand so etwas tätowieren lassen, wenn man genau weiß, dass dieser Spruch deutlich dem rechten Milieu zuzuordnen ist, wenn man nicht selber diesem Gedankengut nah steht?
Autor tank1911
 - 26. April 2019, 16:00:36