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Autor Kebu
 - 02. Mai 2019, 18:29:45
Danke für den Hinweis.
Ich habe eben nochmal meine gesamten Unterlagen durchgeguckt und nichts zu solchen Anliegen gefunden. Da meine Bewerbung schon mehrere Monate zurück liegt, kann es gut sein, dass mir dies entfallen  ist.

MfG
Autor KlausP
 - 02. Mai 2019, 18:22:06
Sie sind schriftlich darüber belehrt worden, dass Sie alle Veränderungen Ihres Gesundheitszustandes, die sich auf Ihre Dienstfähigkeit auswirken können, umgehend dem Karrierecenter zu melden haben.
Autor Andi8111
 - 02. Mai 2019, 18:15:14
Damit manche Leute nicht denken müssen, weil da oft Unsinn rauskommt, hat der Dienstherr sich darauf verlegt, alle zu unterzeichnenden Erklärungen dem Bewerber in Kopie mitzugeben. Man sollte nichts blind unterschreiben.
Autor Kebu
 - 02. Mai 2019, 18:07:02
Mir war nicht bekannt, dass ich mich bei sowas beim Karrierecenter melden muss. Da ich zum Beginn der AGA nochmal zu Veränderungen des Gesundheitszustandes befragt werde, dachte ich dass ich es dort melden muss.
Autor KlausP
 - 02. Mai 2019, 18:04:04
Zitat... Muss ich mir Sorgen machen, dass ich zum Dienstantritt nachträglich ausgemustert werde? ...

Sie haben das sebstverständlich pflichtgemäß dem Karrierecenter gemeldet. Was wurde Ihnen von dort mitgeteilt?
Autor Kebu
 - 02. Mai 2019, 18:00:10
Hey, ich habe mich als SaZ verpflichtet (Verwendung als NotSan.) und beginne meine AGA am 1.10.19.

Meine Frage/ Problem: Ich hab mir beim Sport eine Verletzung an der Strecksehne zugezogen und konnte die Fingerkuppe nicht mehr ganz durchstrecken. Vom Arzt habe ich eine Schiene zum tragen verschrieben bekommen. Nach 7 Wochen sollte die Sache gegessen sein; es bleibt wenn überhaupt max. eine Verminderung der Streckung der Fingerkuppe als Folge.
Muss ich mir Sorgen machen, dass ich zum Dienstantritt nachträglich ausgemustert werde?

MfG