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Autor Andi8111
 - 02. Mai 2019, 19:00:48
Und es hat nur 60 Beiträge und unzählige Kommentare von Usern gekostet...
Autor Staff Sergeant
 - 02. Mai 2019, 18:51:58
muchas gracias  :)
Autor Staff Sergeant
 - 02. Mai 2019, 18:18:29
Guten Tag Kameraden,

ich bin dabei meine Eignungsübung vorzeitig zu beenden. Kann mir bitte jemand sagen, wo mein Chef (alter Arbeitgeber) beantragen kann, dass ihm der Lohn der er mir wieder zahlen muss, erstattet bekommt da er ja jetzt zwei Arbeitskräfte beschäftigt?? (siehe Gesetz unten) Vielen Dank im Voraus.


§ 1 Arbeitsverhältnis bei Einberufung

(2) Wird die Eignungsübung vorzeitig beendet und ergibt sich für den Arbeitgeber aus gesetzlichen oder tarifvertraglichen Bestimmungen die Pflicht, vorübergehend für zwei Personen am gleichen Arbeitsplatz Lohn oder Gehalt zu zahlen, so hat der Arbeitgeber Anspruch auf Erstattung der ihm hierdurch ohne sein Verschulden entstandenen Mehraufwendungen.